Abfindung versteuern: 8 konkrete Tipps zum Steuern sparen
- Jan Niklas Steg
- 15. Apr.
- 8 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 23. Apr.

Wer als Arbeitnehmer eine Abfindung vom Arbeitgeber bekommt, freut sich oft über die hohe Einmalzahlung – bis der Steuerbescheid kommt. Denn ohne clevere Steuerplanung landet ein großer Teil beim Finanzamt. In diesem Artikel zeigen wir, wie Sie mit legalen Gestaltungsmodellen Steuern auf Ihre Abfindung sparen – teilweise um bis zu 50 % - und wie insbesondere Investments in Sachwerte wie Photovoltaik (PV) dabei helfen können.
Auf Abfindung Steuern sparen: Unsere Video Zusammenfassung
In diesem Video fassen wir Ihnen die wichtigsten Punkte aus dem Artikel rund um das Thema des Steuern Sparens auf eine Abfindung zusammen.
Einleitung
Was ist eine Abfindung – und muss sie versteuert werden?
Eine Abfindung zählt zu den außerordentlichen Einkünften und ist eine einmalige Zahlung, die Arbeitnehmer bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses erhalten – sei es durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder im Rahmen eines Sozialplans. Sie soll den finanziellen Übergang erleichtern, bis eine neue Beschäftigung gefunden ist.
Und ja, Abfindungen müssen versteuert werden. In Deutschland gelten sie als außergewöhnliche Einkünfte und unterliegen der Einkommensteuer. Allerdings gibt es Möglichkeiten, die Steuerlast zu mindern, etwa durch die Fünftelregelung oder steuerlich optimierte Investments. Ohne solche Maßnahmen kann die Steuer schnell einen großen Teil der Abfindung verschlingen – umso wichtiger ist es, sich damit zu beschäftigen, wie man bei einer Abfindung steuerliche Nachteile optimiert.
⚠️ Wichtig: Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings fallen keine Sozialabgaben wie Kranken- oder Rentenversicherung darauf an.
Wie muss man eine Abfindung versteuern?
Die Höhe der Abfindung spielt eine große Rolle, denn die Besteuerung der Abfindung folgt dem Progressionsprinzip: Sie erhöht Ihr steuerliches Einkommen im Jahr des Erhalts und kann Ihren Steuersatz in eine höhere Steuerklasse drücken. Das macht die Abfindung oft teurer, als man zunächst denkt.
Diese Steuern fallen an
Einkommensteuer: Als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit wird die Abfindung voll besteuert.
Solidaritätszuschlag: Seit 2021 entfällt er für die meisten Steuerzahler, kann aber bei sehr hohen Einkünften noch anfallen.
Kirchensteuer: Wenn Sie Mitglied einer Kirche sind, wird zusätzlich Kirchensteuer erhoben (ca. 8-9% der Einkommensteuer).
Wann fallen die Steuern auf eine Abfindung an?
Die Steuer wird im Jahr fällig, in dem die Abfindung gezahlt wird. Sie fließt in Ihre jährliche Einkommensteuererklärung ein und wird dann mit Ihrem übrigen Einkommen verrechnet.
Rechenbeispiel: Steuern auf Abfindung

In unserem Beispiel verdient ein Angestellter regulär 68.480 € brutto im Jahr. Darauf entfallen rund 12.518 € Einkommensteuer, was einem durchschnittlichen Steuersatz von 18,27 % entspricht – typisch für die Steuerprogression in Deutschland.
Erhält der Angestellte nun zusätzlich eine Abfindung in Höhe von 40.000 €, steigt das Jahreseinkommen auf insgesamt 108.480 €. Dadurch fällt eine Einkommensteuer von 27.899 € an – was einem durchschnittlichen Steuersatz von 25,4 % entspricht.
Obwohl das Einkommen nur um 66 % steigt, verdoppelt sich die Steuerlast – konkret auf 122 %. Das zeigt deutlich, wie stark der Progressionseffekt bei Einmalzahlungen wie Abfindungen zuschlägt – und warum gezielte Steuerstrategien hier besonders lohnenswert sind.
