top of page

Abfindung investieren: PV-Steuereffekt vs. ETF vs. Festgeld

  • Autorenbild: Jan Niklas Steg
    Jan Niklas Steg
  • 14. Mai
  • 12 Min. Lesezeit

Wie Investoren die Steuerlast auf die Abfindung senken und den Nettoertrag durch strategische Investments maximieren.


Investor prüft Finanzunterlagen zu ETF, Festgeld und Photovoltaik auf einem Schreibtisch, während im Hintergrund durch ein Fenster ein deutscher Solarpark zu sehen ist, der den Fokus auf steueroptimierte PV-Investments unterstreicht

Der Erhalt einer Abfindung markiert oft einen beruflichen Wendepunkt, geht jedoch mit einer erheblichen steuerlichen Belastung einher. Seit dem Wegfall der direkten Anwendung der Fünftelregelung durch den Arbeitgeber im Jahr 2025 fließt fast die Hälfte der Bruttoabfindung zumindest initial an das Finanzamt. Investoren stehen vor der Herausforderung, das Kapital, das den Verlust des Arbeitsplatzes kompensieren soll, vor dem Finanzamt zu retten und renditeorientiert anzulegen. In der Praxis sehen wir häufig, dass klassische Anlageformen wie ETFs oder Festgeld zwar solide Renditen erwirtschaften, das anfängliche Steuerproblem jedoch nicht lösen. Die Nutzung eines IABs in Verbindung mit einem Photovoltaik-Direktinvestment bietet hier einen strategischen Hebel, mehr aus seiner Abfindung zu machen und diese für den Vermögensaufbau einzusetzen. Dieser Ratgeber vergleicht die gängigsten Anlageoptionen und zeigt auf, wie Investoren die Steuerlast auf ihre Abfindung effektiv senken.


Um eine Abfindung steueroptimal zu investieren, bietet sich die Kombination aus einem Photovoltaik-Direktinvestment und dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) an. Während bei ETFs und Festgeld aus dem bereits versteuerten Nettovermögen investiert wird, ermöglicht der IAB in Verbindung mit der Sonder-AfA die Steuerlast auf die Abfindung um bis zu 124.000 Euro zu senken.


Inhaltsverzeichnis



Das Wichtigste zuerst:


  • Seit 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr direkt vom Arbeitgeber angewendet, sondern muss über die Steuererklärung geltend gemacht werden, was bei Gutverdienern kaum noch Entlastung bringt.

  • Ohne steuerliche Gegenmaßnahmen fallen bei einer Abfindung von 200.000 Euro und einem Gehalt von 100.000 Euro bis zu 88.620 Euro Steuern auf die Abfindung an.

  • Ein PV-Direktinvestment mit IAB reduziert die Steuerbelastung auf die Abfindung um rund 62.000 Euro und senkt die Bemessungsgrundlage für die Fünftelregelung.

  • Andere Formen der Geldanlage wie ETFs bieten zwar Liquiditätsvorteile und historische Renditen von rund 7%, ermöglichen allerdings keine steuerliche Optimierung der Abfindungssumme.

  • Die strategische Kombination aus PV-Direktinvestment zur steuerlichen Optimierung und ETF-Anlage (für die Liquidität) ist oft der wirtschaftlich sinnvollste Weg.



Die steuerliche Belastung einer Abfindung seit 2025


Das typische Profil eines Abfindungsempfängers ist ein Arbeitnehmer, der bereits sehr lange im Unternehmen tätig ist. Grund für Abfindungen sind häufig die Restrukturierung von Abteilungen oder die wirtschaftliche Lage, in der sich das Unternehmen befindet. In den meisten Fällen nehmen die Betroffenen die Abfindung an, um ein Sabbatical zu planen oder direkt in ein neues Arbeitsverhältnis zu wechseln. Dieses Geld ist eigentlich dafür gedacht, den Wegfall des Arbeitsplatzes zu kompensieren. Doch die steuerliche Realität sieht seit 2025 anders aus.


