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Investmentmöglichkeiten in Solar - der große Vergleich

Kurz gefasst
Bei Solar-Investments entscheidet die Beteiligungsform über mehr als die Rendite: Sie entscheidet, was im Insolvenzfall vom Kapital bleibt. Ein Nachrangdarlehen steht hinten, wirtschaftliches Eigentum nicht. Dieser Artikel stellt Nachrangdarlehen, Direktinvestment und geschlossenen Fonds nebeneinander, spielt die Totalverlust-Szenarien durch und begründet, warum das Direktinvestment für Nutzer des Investitionsabzugsbetrags die überlegene Struktur ist.
Konstantin ist Co-Founder von Sunpeak Capital und begleitet Investoren ab der Projektauswahl bis zur Inbetriebnahme der Anlage.
Wichtige Erkenntnisse
- Nachrangdarlehen bieten keinen Sachwertschutz und sind steuerlich nicht IAB-fähig, da kein bewegliches Wirtschaftsgut erworben wird.
- Beim Direktinvestment erwerben Investoren das wirtschaftliche Eigentum an der Anlage, was sie vor der Insolvenz des Projektentwicklers schützt, sobald die Anlage gebaut ist.
- Geschlossene Fonds bieten zwar Diversifikation, reduzieren die Rendite jedoch durch hohe Verwaltungskosten und schließen die Nutzung des IAB aus.
- Das Totalverlustrisiko bei Direktinvestments beschränkt sich primär auf die Bauphase, wenn Zahlungen geleistet wurden, aber kein Eigentumsübergang stattfindet.
Der Markt für erneuerbare Energien zieht zunehmend privates Kapital an. Für Investoren stellt sich dabei eine zentrale Frage: In welcher rechtlichen Form soll das Kapital gebunden werden? Die Angebote reichen von niedrigschwelligen Crowdinvesting-Kampagnen bis hin zu millionenschweren Solarparks. Die Wahl der Beteiligungsform entscheidet nicht nur über die zu erwartende Rendite, sondern definiert vor allem das Risikoprofil und die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Wir sehen in unserer täglichen Beratungstätigkeit oft, dass Anleger die rechtlichen Unterschiede zwischen einer Gläubigerstellung und dem echten wirtschaftlichen Eigentum unterschätzen. Dieser Ratgeber analysiert die drei gängigsten Beteiligungsformen und zeigt auf, wie Investoren das Kapital strategisch absichern.
Beteiligungsformen bei Solar-Investments im Überblick
Der Hauptunterschied liegt in der rechtlichen Stellung: Beim Nachrangdarlehen sind Investoren ungesicherter Gläubiger mit Totalverlustrisiko bei Insolvenz. Beim Direktinvestment erwerben Investoren das wirtschaftliche Eigentum an einem Sachwert (Photovoltaik-Anlage), was Sie vor der Insolvenz des Projektentwicklers schützt und die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) ermöglicht.
Der Markt bietet Investoren drei grundlegend unterschiedliche Arten, um in Photovoltaik-Projekte zu investieren. Diese unterscheiden sich gravierend in ihrer rechtlichen Struktur, den Einstiegshürden und dem Risikoprofil. Während einige Modelle auf eine breite Masse an Kleinanlegern abzielen, sind andere spezifisch für vermögende Privatpersonen konzipiert, die gezielte Steuerplanung betreiben möchten.
Die folgende Tabelle stellt die drei Hauptformen gegenüber und verdeutlicht die fundamentalen Unterschiede in der rechtlichen Stellung des Investors.
Vergleich der Anlageformen
| Kriterium | Nachrangdarlehen | Direktinvestment Eigentum | Geschlossener Fonds |
|---|---|---|---|
| Rechtsstellung | Gläubiger, nachrangig | Wirtschaftlicher Eigentümer | Kommanditist |
| Rendite | 5 bis 7 Prozent fix | 8 bis 13 Prozent brutto, variabel | 4 bis 8 Prozent nach Kosten |
| Risiko | Totalverlust bei Insolvenz | Sachwert bleibt, Insolvenzrisiko bis der Bau fertig und man Eigentümer ist | Fondskosten, eingeschränkte Liquidität |
| IAB-fähig | Nein | Ja | Nein |
| Insolvenzschutz | Keiner, nachrangig | Eigentümer der Anlage | Abhängig von der Fondsstruktur |
| Mindestanlage | 250 bis 500 EUR | Ab 100.000 EUR, realistisch 200.000 | 5.000 bis 10.000 EUR |
| Laufzeit | 3 bis 7 Jahre | 20 bis 30 Jahre, PV-Lebensdauer | 10 bis 20 Jahre |
| BaFin-reguliert | Ja, VermAnlG | Nein, Sachgut | Ja, KAGB |
Die Wahl der Beteiligungsform entscheidet maßgeblich darüber, ob steuerliche Gestaltungsinstrumente wie der Investitionsabzugsbetrag (IAB) genutzt werden können. Während Nachrangdarlehen und geschlossene Fonds oft als reine Finanzprodukte fungieren, stellt das Direktinvestment eine unternehmerische Tätigkeit dar. In der Praxis zeigt sich, dass vermögende Investoren den Status als wirtschaftlicher Eigentümer bevorzugen, da dieser den direkten Zugriff auf die Sachwerte ermöglicht. Im Falle einer Insolvenz des Projektentwicklers bleibt das Eigentum an den Modulen und Wechselrichtern beim Investor bestehen, sofern die Übereignung rechtlich korrekt vollzogen wurde.
