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PV-Finanzierung ohne Eigenkapital: Realistisch oder Marketing?

  • Autorenbild: Konstantin Küstermann
    Konstantin Küstermann
  • vor 4 Tagen
  • 10 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 15 Stunden

Warum Banken 20 Prozent Eigenkapital fordern und wie der Investitionsabzugsbetrag (IAB) als Hebel für ein Photovoltaik-Investment dient.


Photorealistische Aufnahme eines großen Solarparks in einer ländlichen Landschaft in Deutschland mit langen Reihen von Solarmodulen, einem Transformator und sichtbarer Netzinfrastruktur im Vordergrund.

Die Aussicht, eine renditestarke Photovoltaikanlage vollständig über Fremdkapital zu finanzieren, klingt für viele Investoren äußerst attraktiv. Besonders im Kontext der Steueroptimierung durch den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG wird häufig mit dem Slogan 'PV-Investment ohne Eigenkapital' geworben. Doch hält dieses Versprechen einem kritischen Blick wirklich stand? Für einkommensstarke Investoren ist es entscheidend, die Sichtweise der Banken, die zeitliche Abfolge der Steuererstattungen und die realen Anforderungen an Sicherheiten zu verstehen. In diesem Ratgeber beleuchten wir die tatsächlichen Finanzierungskonditionen am Markt und zeigen auf, wie Investoren Ein PV-Direktinvestment strategisch sicher strukturieren.


Ein PV-Direktinvestment komplett ohne Eigenkapital ist in der Praxis die absolute Ausnahme und meist ein reines Marketing-Versprechen. Realistisch fordern Banken mindestens 20 Prozent Eigenkapital. Dieser Anteil lässt sich jedoch häufig durch die Steuererstattung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) decken, weshalb das Modell oft als “Investment ohne Eigenkapital” beworben wird.


Inhaltsverzeichnis




Das Wichtigste zuerst:


  • Ein PV-Investment komplett ohne Eigenkapital ist meist ein Marketing-Claim; Banken fordern in der Regel 20 Prozent Eigenkapital.

  • Die IAB-Steuererstattung deckt den Eigenkapitalanteil rechnerisch ab, erfordert jedoch ggfs. eine zeitliche Zwischenfinanzierung.

  • Zinsen für die PV-Finanzierung sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar, die Tilgung des Darlehens hingegen nicht.

  • Eine Globalfinanzierung über den Projektentwickler ist oft vorteilhafter als die Finanzierung über die eigene Hausbank.

  • Das Investment muss sich auch ohne Finanzierungshebel und steuerliche Effekte wirtschaftlich tragen.


Das Versprechen "PV-Investment ohne Eigenkapital"


Viele Anbieter am Markt werben offensiv mit der Aussage, dass ein PV-Investment ohne Eigenkapital möglich sei. In der Realität handelt es sich hierbei größtenteils um ein Marketing-Versprechen, das die komplexen steuerlichen und bankseitigen Rahmenbedingungen stark vereinfacht darstellt. Meistens ist dies ein Sprech dafür, dass der Investitionsabzugsbetrag (IAB) als rechnerische Eigenkapitalquote für eine Finanzierung genutzt wird. Dieser steuerliche Effekt ist zwar ein mächtiges Instrument zur Liquiditätssteuerung, ersetzt jedoch in der Prüfung durch eine Bank selten die geforderten harten Eigenmittel.


Aus der Erfahrung in der Beratung von unzähligen Projekten wissen wir: Hausbanken tun sich meist schwer mit einer reinen PV-Finanzierung, da es sich bei der Anlage um ein bewegliches Wirtschaftsgut auf einer fremden Freifläche handelt. Im Gegensatz zur klassischen Immobilienfinanzierung kann die Bank hier in der Regel keine erstrangige Grundschuld auf das Grundstück eintragen. Die Besicherung erfolgt stattdessen über die Sicherungsübereignung der Anlage und die Abtretung der Einspeisevergütung. Da dieses Modell für viele lokale Banken mit einem höheren Prüfungsaufwand verbunden ist, fordern sie in der Regel eine Eigenkapitalquote von mindestens 20 Prozent des Netto-Investitionsvolumens.