Die Fünftelregelung nach § 34 EStG wurde in ihrer bisherigen Form grundlegend reformiert. Vor 2025 konnte der Arbeitgeber die steuerliche Begünstigung direkt bei der Auszahlung anwenden, sodass der Arbeitnehmer sofort eine optimierte Steuererstattung beziehungsweise eine höhere Nettoauszahlung erhielt. Seit 2025 wird die Abfindung zunächst voll zum persönlichen Steuersatz versteuert. Die Fünftelregelung lässt sich erst im Nachgang im Rahmen der Einkommensteuererklärung anwenden. Das führt dazu, dass Investoren zwingend eine Steuererklärung anfertigen müssen und die Liquidität erst mit einer erheblichen Zeitverzögerung zur Verfügung steht. In der Praxis zeigt sich, dass dieser Liquiditätsengpass oft die Planung für Anschlussinvestitionen erschwert, da das Kapital vorerst beim Finanzamt gebunden ist.


Zudem hilft die Fünftelregelung primär dabei, die progressive Steuerbelastung abzufedern. Sie entfaltet ihre Wirkung vor allem dann, wenn eine hohe Abfindung auf ein ansonsten niedriges Einkommen trifft. Für Gutverdiener, die sich ohnehin bereits im Spitzensteuersatz befinden, bringt die Fünftelregelung kaum noch einen nennenswerten Effekt. Da die Regelung lediglich eine fiktive Verteilung der außerordentlichen Einkünfte über fünf Jahre simuliert, verpufft dieser Vorteil nahezu vollständig, wenn das Basiseinkommen bereits die Schwelle zur maximalen Progression überschreitet. In solchen Fällen wird fast jeder Euro der Abfindung auch unter Nutzung der Fünftelregelung mit dem Maximalsatz belastet.


Ein konkretes Rechenbeispiel verdeutlicht die Problematik: Bei einer Abfindung von 200.000 Euro und einem regulären Gehalt von 100.000 Euro greift der Steuersatz von 44,31 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag) auf fast die gesamte Summe. Die Steuerbelastung auf die Abfindung beträgt in diesem Fall bis zu 88.620 Euro. Wenn zusätzlich Kirchensteuer gezahlt wird, fällt die Belastung noch höher aus. Ohne strategische Gegenmaßnahmen verliert der Investor fast die Hälfte der Abfindung an das Finanzamt. Es müssen daher alternative Überlegungen angestellt werden, wie sich das Abfindungsgeld steueroptimiert investieren lässt.


Mit Sunpeak Capital Abfindung strukturiert investieren

Geschäftsführer von Sunpeak Capital. Links stehend Jan Niklas Steg, rechts sitzend Konstantin Küstermann

Sunpeak Capital bewährt Abfindungsempfänger und zeigt ihnen Lösungen auf, wie sie ihre Steuerlast für den Vermögensaufbau einsetzen können.


Option 1: Abfindung in ETFs anlegen


Eine der häufigsten Überlegungen ist die Investition der Abfindung in einen breit gestreuten ETF, beispielsweise auf den MSCI World. Der klare Vorteil hierbei ist die breite Diversifikation über mehr als 1.500 Unternehmen aus den führenden Industrienationen. Investoren müssen sich nach der Einrichtung des Depots um keine operativen Details kümmern und profitieren passiv von der langfristigen Entwicklung der Weltwirtschaft. Die hohe Liquidität ermöglicht es zudem, Anteile börsentäglich zu veräußern, was eine hohe Flexibilität in der persönlichen Finanzplanung gewährleistet.


Der entscheidende Nachteil liegt jedoch in der fehlenden steuerlichen Optimierung der Abfindung selbst. Da es für den Kauf von Wertpapieren keinen steuerlichen Abzugstatbestand gibt, steht für das Investment lediglich die Netto-Summe der Abfindung zur Verfügung. Die Abfindung wird im Jahr des Zuflusses als außerordentliches Einkommen voll versteuert. Bei einem angenommenen Spitzensteuersatz von 44,31 % (inklusive Solidaritätszuschlag) fließen bei einer Abfindung in Höhe von 200.000 Euro rund 88.620 Euro direkt an das Finanzamt. Somit können lediglich 111.380 Euro tatsächlich am Kapitalmarkt arbeiten. Dieser massive Verlust an Investitionskapital zu Beginn der Anlagephase schwächt den Zinseszinseffekt über die gesamte Laufzeit erheblich.


Darüber hinaus bietet ein ETF-Investment in der Regel keinen Fremdkapitalfinanzierungshebel. Während Banken bei Sachwerten wie Photovoltaikanlagen oft bereitwillig zinsgünstige Darlehen gewähren, werden Wertpapierdepots seltener und nur mit hohen Risikoabschlägen als Sicherheit akzeptiert. Ein weiterer Aspekt ist die Volatilität: In der Praxis zeigt sich, dass Investoren bei Einmalanlagen dieser Größenordnung das Risiko von Marktkorrekturen oft unterschätzen. Historische Daten zeigen, dass Kursrückgänge von 20 % oder mehr jederzeit eintreten können. Anleger sollten daher einen Zeithorizont von mindestens 10 bis 15 Jahren einplanen, um solche Schwankungen auszugleichen.