Ein zentraler Aspekt für die Rentabilität ist die steuerliche Behandlung. Bei einem Direktinvestment mit einem typischen Volumen von 400.000 Euro können Investoren bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten, maximal jedoch 200.000 Euro, als IAB gewinnmindernd geltend machen. In Kombination mit der Sonderabschreibung von 40 % des Restbuchwerts im Jahr der Anschaffung und der linearen AfA von 5 % pro Jahr lässt sich die Steuerlast bei einem Spitzensteuersatz von 44,31 % (inklusive Solidaritätszuschlag) signifikant senken. Solche Hebeleffekte sind bei Nachrangdarlehen, die lediglich Zinseinkünfte generieren, nicht möglich.
Die laufenden Betriebskosten bei Photovoltaik-Direct-Investments sind in der Regel gut zu beziffern. Diese decken dabei üblicherweise die technische Betriebsführung, die Wartung sowie die Instandhaltungsrücklagen vollständig ab. Im Gegensatz zu geschlossenen Fonds, bei denen oft hohe Weichkosten für die Verwaltung und den Vertrieb anfallen, bleibt die Kostenstruktur beim Direktinvestment transparent und für Investoren kontrollierbar.
Abschließend ist die Haftungsstruktur zu betrachten. Während der Anleger bei einem Nachrangdarlehen lediglich ein schuldrechtliches Versprechen erhält, erwerben Investoren beim Direktinvestment ein greifbares Wirtschaftsgut. Diese Besicherung durch den Sachwert reduziert das Ausfallrisiko erheblich, da die Photovoltaikanlage auch bei einem Wechsel des Betriebsführers weiterhin Strom produziert und Erträge generiert.
Nachrangdarlehen - Hohe Renditeversprechen, höchstes Risiko
Bei einem Nachrangdarlehen leihen Investoren einer Projektgesellschaft Kapital. Im Gegenzug erhalten sie eine feste Verzinsung. Der Begriff "nachrangig" ist hierbei der kritische Faktor: Im Falle einer Insolvenz der Projektgesellschaft werden Investoren erst nach allen anderen Gläubigern bedient. Zuerst erhalten Banken ihr Geld, dann Lieferanten und Dienstleister. Für die Geber von Nachrangdarlehen bleibt in der Praxis oft nichts übrig.
Ein zentrales Merkmal dieser Anlageform ist der sogenannte qualifizierte Rangrücktritt. Dieser besagt, dass der Anleger seine Zins- oder Tilgungszahlungen nicht einfordern kann, wenn dies die Zahlungsfähigkeit der Projektgesellschaft gefährden würde. In der Praxis bedeutet dies, dass Zahlungen an Investoren bereits dann ausgesetzt werden können, bevor eine formelle Insolvenz angemeldet werden muss. Laut Haufe dient diese rechtliche Konstruktion dazu, das Darlehen bilanziell wie Eigenkapital zu behandeln, was dem Projektentwickler die Aufnahme weiterer Bankkredite erleichtert, das Risiko jedoch vollständig auf den Anleger verlagert.
Typische Konditionen für diese Anlageform umfassen eine feste Verzinsung von 5 bis 7 Prozent bei einer relativ kurzen Laufzeit von 3 bis 7 Jahren. Attraktiv sind hierbei vor allem die kleinen Einstiegssummen, die oft schon ab 250 Euro beginnen. Solche Beträge sind bei Direktinvestments oder geschlossenen Fonds nicht darstellbar. Gerade wegen dieser niedrigen Hürde ist es wichtig, die Struktur und die finanzielle Stabilität des Emittenten genau zu prüfen.
Aus steuerlicher Sicht bietet das Nachrangdarlehen für vermögende Investoren kaum Gestaltungsspielraum. Die Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag). Da Investoren kein wirtschaftliches Eigentum an einer Photovoltaikanlage erwerben, entfallen die attraktiven Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) gemäß § 7g EStG kann nicht geltend gemacht werden, da kein bewegliches Wirtschaftsgut für ein Betriebsvermögen angeschafft wird. Auch die Sonderabschreibung von 40 Prozent des Restbuchwerts im Jahr der Anschaffung ist bei dieser Darlehensform ausgeschlossen.