Ein Investment komplett ohne Eigenkapital stellt die absolute Ausnahme dar und ist nicht der Standard. Wenn Anbieter eine 100-Prozent-Finanzierung bewerben, beziehen sie sich oft auf folgendes Szenario:


  • Investoren nutzen den IAB gemäß § 7g EStG, um bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten (maximal 200.000 Euro) steuerlich geltend zu machen.

  • Bei einem Investitionsvolumen von 400.000 Euro und einem Spitzensteuersatz von 44,31 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag) ergibt sich eine Steuerersparnis von rund 88.620 Euro.

  • Diese Liquidität wird dem Finanzierungskonstrukt fiktiv als Eigenkapital zugerechnet, um die notwendige Darlehenssumme zu senken.


Eine Finanzierung ohne jegliche Eigenmittel würde außerdem zu deutlich schlechteren Zinskonditionen führen, welche die Gesamtrendite der Anlage schmälern würde. Investoren sollten daher bei Angeboten, die eine Vollfinanzierung ohne jegliche Eigenmittel versprechen, eine genaue Prüfung der zugrundeliegenden Annahmen vornehmen, um das finanzielle Risiko der Unternehmung realistisch abzusichern.


Professionelle Projektentwickler bieten häufig eine Globalfinanzierung für die Investoren an. Die übliche Eigenkapitalquote liegt bei 20 %. Diese Finanzierung hat den strategischen Vorteil, dass sie in der Regel ohne zusätzliche Sicherheiten möglich ist und die Bankzahlungen synchron mit den Meilensteinzahlungen des Projektentwicklers erfolgen.

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Geschäftsführer von Sunpeak Capital. Links stehend Jan Niklas Steg, rechts sitzend Konstantin Küstermann

Sunpeak Capital verfügt über ein Netzwerk an Finanzierungspartnern, die Investoren bei der passenden Finanzierung für PV-Direktinvestments unterstützen.


Wie die PV-Finanzierung in der Praxis funktioniert


In der Praxis setzen Banken meist ein Mindest-Eigenkapital von 20 Prozent der Investitionssumme voraus. Bei einem beispielhaften Investment von 200.000 Euro sind somit 40.000 Euro Eigenkapital nötig. Diese 40.000 Euro stammen in vielen Fällen aus der zu erwartenden Steuererstattung durch den Investitionsabzugsbetrag (IAB). Da der IAB bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten abdeckt, generieren Investoren bei einem persönlichen Steuersatz von bis zu 44,31 Prozent eine Liquidität, die die Eigenkapitallücke oft vollständig schließt. Dies führt zu dem erwähnten Marketing-Claim, dass das Investment ohne eigenes Kapital funktioniert. Grundsätzlich stehen Investoren zwei verschiedene Arten der Finanzierung zur Verfügung.


Option eins ist die Blankofinanzierung, die rein auf die Bonität und die Einnahmen-Ausgaben-Situation des jeweiligen Investors abstellt. Hierfür muss ein hohes regelmäßiges Einkommen vorliegen und die Bonität muss einwandfrei sein. Banken setzen hier oft ein jährliches Bruttoeinkommen von über 150.000 Euro voraus, um das Darlehen ohne dingliche Besicherung zu gewähren. 


Option zwei arbeitet mit Sicherheiten. Als Basis dient die Sicherungsübereignung der Anlage sowie die Abtretung der Einspeiseerlöse. Zusätzlich können ein Wertpapierdepot oder eine Grundschuld auf eine bestehende Immobilie hinterlegt werden, was den Zinssatz signifikant senkt.