Abfindung erhalten? So retten Sie bis zu 50 % vorm Finanzamt
In diesem Artikel stellen wir Ihnen verschiedene Optionen vor, um Ihre Steuerlast effektiv zu reduzieren. Unter diesen sticht jedoch eine Methode besonders hervor: das Investment in eine Photovoltaik-Anlage (PV). Sie gilt als eine der effektivsten Möglichkeiten, um erheblich Steuern auf Ihre Abfindung zu sparen. Dank steuerlicher Begünstigungen wie dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) und der Sonderabschreibung (Sonder-AfA) können Sie im Schnitt bis zu 50% Ihrer Steuern einsparen und diese stattdessen gezielt zum Vermögensaufbau nutzen.
Was steckt hinter IAB und Sonder-AfA?
Der Investitionsabzugsbetrag ist ein steuerliches Gestaltungsinstrument, das es erlaubt, bereits vor einer geplanten Investition einen erheblichen Teil der Investitionssumme steuerlich geltend zu machen. Konkret bedeutet das: Sie können bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage als Betriebsausgabe schon vor dem Investment von Ihrem Einkommen abziehen. Dieser Investitionsabzugsbetrag wird mit Ihrer Abfindung gegen gerechnet und senkt so Ihre Steuerlast deutlich.
Neben dem IAB steht Ihnen im Jahr der Investition in die Solaranlage zusätzlich die Sonderabschreibung zur Verfügung. Sie erlaubt es, im Investitionsjahr weitere 20 % der Investitionssumme sofort abzuschreiben – zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung über 20 Jahre - und hat eine weitere Steuererstattung Ihrer Abfindung zur Folge.
Rechenbeispiel: Steueroptimierung durch PV Investment

Für das obige Rechenbeispiel nehmen wir ein zu versteuerndes Einkommen von 300.000€ an, welches sich aus 100.000€ regulärem Einkommen und 200.000€ Abfindung zusammen setzt.
Fallen bei einem z.v.E. von 300.000€ insgesamt 132.536€ an Steuern und Abgaben an, sind es bei Nutzung eines IABs in Höhe von 200.000€ nur noch 35.210€.
Sobald man die Steuererklärung eingereicht und die Steuerrückerstattung für das betreffende Jahr erhalten hat, nutzt man diese Rückerstattung nun zur Stellung der Eigenkapitalquote der Finanzierung für die Photovoltaikanlage.
Das bedeutet: Die gesparten Steuern dienen als Einstiegskapital, während der Rest über einen Kredit finanziert wird. So verwandeln Sie Ihre Abfindung nicht nur in eine Steuerersparnis, sondern in ein nachhaltiges Investment, das Ihnen über Jahre hinweg passives Einkommen generiert.
Im Jahr der Inbetriebnahme kommt dann der Effekt der Sonder-AfA zum Tragen: Weitere 40% des Restwerts können auf einen Schlag steuerlich abgeschrieben werden, was zu einer weiteren, hohen Steuererstattung von ca. 15.000-20.000€ führt.
Mit Sunpeak Capital Steuern sparen bei Abfindungen

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Weitere Möglichkeiten zum Steuern sparen auf die Abfindung
Neben der Möglichkeit, durch Investitionen in reale Sachwerte wie Photovoltaik gezielt Steuern zu sparen, gibt es eine Reihe weiterer legaler Strategien, um die Steuerlast auf eine Abfindung zu reduzieren. Im Folgenden werden die wichtigsten Möglichkeiten ausführlich beschrieben, inklusive detaillierter Erklärungen und Beispiele, damit Sie die für Sie passende Lösung finden können.
Die Fünftelregelung
Die sogenannte Fünftelregelung reduziert die Steuerlast bei Abfindungen, indem sie die Progression des Steuersatzes mindert. Sie behandelt die Abfindung steuerlich so, als würde sie über fünf Jahre verteilt ausgezahlt.
So funktioniert's:
Die Abfindung wird in fünf gleiche Teile aufgeteilt.