Zusätzlich ist die Besteuerung der Erträge zu beachten. Zwar greift bei Aktien-ETFs eine Teilfreistellung von 30 %, die verbleibenden Gewinne unterliegen jedoch der Abgeltungsteuer. Im Vergleich zu einem PV-Direktinvestment, bei dem durch den Investitionsabzugsbetrag (IAB) bereits im Jahr vor der Anschaffung Steuern gespart werden können, bleibt der ETF eine rein nachgelagerte Investmentstrategie ohne sofortigen Steuereffekt auf die Abfindungssumme.



Option 2: Abfindung auf Festgeld/Tagesgeld


Eine weitere Option ist das Parken der Abfindung auf einem Festgeld- oder Tagesgeldkonto. Aktuell liegen die Zinsen hier bei etwa 2 Prozent pro Jahr, mit einer tendenziell sinkenden Prognose. Auf die erwirtschafteten Zinsen fällt die Kapitalertragsteuer in Höhe von 26,375 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag) an. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person ist bei einer Anlagesumme von 200.000 Euro bereits nach kurzer Zeit ausgeschöpft, sodass der Großteil der Erträge unmittelbar die Liquidität mindert.


Zieht man die Steuern und die Inflation ab, ergibt sich in der Regel eine negative reale Rendite von etwa -1 bis 0 Prozent. Auch hier gibt es keinerlei Steuereffekt auf die eigentliche Abfindung. Die Steuerlast von 88.620 Euro bleibt in vollem Umfang bestehen, da das bloße Einzahlen auf ein Konto keine steuerlich abzugsfähige Ausgabe darstellt. Zwar ist dies der sicherste Weg, um nominelle Verluste zu vermeiden, jedoch verliert das Geld real an Wert. In der Praxis zeigt sich, dass Investoren oft die psychologische Sicherheit eines Kontoguthabens höher gewichten als den schleichenden Kaufkraftverlust durch die Inflation.


Ein entscheidender Nachteil dieser Strategie sind die Opportunitätskosten. Während ein Photovoltaik-Direktinvestment durch den Investitionsabzugsbetrag (IAB) die Steuerlast der Abfindung massiv senken kann, bleibt dieser Hebel beim Festgeld ungenutzt. Investoren zahlen somit erst den vollen Steuersatz auf die Abfindung (bis zu 44,31 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag) und legen lediglich das verbleibende Nettokapital an. Bei einer Abfindung von 200.000 Euro und einer angenommenen Steuerlast von rund 88.000 Euro fließen nur etwa 112.000 Euro auf das Festgeldkonto. Die Chance, die Steuerzahlung durch eine gezielte Investition zu stunden oder zu reduzieren, wird hierbei vollständig verschenkt.


Zusammenfassend lassen sich die Merkmale dieser Option wie folgt einordnen:

  • Hohe Sicherheit: Das Kapital unterliegt keinen Marktschwankungen und ist durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt.

  • Keine Steuergestaltung: Die Abfindung wird im Jahr des Zuflusses voll versteuert; es erfolgt keine Verrechnung mit Investitionskosten oder Abschreibungen.

  • Realer Wertverlust: Die Nachsteuerrendite liegt oft unterhalb der Inflationsrate, was die Kaufkraft des Kapitals über die Jahre mindert.

  • Sofortige Verfügbarkeit: Je nach gewählter Bindungsfrist bleibt der Investor flexibel, zahlt dafür jedoch einen hohen Preis in Form entgangener Steuervorteile.


Aus der Erfahrung empfehlen wir diese Option nur dann, wenn der Investor das Geld kurzfristig benötigt oder unmittelbar in Rente geht und das Kapital nicht mehr langfristig binden möchte. Ansonsten stellt das reine Festgeldkonto in einem inflationären Umfeld keine wirtschaftlich sinnvolle Option dar, um Vermögen aufzubauen oder zu erhalten. Investoren sollten prüfen, ob eine Aufteilung des Kapitals in liquide Mittel und steueroptimierte Sachwerte die Gesamtrendite nach Steuern signifikant steigert.



