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Investitionsabzugsbetrag: Wie Privatpersonen mit einem IAB Steuern sparen und Vermögen aufbauen können

  • Autorenbild: Jan Niklas Steg
    Jan Niklas Steg
  • 18. Apr.
  • 7 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 5 Tagen

Ein Mann steht an einer Straßengabelung und er muss sich entscheiden, ob er seine Steuern ans Finanzamt gibt oder diese für eine IAB optimierte PV Anlage nutzt

Der Investitionsabzugsbetrag (kurz: IAB) ist ein Begriff, der oft im Zusammenhang mit Unternehmern und betrieblichen Investitionen fällt. Doch was viele nicht wissen: Auch Privatpersonen können den Investitionsabzugsbetrag nutzen – und damit nicht nur ihre Steuerlast optimieren, sondern gleichzeitig Vermögen aufbauen. Wie das geht, welche Voraussetzungen es dafür braucht und wie man typische Fallstricke vermeidet, erklärt dieser Ratgeber Schritt für Schritt.



IAB Steuer Privatperson: Unser Video-Zusammenfassung

In diesem Video fassen wir Ihnen die wichtigsten Punkte aus dem Artikel rund um das Investieren in Batteriespeicher zusammen.



Inhaltsverzeichnis



Was ist der IAB überhaupt?

Vielleicht haben Sie schon davon gehört: Der IAB klingt interessant, aber ist das nicht nur etwas für Unternehmer? Viele denken, dass es keine effektive Möglichkeit gibt, als Privatperson die Steuerlast zu senken. Doch genau hier setzt der Investitionsabzugsbetrag gemäß §7g EStG an.


Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es, bis zu 50% der geplanten voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bereits vor dem tatsächlichen Kauf steuerlich geltend zu machen. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen, und es kommt zu einer erheblichen Steuererstattung. Diese kann dann genutzt werden, um mit den bereits gezahlten Steuern eine Investition zu tätigen – ein Hebel für clevere Vermögensbildung.


Kann man den IAB als Privatperson nutzen?

Ja, das ist möglich – indem man eine Personengesellschaft oder ein kleines Gewerbe (z. B. als Einzelunternehmer) gründet. Der Investitionsabzugsbetrag ist zwar für kleinere Unternehmen gedacht, lässt sich aber durch diesen Schritt auch von Privatpersonen nutzen und ist ebenfalls für ein Unternehmen in Gründung anwendbar.


Das Beste: Das funktioniert, weil Gewinne einer Personengesellschaft mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Dadurch kann die Einkommensteuer, die man z. B. als Angestellter oder in einem anderen Unternehmen bereits gezahlt hat, mit einem Investitionsabzugsbetrag für eine neu gegründete Personengesellschaft verrechnet werden.



Was sind Vorteile, wenn man den IAB als Privatperson bei der Steuererklärung nutzt?


Sofortige Steuerersparnis und höhere Liquidität

Durch die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags reduziert sich die zu versteuernden Einkünfte bereits im Jahr der geplanten Investition. Das bedeutet: Die Steuerlast sinkt sofort, und es kommt zu einer signifikanten Steuererstattung und Steuervorteilen. Im Jahr der Anschaffung lässt sich außerdem noch eine zusätzliche Sonderabschreibung in Höhe von 40% auf den Restwert der Anlage geltend machen.


Hebel für Vermögensaufbau

Da nur ein Teil des Investments als Eigenkapital benötigt wird und dieser durch die Steuerersparnis gedeckt werden kann, ermöglicht der Investitionsabzugsbetrag einen erheblichen Hebeleffekt. Man investiert mit wenig eigenem Kapital in einen renditestarken Vermögensgegenstand und baut dadurch gezielt Vermögen auf.


Passives Einkommen

Voraussetzung dafür ist ein Investment, das laufende Erträge generiert und nicht ständiger Betreuung bedarf. Besonders geeignet ist eine Investition in eine PV-Anlage, die durch Netzeinspeisung regelmäßige Einnahmen liefern – bei professioneller Betriebsführung nahezu ohne eigenen Aufwand.



Wann kommt die Nutzung des IABs in Frage?


  • Bei hoher Steuerlast (z. B. durch Abfindungen oder Provisionen): Wer in einem Jahr besonders viel verdient hat, kann durch die Inanspruchnahme des IAB die Steuerlast gezielt abfedern und bares Geld sparen.

  • Für Unternehmer, Selbstständige und Spitzenverdiener mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 120.000€: Der Investitionsabzugsbetrag wirkt hier besonders stark, weil das Einkommen mit dem Spitzensteuersatz versteuert wird und die Steuererstattung durch die Nutzung des IABs dementsprechend hoch ausfällt

  • Wenn man Vermögen aufbauen möchte: Durch die Kombination von Steuerersparnis und Finanzierung entsteht ein effizienter Hebel zur langfristigen Vermögensbildung.