Ein fiktives Einkommen wird berechnet: reguläres Jahreseinkommen + ein Fünftel der Abfindung.
Die Steuerlast auf dieses fiktive Einkommen wird ermittelt.
Der Unterschied zur Steuer ohne Abfindung wird verfünffacht, um die Gesamtsteuer auf die Abfindung zu bestimmen.
So wird verhindert, dass die Abfindung das Einkommen in einem Jahr stark erhöht und die Steuerlast sinkt deutlich.
Rechenbeispiel: Abfindung Fünftelregelung

Fallen bei einem zu versteuernden Einkommen von 80.000€ (€30k reguläres Einkommen und €50k Abfindung) in der Regelbesteuerung Steuern und Abgaben in Höhe von 25.645€ an, sind es dank der Nutzung der Fünftelregel nur 21.648€. Dies entspricht einer Steuerersparnis von 3.996€.
Verdienen Sie allerdings schon ohne Abfindung mehr als 68.480€, bringt Ihnen die Fünftelregelung keinen Vorteil, da Sie sich im Spitzensteuersatz von 42% befinden. Daher wird gerade bei hohen Einkommen ein PV-Investment, um die Versteuerung der Abfindung zu reduzieren, nochmals relevanter.
Timen der Auszahlung der Abfindung
Eine effektive Möglichkeit zur Steuerersparnis ist es, den Auszahlungszeitpunkt der Abfindung gezielt zu planen. Da in Deutschland ein progressiver Steuersatz gilt, lohnt es sich, die Abfindung in ein Jahr mit niedrigerem Einkommen zu legen – etwa nach dem Jobausstieg oder in einer beruflichen Auszeit. Alternativ können Sie Abfindung auch in mehreren Raten über einige Jahre verteilt erhalten.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer hat im Jahr 60.000€ Einkommen ohne Abfindung und soll wegen Jobverlust eine Abfindung erhalten in Höhe von 50.000 €. Wird diese noch im Dezember ausgezahlt, steigt das Jahreseinkommen auf 110.000 €, die Steuerlast liegt bei rund 42.000 €. Erhält man die Auszahlung erst im Folgejahr – in dem kein weiteres Einkommen anfällt und das Gesamteinkommen nur aus der Abfindung besteht – sinkt die Steuerlast auf etwa 12.500 €. Das spart rund 29.500 € Steuern.
⚠️ Hinweis: Sie haben kein Anrecht auf das Timing der Auszahlung, sondern ist Verhandlungssache zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, Diese Gestaltung muss außerdem vor Vertragsabschluss mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden.
Austritt aus der Kirche
Der Kirchenaustritt ist eine Möglichkeit, Ihre Steuerlast zu senken, indem Sie die zusätzliche Belastung durch die Kirchensteuer vermeiden. In Deutschland zahlen Mitglieder einer Kirche eine Kirchensteuer, die in der Regel 8-9% der Einkommensteuer beträgt. Bei hohen Einkünften, wie sie durch eine Abfindung entstehen können, summiert sich diese Zusatzsteuer schnell zu einer beträchtlichen Summe. Ein Austritt aus der Kirche kann diese Kosten eliminieren. Der Kirchenaustritt ist jedoch eine persönliche Entscheidung, die auch Auswirkungen auf den Zugang zu kirchlichen Dienstleistungen haben kann, wie etwa kirchliche Trauungen oder Bestattungen.
Teil der Abfindung für betriebliche Altersvorsorge nutzen
Die Umwandlung von Teilen der Abfindung in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Option, die nicht nur Steuern, sondern auch Sozialabgaben spart. Sie ermöglicht es Ihnen, einen Teil der Abfindung direkt in Ihre Altersvorsorge zu investieren, anstatt ihn sofort zu versteuern. Gleichzeitig bietet sie eine langfristige finanzielle Absicherung.