Option 3: Abfindung in PV-Direktinvestment mit IAB


Die steuerlich effizienteste Methode, um eine Abfindung zu investieren, ist die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) nach § 7g EStG in Kombination mit einem Photovoltaik-Direktinvestment. Denn die Nutzung des IABs ermöglicht es einem Abfindungsempfänger, sich nachträglich einen Großteil der zu zahlenden Steuern auf die Abfindung zurückzuholen


Dafür wird eine Personengesellschaft (meist eine GbR oder ein Einzelunternehmen) gegründet. Über diese Gesellschaft wird der IAB gebildet, welcher das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast auf die Abfindung massiv senkt. Bei einem Investitionsvolumen von 200.000 Euro in eine klassische Freiflächen-PV-Anlage kann ein IAB von 100.000 Euro (50 Prozent) gebildet werden. Bei einem Steuersatz von 44,31 Prozent führt dies zu einer direkten Steuererstattung von 44.310 Euro.


Zusätzlich kann im Jahr der Anschaffung die Sonderabschreibung (Sonder-AfA) in Höhe von bis zu 40 Prozent auf den Restbuchwert angewendet werden. Bei einer linearen AfA von 5 Prozent pro Jahr bringt die Sonder-AfA weitere 17.724 Euro Steuerersparnis. Insgesamt reduziert sich die Steuerbelastung auf die Abfindung somit um rund 62.034 Euro.


Ein weiterer entscheidender Vorteil: Durch den IAB wird die Besteuerungsbasis für die Fünftelregelung reduziert. Man holt sich also nicht nur Steuern von der Abfindung zurück, sondern mildert auch die Steuerprogression ab, wodurch die Fünftelregelung überhaupt erst wieder einen spürbaren Effekt erzielt. Zudem lässt sich ein solches Investment gut finanzieren. Der Investor kann die vollen 200.000 Euro investieren (und nicht nur die Netto-Summe von 111.380 Euro wie beim ETF), da das Fremdkapital als Hebel dient. Mehr zur Finanzierung erfahren Investoren im Ratgeber zur PV-Finanzierung über die Hausbank.


Neben dem Steuereffekt generiert der Solarpark eine laufende Brutto-Rendite von 8 bis 13 Prozent. Die laufenden Kosten inklusive technischer Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung liegen bei rund 9 Euro pro kWp im Jahr. 


Natürlich müssen auch die Risiken sachlich betrachtet werden. Ein PV-Direktinvestment ist ein illiquides Asset mit einer Laufzeit von 20 bis 30 Jahren; ein schneller Verkauf ist nicht ohne Weiteres möglich. Zudem besteht ein Marktrisiko hinsichtlich der Strompreise, und der administrative Aufwand (GbR-Gründung, Steuerberater) ist höher. Diese Risiken lassen sich jedoch gut managen: Die gesetzliche EEG-Vergütung bietet ein Sicherheitsnetz nach unten, und die laufende Betriebsführung übernimmt alle technischen Aufgaben. Für die steuerliche Strukturierung erläutert der Ratgeber zur IAB und Sonderabschreibung alle Details.

Mit Sunpeak Capital den IAB gezielt nutzen

Geschäftsführer von Sunpeak Capital. Links stehend Jan Niklas Steg, rechts sitzend Konstantin Küstermann

Sunpeak Capital bietetbietet Zugang zu ausgewählten PV-Investments, die bereits vorab auf IAB-Fähigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft wurden.


Vergleichstabelle: Abfindung 200.000 EUR nach 10 Jahren


Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, stellen wir nachfolgend die typischsten Investitionsmöglichkeiten nach dem Erhalt einer Abfindung gegenüber. Der Betrachtungszeitraum der Tabelle liegt dabei über einen Zeitraum von zehn Jahren. Dabei wird eine Abfindung in Höhe von 200.000 Euro unterstellt, die im Jahr des Zuflusses investiert werden soll, wobei der Investor dem Spitzensteuersatz von 44,31 % (inklusive Solidaritätszuschlag) unterliegt.



Der entscheidende Unterschied zwischen den Anlageklassen liegt im verfügbaren Investitionskapital. Während bei klassischen Finanzprodukten wie dem ETF oder Festgeld das Finanzamt unmittelbar einen signifikanten Teil der Abfindung beansprucht, ermöglicht das Photovoltaik-Direktinvestment die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) gemäß § 7g EStG. Investoren können bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten, maximal jedoch 200.000 Euro, steuermindernd geltend machen. Dies führt dazu, dass nahezu die gesamte Abfindungssumme ohne signifikanten Steuerabzug für den Vermögensaufbau zur Verfügung steht.