  • Für Nachfolgeplaner: Da Photovoltaikanlagen im Betriebsvermögen geführt werden, können sie im Erbfall steuerfrei an die nächste Generation übertragen werden. Das macht IAB-Investitionen auch im Hinblick auf die Vermögensnachfolge besonders attraktiv.

 

Sunpeak Capital hilft Privatpersonen mit einem IAB Steuern zu sparen

Geschäftsführer von Sunpeak Capital. Links stehend Jan Niklas Steg, rechts sitzend Konstantin Küstermann

Gemeinsam mit Ihnen überprüfen wir, ob ein IAB für Sie als Privatperson in Frage kommt, berechnen Ihr Steuersparpotenzial und bieten Ihnen exklusive Photovoltaik Investments zur Nutzung des IAB an.


 

Wie wirkt sich der IAB steuerlich auf Privatpersonen aus?


Der Investitionsabzugsbetrag kann entweder rückwirkend oder bis zu drei Jahre im Voraus gebildet werden. Das bedeutet, man kann bereits gezahlte Steuern für eine zukünftige Investition nutzen oder eine künftige Investition steuerlich im Voraus abziehen.


Im Jahr der IAB-Bildung führt dies zu einer direkten Steuererstattung. Diese Liquidität kann wiederum als Eigenkapitalanteil in eine Finanzierung eingebracht werden. In der Praxis nutzt man für IAB-fähige Investments oft eine Finanzierung mit einer geringen Eigenkapitalquote von rund 20%. Genau dieser Eigenkapitalanteil lässt sich aus der Steuerrückerstattung finanzieren.


Dadurch entsteht ein doppelter Hebel: Zum einen durch die Nutzung von Fremdkapital, zum anderen durch den Einsatz von bereits gezahlten Steuern als Eigenkapital. Entscheidend ist dann, dass das Investment cashflow-positiv ist – also laufende Einnahmen erzielt, um das Darlehen zu bedienen und darüber hinaus passives Einkommen zu generieren.


💡 Tipp: Sunpeak Capital bietet passgenaue Photovoltaik-Investments, die sich ideal mit dem IAB kombinieren lassen.


Für welche Investitionen kann man den IAB als Privatperson nutzen?


Grundsätzlich lässt sich der Investitionsabzugsbeträge nur für bewegliche Wirtschaftsgüter nutzen. Das bedeutet, dass unbewegliche Güter wie Immobilien oder Grundstücke ausgeschlossen sind. Innerhalb der zulässigen Kategorie gibt es jedoch große Unterschiede, wie sinnvoll und effektiv ein Investment tatsächlich ist.


Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage oder eines Batterispeichers ist die attraktivste Option. Sie liefern planbare und stetige Einnahmen durch die Einspeisevergütung oder Direktvermarktung des erzeugten Strons, der ins Netz eingespeist wird. In Kombination mit einer Finanzierung und dem IAB ergibt sich ein hoher Hebel bei minimalem Eigenkapitaleinsatz. Zusätzlich bieten PV-Anlagen und Batteriespeicher den Vorteil eines nahezu vollständig passiven Einkommens, insbesondere wenn Betrieb, Wartung und Vermarktung professionell übernommen werden.


Auch Wohnwagen, E-Bikes oder Tinyhouses sind grundsätzlich IAB-fähig, sofern sie betrieblich genutzt und nicht privat verwendet werden. Allerdings sind diese Investments deutlich aufwendiger. Die Auslastung ist oft saisonabhängig, was zu unregelmäßigen Einnahmen führt. Zudem müssen sie aktiv vermarktet und verwaltet werden – sei es über Plattformen, Vermittler oder in Eigenregie. Dadurch sind sie eher für erfahrene Betreiber geeignet und bieten kein echtes passives Einkommen.



Was sind die Voraussetzungen, um den IAB als Privatperson zu nutzen?


Um den IAB als Privatperson nutzen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Das Investitionsgut muss zu mindestens 90% betrieblich genutzt werden, da ansonsten der Steuervorteil nicht anerkannt wird. Zudem muss eine konkrete Investitionsabsicht vorliegen, die innerhalb von drei Jahren umgesetzt wird. Eine Gewerbeanmeldung ist ebenfalls erforderlich, da die Abzugsfähigkeit der Steuer an ein gewerbliches Umfeld gebunden ist.


Wichtig ist auch, dass sich der IAB vor allem für Personen mit einer hohen Steuerlast lohnt. Denn nur wer ausreichend Steuern gezahlt hat, kann von einer entsprechenden Erstattung profitieren.