Wie funktioniert es? Bei der bAV werden die Beiträge direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen, bevor Steuern und Sozialabgaben berechnet werden. Dadurch reduzieren Sie Ihr Einkommen und sparen sofort Steuern. Die Auszahlungen aus der bAV werden später im Rentenalter besteuert, allerdings oft zu einem niedrigeren Steuersatz, da das Einkommen im Ruhestand in der Regel geringer ist. Diese Methode erfordert eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber und eine sorgfältige Planung.
Werbungskosten erhöhen, um Steuerlast zu senken
Das Erhöhen der Werbungskosten ist eine weitere Methode, um Ihr zu besteuerndes Einkommen zu senken und damit Ihre Steuerlast zu reduzieren. Werbungskosten sind berufsbedingte Ausgaben, die Sie in der Steuererklärung angeben können, um Ihr steuerpflichtiges Einkommen zu mindern.
Wie funktioniert es?
Zu den Werbungskosten zählen Ausgaben wie Fortbildungen, Fachliteratur, Arbeitsmittel, berufsbedingte Umzüge oder Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Sie können diese Kosten in Ihrer Steuererklärung angeben, sofern sie über der Arbeitnehmer-Pauschale von 1.230 € (Stand 2025) liegen. Je mehr absetzbare Kosten Sie nachweisen können, desto geringer wird Ihr zu versteuerndes Einkommen und desto niedriger Ihre Steuerlast.
Die Erhöhung der Werbungskosten ist in der Regel allerdings nur bei kleineren Abfindungen interessant, einfach weil in der Regel nur begrenzt Werbungskosten pro Jahr anfallen und dies dadurch bei hohen Abfindungen kaum ins Gewicht fallen.
Vorauszahlungen Krankenkassenbeiträge
Die Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen ist eine weniger bekannte, aber nützliche Strategie für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte, um Steuern zu sparen. Sie ermöglicht es Ihnen, Ihr zu versteuerndes Einkommen zu senken, indem Sie Beiträge im Voraus zahlen und diese steuerlich geltend machen.
Wie funktioniert es?
Wenn Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, können Sie zusätzliche Beiträge vorab zahlen – für bis zu drei Jahre im Voraus (Stand 2025) – und diese als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung absetzen. Dadurch wird Ihr steuerpflichtiges Einkommen im Jahr der Abfindung reduziert, was zu einer niedrigeren Steuerlast führt.
Steuerberater konsultieren
Die Konsultation eines Steuerberaters ist keine direkte Sparmaßnahme, sondern eine unverzichtbare Unterstützung, um Ihre Steuerlast optimal zu gestalten. Ein Steuerberater kann Ihre individuelle Situation analysieren, komplexe steuerliche Zusammenhänge erklären und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Er kann Ihnen beispielsweise empfehlen, mehrere der oben genannten Strategien wie z.B. die Fünftelregelung und ein Photovoltaik-Investment zu kombinieren, und sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Zudem hilft er, Fristen einzuhalten und mögliche Steuervorteile nicht zu übersehen. Besonders bei hohen Abfindungen oder komplizierten Verhältnissen amortisieren sich die Kosten für die Beratung oft schnell.
💡 Tipp: Es gibt hier einen großen Unterschied zwischen aktiven und passiven Steuerberatern. Wenn Sie sich einen Steuerberater suchen, achten Sie darauf, dass dieser seine Stärken in der Steuergestaltung und nicht in der Steuerverwaltung hat. Wenden Sie sich gerne an uns, wir können Ihnen einen Steuerberater aus unserem Netzwerk empfehlen!
Fazit: Auf eine Abfindung Steuern zu sparen ist möglich
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Ihre Steuerlast bei einer Abfindung zu senken – von der bekannten Fünftelregelung über das geschickte Timing bis hin zum steueroptimierten Investment in Photovoltaik für maximale Steuerersparnisse. Jede Methode hat ihre eigenen Vorzüge und ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation mehr oder weniger geeignet.
Eine sorgfältige Planung, idealerweise in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, kann Ihnen helfen, die optimale Strategie zu finden und das Maximum aus Ihrer Abfindung herauszuholen, ohne unnötig zu viel von Ihrer Abfindung ans Finanzamt zu zahlen.
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