In der Praxis zeigt sich, dass dieser Steuerhebel die Gesamtrendite massiv beeinflusst. Während beim ETF-Szenario lediglich die Nettoabfindung zum Vermögensaufbau genutzt werden kann, ist es möglich, bei einem PV-Investment die volle Summe der Abfindung für sich arbeiten zu lassen. Zusätzlich profitieren Investoren von der linearen AfA in Höhe von 5 % pro Jahr sowie einer möglichen Sonderabschreibung von 40 % des Restbuchwerts im Jahr der Anschaffung. Diese steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten sorgen dafür, dass die laufenden Stromerträge in der Anfangsphase oft rechnerisch durch die Abschreibungen neutralisiert werden, was die Steuerlast auf die Erträge zusätzlich minimiert.



Fazit: Die strategische Aufteilung der Abfindung


Die Analyse zeigt deutlich: Ein Photovoltaik-Direktinvestment in Kombination mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) bietet den stärksten Steuereffekt für Bezieher einer Abfindung. Bei einer Abfindung von 200.000 Euro lassen sich durch die geschickte Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten rund 62.000 Euro an Steuern sparen. Ein ETF bietet hingegen hohe Liquidität und geringen administrativen Aufwand, erzielt jedoch keinerlei Steuereffekt auf die eigentliche Abfindungssumme im Jahr des Zuflusses.


Dennoch ist ein PV-Investment nicht für jeden Investor die beste Wahl. Es eignet sich primär für Personen mit einem zu versteuernden Einkommen von über 160.000 Euro, die bereit sind, ein größeres Investitionsvolumen in einer illiquiden Assetklasse zu halten. In der Praxis zeigt sich, dass die strategische Aufteilung der Abfindung oft die besten Ergebnisse liefert. Dabei sollten Investoren folgende Aspekte berücksichtigen:


  • Maximierung des IAB: Ein Investor kann bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten einer PV-Anlage, maximal jedoch 200.000 Euro, als IAB geltend machen. Dies senkt die Steuerlast bei einem Spitzensteuersatz von bis zu 44,31 % (inkl. Solidaritätszuschlag) massiv.

  • Nutzung der Fünftelregelung: In Kombination mit dem IAB lässt sich die Progression der Abfindung so weit glätten, dass die steuerliche Belastung auf ein Minimum sinkt.

  • Finanzierungshebel: Da PV-Direktinvestments gut bankfähig sind, lässt sich die Eigenkapitalrendite durch Fremdkapital steigern, während gleichzeitig Liquidität für andere Anlageklassen frei bleibt.

  • Langfristige Erträge: Nach der steueroptimierten Anschaffungsphase generiert die Anlage über 30 Jahre hinweg stabile Erträge durch die Einspeisevergütung, wobei die lineare AfA von 5 % pro Jahr die laufenden Gewinne steuerlich entlastet.


In der Praxis erweist sich oft eine Kombination als sinnvoll: Ein Teil der Abfindung fließt in ein PV-Investment, um die Steuerlast massiv zu senken, während der Rest in einen ETF investiert wird, um die Liquidität zu wahren. Gerade wenn das PV-Investment über Fremdkapital finanziert wird, bleibt genügend Kapital aus der Abfindung übrig, um parallel ein liquides Portfolio aufzubauen. 


Es empfiehlt sich, die individuelle Strukturierung immer mit einem Steuerberater abzustimmen, um die persönlichen Einkommensverhältnisse optimal zu berücksichtigen. Der IAB bleibt jedoch das effektivste Werkzeug, um die Steuerlast über die Fünftelregelung hinaus zu reduzieren, da er die Besteuerungsbasis unmittelbar und signifikant absenkt. Als erfahrener Vermittler begleitet Sunpeak Capital Investoren bei der Strukturierung von Photovoltaik-Direktinvestments.



FAQ


Wie investiere ich meine Abfindung steueroptimal?