Ein zentraler Punkt bei der Besicherung ist die erstrangige Dienstbarkeit im Grundbuch. Banken möchten idealerweise diese als Sicherheit erhalten. Bei Dachflächen-Investments ist dies meist problemlos möglich, sofern der Investor, der einzige Investor im Projekt ist. Bei Freiflächenanlagen gestaltet sich dies oft schwierig, da die globalfinanzierende Bank des Projektentwicklers bereits im ersten Rang steht. In solchen Fällen müssen Investoren auf nachrangige Lösungen oder alternative Sicherheiten ausweichen. 


Ein weiterer relevanter Aspekt ist die Fertigstellung der Anlage: Banken und IAB-Investoren achten dabei auf unterschiedliche Zeitpunkte. Für den Investor ist die DC-seitige Fertigstellung entscheidend - sie markiert den Übergang von Nutzen und Lasten und ist damit maßgeblich für die fristgerechte Auflösung des IAB. Die Bank hingegen orientiert sich am AC-Anschluss ans öffentliche Stromnetz, da erst ab diesem Zeitpunkt Stromerlöse fließen und der Investor in der Lage ist, Zins- und Tilgungszahlungen zu bedienen. Verzögerungen beim Netzanschluss gefährden den steuerlichen Vorteil nicht, belasten aber die Liquidität.



Der IAB-Finanzierungseffekt


Wie in den folgenden Abschnitten erläutert ermöglicht der IAB eine vorgezogene Abschreibung von bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten - die daraus resultierende Steuererstattung dient als Eigenkapital für das Investment und Er ermöglicht so in der Theorie das Investment ohne relevanten zusätzlichen Eigenkapitaleinsatz.


Bei einem Investitionsvolumen von 200.000 Euro und einem Spitzensteuersatz von 44,31 Prozent ergibt das eine Erstattung von rund 44.300 Euro - ausreichend, um den typischen Eigenkapitalanteil einer Bankfinanzierung von 20 Prozent zu decken.


Was in Der Bewerbung von IAB-Investments jedoch häufig zu kurz kommt, ist der zeitliche Versatz: Der IAB muss zunächst gebildet, dann in der Steuererklärung geltend gemacht werden - und bis die Erstattung tatsächlich vom Finanzamt ausgezahlt wird, vergehen in der Praxis häufig sechs bis zwölf Monate. Liegt in dieser Zeit bereits ein konkretes Projekt vor, müssen Investoren unter Umständen Zahlungen an den Projektentwickler leisten, bevor die Erstattung auf dem Konto eingeht.


Der optimale Ablauf sieht daher so aus: Der IAB wird bereits im Vorjahr der geplanten Investition gebildet, sodass die Steuererstattung bei Projektstart verfügbar ist und kein Kapital vorgestreckt werden muss. Ist das nicht möglich, sollte frühzeitig eine Zwischenfinanzierung eingeplant werden.



Typische Finanzierungskonditionen


Für die Wirtschaftlichkeitsrechnung ist es entscheidend, die steuerliche Behandlung der Finanzierungskosten zu verstehen. Die anfallenden Zinsen sind steuerlich als Betriebsausgabe (gem. § 4 Abs. 4 EStG) absetzbar und reduzieren den zu versteuernden Gewinn. Die Tilgung des Darlehens ist hingegen nicht absetzbar. Grundsätzlich gilt: Eine höhere Stellung von Sicherheiten führt zu einem niedrigeren Zinssatz. Der 10-jährige Swap, an dem sich die meisten Zinssätze orientieren, ist zuletzt gestiegen. Stand Q2 2026 ist ein Zinssatz zwischen 4,9 und 5 Prozent realistisch. Wir sehen in der Praxis aber auch Anlagen, die aufgrund ihrer attraktiven Renditeprognose bei 4,75 Prozent liegen. Dies ist wohlgemerkt ohne die Stellung zusätzlicher Sicherheiten über die Anlage hinaus möglich und liegt primär daran, dass diese Projekte eine hohe EEG-Vergütung und einen sehr hohen spezifischen Ertrag aufweisen.