💡 Hinweis: Seit 2022 ist kein Nachweis der Investitionsabsicht mehr zwingend erforderlich. Sollte das Finanzamt oder ein unerfahrener Steuerberater diesen dennoch einfordern, kann man sich auf das entsprechende BMF-Schreiben von 2022 berufen, das hier Klarheit schafft.


Wie bildet man den IAB als Privatperson?


  1. Steuerlast ermitteln: Zunächst wird berechnet, wie hoch die Steuerlast im laufenden Jahr ist, um das Einsparpotenzial durch den IAB optimal zu planen.

  2. Investment finden: Es wird ein passendes, IAB-fähiges Wirtschaftsgut identifiziert, das betriebliche Nutzung erlaubt und Erträge verspricht.

  3. IAB berechnen und bilden: Basierend auf der geplanten Investitionskosten wird der IAB gebildet, der bis zu 50% steuerlich geltend gemacht werden kann.

  4. Gewerbe anmelden: Für die Nutzung des IABs ist eine gewerbliche Tätigkeit erforderlich, deshalb erfolgt die Anmeldung beim Gewerbeamt.

  5. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Dieser wird an das Finanzamt übermittelt, um die gewerbliche Tätigkeit steuerlich zu registrieren.

  6. Investition umsetzen: Sobald das passende Produkt gefunden ist, wird der Vertrag abgeschlossen und das Investment getätigt.

  7. IAB auflösen: Mit dem Kauf wird der IAB aufgelöst und das Wirtschaftsgut aktiviert. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Abschreibung.

  8. Steuerberater einbinden: Eine enge Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater ist essenziell, um alle Fristen, Regeln und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen. Bei Bedarf empfehlen wir gerne einen Experten aus unserem Netzwerk



Was ist wichtig zu beachten bei der Nutzung des IAB?


Wichtig ist, dass man nur IAB-fähige Investments auswählt – also bewegliche Wirtschaftsgüter, die zu mindestens 90% betrieblich genutzt werden. Diese 90% betriebliche Nutzung sind Voraussetzung, damit das Finanzamt den Abzugsbetrag anerkennt.


Zudem sollte man ein geeignetes Anschaffungsjahr wählen, das zur Steueroptimierung passt und innerhalb des Dreijahreszeitraums liegt. Und nicht zuletzt empfiehlt es sich, von Anfang auf eine gute Steuerberatung zu setzen, der mit dem IAB vertraut ist und bei der korrekten Umsetzung unterstützt.

 

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Fallstricke bei Nutzung des IAB als Privatperson, um Steuern zu sparen


Nicht IAB-fähiges Produkt

Produkte wie Software, Auslandsinvestments oder Immobilien zählen nicht zu den beweglichen Wirtschaftsgütern und sind deshalb nicht IAB-fähig.


Nicht IAB-konform Verträge

Wenn durch verpflichtende Service- oder Wartungsverträge die unternehmerische Entscheidungsfreiheit eingeschränkt wird, kann der IAB vom Finanzamt aberkannt werden.


Keine Vermarktungsstrategie

Wer kein schlüssiges Konzept zur Generierung von Einnahmen für sein IAB-Investment hat, riskiert ein unrentables Investment – passives Einkommen entsteht nur mit Strategie.


Keine Umsetzung der Investition innerhalb von 3 Jahren

Wird das Investment nicht fristgerecht realisiert, muss die Steuerersparnis inklusive Strafzinsen an das Finanzamt zurückgezahlt werden. So wird aus aus einer eigentlichen Steueroptimierung eine Steuerlast.


Mehr als 10% private Nutzung

Wird das Wirtschaftsgut auch privat genutzt, riskiert man die Aberkennung des IAB (auch rückwirkend) – hier ist also eine klare Trennung erforderlich, da ansonsten eine Nachzahlung der erstatteten Steuern droht.



Fazit: IAB lässt sich auch für Privatpersonen nutzen

Auch Privatpersonen können den Investitionsabzugsbetrag nutzen, um gezielt Steuern zu sparen und Vermögen aufzubauen – selbst wenn sie angestellt sind. Durch die Gründung einer Personengesellschaft kann jeder den IAB nutzen und so die eigene Steuerlast gezielt zum Vermögensaufbau nutzen. 


Besonders Photovoltaik-Investments sind für als steuer-optimierte Kapitalanlage geeignet, da sie planbare Erträge liefern, IAB-fähig sind und passives Einkommen erzeugen.


Interesse geweckt? Sunpeak Capital unterstützt Privatinvestoren bei der Auswahl IAB-fähiger Solarinvestments – effizient, nachhaltig und renditestark.



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