Die Abfindung wird nicht mehr direkt mit der Fünftelregelung reduziert, sondern erst im Rahmen der Steuererklärung. Der IAB reduziert das zu versteuernde Jahreseinkommen. Daraus sinkt die Steuerprogression, und die Fünftelregelung hat einen viel, viel größeren Effekt. Dadurch ist ein IAB eine extrem attraktive Möglichkeit, seine Steuerlast zu reduzieren bei einer Abfindung. Ein PV-Direktinvestment mit IAB reduziert die Steuerbelastung auf die Abfindung bei 200.000 Euro Investitionssumme um mindestens ca. 62.000 Euro. Da eine rückwirkende IAB-Bildung möglich ist, kann man den IAB auch bei einer bereits ausgezahlten Abfindung hervorragend nutzen.

Lohnt sich PV mit IAB mehr als ETF bei einer Abfindung?

Steuerlich gesehen lohnt sich das PV-Investment deutlich mehr. Effektiv steht Investoren durch den Hebel des Fremdkapitals und die Steuererstattung die vollen 200.000 Euro als Investitionsvolumen zur Verfügung, während beim ETF nach Steuern nur noch rund 111.380 Euro investiert werden können. Allerdings muss beachtet werden, dass ein ETF liquider und im laufenden Management weniger aufwendig ist.

Kann ich den IAB rückwirkend für meine Abfindung nutzen?

Ja, der IAB kann rückwirkend im Rahmen der Einkommensteuererklärung gebildet werden. Das bedeutet, Investoren können beispielsweise im Jahr 2026 einen IAB für das Steuerjahr 2025 bilden, in dem die Abfindung geflossen ist. Dies funktioniert auch dann, wenn Investoren erst später von dieser steuerlichen Möglichkeit erfahren haben.

Gilt die Fünftelregelung noch für Abfindungen?

Ja, die Fünftelregelung existiert noch, allerdings nicht mehr in der Form, wie man sie kennt. Bis 2025 war es so, dass der Arbeitgeber die Fünftelregelung direkt angewendet hat und man dann eine höhere Abfindung ausgezahlt bekommen hat. Jetzt ist es so, dass die Abfindung direkt voll besteuert wird und man dann die Möglichkeit hat, im Rahmen der Steuererklärung die Fünftelregelung anzuwenden. Für Leute, die aber sowieso schon viel verdienen und im Spitzensteuersatz sind, bringt die Fünftelregelung meistens kaum etwas, weil man die Steuerprogression nicht abfedern kann. In dieser Situation muss man dann anderweitig seine Steuerlast optimieren.

Wie hoch ist die Steuerersparnis bei 200.000 EUR Abfindung?

Bei einem PV-Investment von 200.000 Euro ergibt sich durch den IAB eine direkte Steuerersparnis von 44.310 Euro. Hinzu kommt die Sonderabschreibung (Sonder-AfA) im Jahr der Anschaffung, die weitere 17.724 Euro bringt. Insgesamt beläuft sich die Ersparnis auf ca. 62.034 Euro im Jahr der Anschaffung. Sie kann aber noch höher ausfallen, wenn man durch die Senkung des zu versteuernden Einkommens die Steuerprogression vermindert und dadurch die Fünftelregelung eine höhere Nettoabfindung ermöglicht.

Kann ich Abfindung auf PV und ETF aufteilen?

Ja, eine Kombination ist problemlos möglich und in der Praxis oft sehr sinnvoll. Investoren können einen Teil der Abfindung in ein PV-Investment stecken, um den starken Steuereffekt zu nutzen, und den Rest in einen ETF investieren, um Liquidität zu wahren. Gerade wenn das PV-Investment über Fremdkapital finanziert wird, ist dies gut umsetzbar, da das meiste Kapital von der Bank kommt und genug von der Abfindung übrig bleibt, um es in das ETF-Depot zu schieben.


Über den Autor


Portrait des Autors Jan Niklas Steg

Jan Niklas Steg ist Geschäftsführer von Sunpeak Capital in Berlin. Das Unternehmen strukturiert IAB-Investments für Privatpersonen im Bereich Photovoltaik und Batteriespeicher und begleitet deren Umsetzung ganzheitlich. Seine Expertise in den Erneuerbaren Energien baute er während seines MBA-Studiums an der WHU auf, unter anderem bei einem US-amerikanischen Investmentfonds für Renewable-Energy-Projekte. Anschließend verantwortete er als erster Mitarbeiter eines schwedischen PV-Finanzierers den Aufbau des deutschen Marktes. Bei Sunpeak Capital kümmert er sich um die strategische Ausrichtung des Unternehmens, die Strukturierung neuer Investmentprodukte sowie die Begleitung von Investoren bei der Auflösung ihres IABs.


LinkedIn Logo

bottom of page