Die steuerliche Hebelwirkung spielt bei der Finanzierung eine zentrale Rolle. Da die Zinsen als Betriebsausgaben den steuerpflichtigen Gewinn mindern, sinkt die effektive Zinslast nach Steuern erheblich. Bei einem Grenzsteuersatz von 44,31 % (inklusive Solidaritätszuschlag) trägt das Finanzamt faktisch einen signifikanten Teil der Finanzierungskosten. In der Praxis zeigt sich, dass Investoren diesen Effekt gezielt nutzen, um die Eigenkapitalrendite zu optimieren. Weitere Details zur steuerlichen Gestaltung finden Investoren in unserem Ratgeber zum Thema Photovoltaik-Direktinvestment und Steuern.


Banken bewerten bei der Kreditvergabe primär die Erlösrisiken und den Schuldendienstdeckungsgrad (Debt Service Coverage Ratio). Seit dem Solarspitzengesetz 2025 entfällt bei Neuanlagen die EEG-Vergütung bereits nach 15 Minuten negativer Strompreise. Um dieses Risiko zu neutralisieren und die Finanzierbarkeit zu stärken, werden viele Freiflächenanlagen mit einem Grünstromspeicher kombiniert. Dieser wird üblicherweise von der Projektgesellschaft gemietet und glättet das Einspeiseprofil, was sich positiv auf die Risikobewertung der finanzierenden Bank auswirkt. Da der Grünstromspeicher über ein Nutzungsentgelt finanziert wird, bleibt das ursprüngliche Investitionsvolumen für die PV-Anlage stabil, während die Kalkulationssicherheit für die Bank steigt.


Die Besicherung erfolgt in der Regel über eine Sicherungsübereignung der technischen Komponenten sowie die Abtretung der Einspeiseerlöse. Investoren sollten darauf achten, dass die Bank die 20-jährige Laufzeit der EEG-Vergütung in der Finanzierungsstruktur abbildet. Oftmals werden tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart, um den Liquiditätszufluss aus der Steuererstattung durch den Investitionsabzugsbetrag (IAB) optimal in die Tilgungsplanung zu integrieren.


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Wann eine Finanzierung sinnvoll ist - und wann nicht


Eine Finanzierung ist dann sinnvoll, wenn sich das Investment auf jeden Fall gut trägt und man nicht Gefahr läuft, durch Zinsen und Tilgung in einen negativen Cashflow zu rutschen. Es empfiehlt sich, das eigene Eigenkapital zu schonen, wenn man an anderer Stelle höhere Renditen erzielen kann. Insbesondere ist eine Finanzierung dann strategisch klug, wenn der Investitionsabzugsbetrag (IAB) bereits ausgeschüttet wurde oder die 20 Prozent Eigenkapital liquide zur Verfügung stehen. Auch der Einsatz von vorhandenen Sicherheiten, die den Zinssatz und die Konditionen verbessern, spricht für eine Fremdfinanzierung. Ein positiver Leverage-Effekt entsteht, wenn die Zinsen niedriger sind als die erwirtschaftete PV-Rendite.


Die Entscheidung für oder gegen eine Fremdfinanzierung hängt maßgeblich von der individuellen Liquiditätsplanung und der angestrebten Eigenkapitalrendite ab. Ein positiver Hebeleffekt lässt sich erzielen, wenn die Gesamtkapitalrentabilität der Photovoltaikanlage über dem Fremdkapitalzinssatz liegt. In der Praxis sehen wir aktuell Zinssätze zwischen 4,9 und 5 %. Da gut projektierte Direktinvestments häufig eine Rendite von 7 % bis 9 % vor Steuern erwirtschaften, erhöht der Einsatz von Fremdkapital die Rentabilität des eingesetzten Eigenkapitals signifikant. Investoren sollten dabei die steuerlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen, wie den maximalen Steuersatz von 44,31 % (inklusive Solidaritätszuschlag) und die lineare Abschreibung (AfA) von 5 % pro Jahr über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren.


Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Dynamik bei einem Standard-Investment:



Nicht sinnvoll ist eine Finanzierung hingegen, wenn die Zinslast die PV-Rendite vollständig auffrisst. Ebenso raten wir davon ab, wenn Investoren durch die Finanzierung in einen negativen Cashflow rutschen.


Die goldene Regel bei IAB-Investments lautet: Das Investment muss sich auch ohne Finanzierungshebel und steuerliche Effekte rechnen. Der IAB ist lediglich die “Kirsche auf der Torte”, darf aber nicht der alleinige Grund für eine Investition sein. Investoren sollten darauf achten, dass der Schuldendienst auch in weniger ertragreichen Jahren durch die Erlöse gedeckt bleibt. 


Aus der Praxis empfehlen wir Investoren, eine Liquiditätsreserve einzuplanen, um Schwankungen abzufedern. Eine Finanzierung ist zudem ungeeignet, wenn Investoren auf den sofortigen Cashflow aus der Anlage angewiesen sind, da die Tilgungsphase in den ersten Jahren den Großteil der Einnahmen bindet. 



Fazit: Eigenkapitalfrei investieren - Versprechen und Wirklichkeit?


Ein PV-Investment vollständig ohne Eigenkapital ist größtenteils ein Marketingversprechen - in der Praxis fordern Banken mindestens 20 Prozent Eigenkapital. Die IAB-Steuererstattung deckt diesen Anteil zwar rechnerisch ab, steht aber erst nach Einreichung der Steuererklärung und Erlass des Steuerbescheids zur Verfügung - ein Prozess, der mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Wer ein Investment zeichnen möchte, sollte daher sicherstellen, dass der IAB bereits gebildet ist - und nicht erst nach der Unterschrift mit der Beantragung beginnen. Dementsprechend handelt es sich eher um einen Marketing-Claim, der allerdings einen wahren Kern hat.


Eine Finanzierung ist immer dann sinnvoll, wenn sich die Anlage trotz Finanzierungskosten trägt, man nicht in einen negativen Cashflow rutscht und seine Einkommensrendite optimieren möchte.


Investoren sollten beachten, dass die steuerliche Hebelwirkung durch den Investitionsabzugsbetrag (IAB) zwar massiv ist, aber eine präzise Liquiditätsplanung erfordert. Bei einem Standard-Investitionsvolumen von 400.000 Euro ermöglicht der IAB einen Abzug von bis zu 200.000 Euro von der Steuerbemessungsgrundlage. Bei einem Spitzensteuersatz von 44,31 Prozent resultiert daraus eine Steuerersparnis von rund 88.620 Euro. Dieser Betrag steht jedoch, wie bereits erwähnt, erst nach dem Erlass des entsprechenden Steuerbescheids zur Verfügung. 


In der Praxis zeigt sich, dass eine solide Finanzierungsstruktur die Eigenkapitalrendite signifikant steigert, sofern die Zinskosten unter der Gesamtkapitalrendite der Anlage liegen. Hierbei ist die Berücksichtigung der laufenden Kosten entscheidend. 


Ein wichtiger Faktor für die Einhaltung der steuerlichen Fristen ist die DC-Fertigstellung der Anlage, da diese für die Inanspruchnahme des IAB maßgeblich ist. Der AC-Anschluss hingegen ist für den Beginn der Erlöse relevant. 


Wer die passende Finanzierungsstruktur für sein PV-Investment finden möchte, ist bei Sunpeak Capital richtig - wir begleiten Investoren bei der Auswahl geeigneter Projekte, der Abstimmung mit finanzierenden Banken und der steuerlich optimalen Strukturierung.




FAQ


Ist PV-Investment ohne Eigenkapital möglich?

In der Theorie ist ein PV-Investment ohne Eigenkapital möglich, in der Praxis jedoch sehr selten. Die Realität zeigt, dass mindestens 20 Prozent Eigenkapital von den Banken erwartet werden. Oft ist es ein Marketing-Claim, weil das Modell so geframed wird, dass die Steuererstattung aus dem IAB die Eigenkapitalquote bildet. Der ehrliche Claim wäre daher eine Finanzierung ohne Stellung von zusätzlichem, langfristig gebundenem Eigenkapital.

Welche Bank finanziert ein PV-Direktinvestment?

Aus unserer Erfahrung aus hunderten Beratungsgesprächen empfehlen wir primär, eine Globalfinanzierung zu nutzen, wenn dies möglich ist. Es ist ein gutes Zeichen, wenn ein Projektentwickler dies anbietet, da die Bank das Projekt bereits geprüft hat. Als zweite Alternative spricht man mit der eigenen Hausbank, die ohne Sicherheiten jedoch meistens deutlich schlechtere Konditionen anbietet. Die dritte Option ist die Nutzung spezialisierter Finanzierungsvermittler.

Wie hoch sind die Zinsen für PV-Finanzierung?

Aktuell liegen die Zinsen für eine PV-Finanzierung zwischen 4,9 und 5 Prozent (Stand Q2 2026). Dieser Wert ist stark abhängig von den gestellten Sicherheiten und der persönlichen Bonität. Wenn weitreichende Sicherheiten wie Immobilien oder Depots hinterlegt werden, kann der Zinssatz auch deutlich darunter liegen.

Deckt die IAB-Erstattung den Eigenkapitalanteil?

Ja, die IAB-Erstattung deckt den Eigenkapitalanteil in der Regel ab. Bei einem Investment von 200.000 Euro ergibt sich bei Spitzensteuersatz eine Erstattung von rund 44.310 Euro, was die geforderten 40.000 Euro Eigenkapital übersteigt. Unter der Annahme, dass man im Spitzensteuersatz liegt, ist es wichtig, für ein solches Investment ein Jahreseinkommen von mindestens 160.000 Euro aufzuweisen.

Sind die Zinsen steuerlich absetzbar?

Ja, die Zinsen für die PV-Finanzierung sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar und reduzieren somit den zu versteuernden Gewinn. Dies führt an dieser Stelle zu weiteren steuerlichen Vorteilen. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass die Tilgung des Darlehens nicht steuerlich absetzbar ist.

Was passiert, wenn ich den Kredit nicht bedienen kann?

Wenn der Kredit nicht bedient werden kann, verwertet die Bank die hinterlegten Sicherheiten. Dazu zählen die Anlage selbst, ein verpfändetes Depot oder eine eingetragene Grundschuld. Bei Photovoltaikanlagen besteht der Vorteil, dass die Anlage weiterhin Strom produziert und die laufenden Erlöse direkt für die Tilgung der offenen Forderungen herangezogen werden können.


Über den Autor


Portrait des Autors Jan Niklas Steg

Konstantin Küstermann ist Mitgründer und Geschäftsführer von Sunpeak Capital. Er studierte Wirtschaftsingenieurwesen an der TU Hamburg und verfügt zudem über einen Master in Business Analytics der IE Business School. Nach einer erfolgreichen ersten Unternehmensgründung beschäftigte er sich mit dem IAB als Instrument zur Steueroptimierung, fand jedoch keinen Anbieter, der seinen Ansprüchen an Seriosität und Qualität genügte. Statt die Suche aufzugeben, wechselte er in den Solarbereich und trieb beim Aufbau eines PV-Finanzierers die Marktexpansion voran. Dort lernte er Jan Niklas Steg kennen, mit dem er gemeinsam Sunpeak Capital gründete – genau mit dem Ziel, die Lücke zu schließen, die er selbst als Investor erlebt hatte: professionell strukturierte Direct Investments in Photovoltaik und Batteriespeicher, die Ansprüchen an Transparenz und Qualität gerecht werden. Bei Sunpeak verantwortet er die kommerzielle Seite, von Investorenansprache und Vertrieb bis hin zu Partnerschaften und Geschäftsentwicklung


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