In der Vergangenheit sind in der PV-Branche Einzelfälle dokumentiert, in denen Anleger von Nachrangdarlehen Totalverluste erlitten haben. Der Hauptgrund dafür ist, dass Investoren keinen Sachwert erwerben. Sie halten lediglich eine Forderung gegen die Projektgesellschaft. Durch sorgfältige Prüfung der Emittenten-Bonität und der Vertragsstruktur lässt sich dieses Risiko Investoren reduzieren.
Direktinvestment (Eigentum) - Wirtschaftliches Eigentum als Schutz
Beim Direktinvestment werden Investoren zu wirtschaftlichen Eigentümern der Photovoltaik-Anlage. Sie erwerben konkrete physische Komponenten wie Solarmodule, Unterkonstruktion und Wechselrichter. Die rechtliche Absicherung erfolgt über ein umfassendes Vertragswerk, das in der Regel einen Unterpachtvertrag für die Fläche, ein Quotennießbrauchsrecht, ein Nutzungsrecht für die gemeinsame Infrastruktur sowie einen Betriebsführungsvertrag umfasst. Ein wesentlicher Pfeiler dieser Absicherung ist die Eintragung einer erstrangigen Dienstbarkeit im Grundbuch des Standorts. Diese sichert den Betrieb der Anlage auch dann rechtlich ab, wenn der Grundstückseigentümer in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder die Fläche veräußert wird.
Der entscheidende Vorteil dieser Struktur liegt in der Insolvenzsicherung. Sollte der Projektentwickler oder Betriebsführer Insolvenz anmelden, bleibt der Sachwert unangetastet. Die Anlage bleibt im Eigentum der Investoren und kann durch einen anderen Dienstleister weiterbetrieben werden, sofern die Anlage bereits fertiggestellt und übergeben wurde.
Ein weiterer zentraler Aspekt ist die steuerliche Optimierung. Da Investoren ein bewegliches, klar zuordenbares und trennscharf abrechenbares Wirtschaftsgut erwerben, ist das Direktinvestment IAB-fähig. Bei einem Standard-Investitionsvolumen von 400.000 Euro kann der maximale IAB von 200.000 Euro gebildet werden. In Kombination mit der Sonderabschreibung von 40 Prozent auf den Restbuchwert und der linearen AfA von 5 Prozent pro Jahr (bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren) lassen sich erhebliche Steuerverschiebungen realisieren. Bei einem Spitzensteuersatz von 44,31 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag) entsteht im Jahr der Anschaffung ein massiver Liquiditätsvorteil. Mehr zur steuerlichen Strukturierung erläutert der Ratgeber zum Investitionsabzugsbetrag.
Die Einstiegshürde ist bei dieser Form naturgemäß höher. Ein Direktinvestment ist ab etwa 100.000 Euro möglich, wobei ein realistisches und wirtschaftlich sinnvolles Volumen meist bei 200.000 Euro liegt. Diese Hürde dient gleichzeitig als Schutzmechanismus, der sicherstellt, dass nur Investoren mit entsprechender Bonität und Risikotragfähigkeit in diesen Markt eintreten. Im Gegensatz zu Nachrangdarlehen bietet das Eigentumsmodell die volle Kontrolle über das Asset, da Investoren jederzeit über den Verkauf der Anlage oder einen Wechsel des Betriebsführers entscheiden können.
Geschlossene Fonds - Professionelles Management, eingeschränkte Kontrolle
Bei einem geschlossenen Fonds werden Investoren zum Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft (meist in der Rechtsform der GmbH & Co. KG). Diese Gesellschaft hält und betreibt mehrere PV-Anlagen. Investoren erwerben somit kein direktes Eigentum an einer spezifischen Anlage, sondern halten Anteile am gesamten Fondsvermögen. Der Begriff 'geschlossen' bedeutet, dass das Kapital einmalig in einer Platzierungsphase eingesammelt wird. Danach sind in der Regel keine Ein- oder Ausstiege mehr möglich, und das Kapital ist bis zum Ende der Laufzeit gebunden.Typische Konditionen umfassen eine Rendite von 4 bis 8 Prozent nach Kosten bei einer Laufzeit von 10 bis 20 Jahren. Die Mindestanlage liegt oft zwischen 5.000 und 10.000 Euro. Das Hauptargument für diese Anlageform ist die Diversifikation. Ein Fonds hält oft 5 bis 20 Anlagen an verschiedenen Standorten. Der Ausfall einer einzelnen Anlage trifft Investoren somit nur anteilig. Allerdings frisst die komplexe Kostenstruktur oft einen erheblichen Teil der Rendite auf. Investoren müssen mit einem Ausgabeaufschlag (Agio) von 1 bis 5 Prozent, laufenden Verwaltungsgebühren von 1 bis 2 Prozent pro Jahr sowie Performance- und Liquidationskosten rechnen. Diese Kosten sind im Prospekt oft schwer zu vergleichen.
Positiv für Investoren ist die strenge Regulierung: Nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) muss die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) von der BaFin zugelassen sein, und es ist eine unabhängige Verwahrstelle vorgeschrieben. Zwei wesentliche Nachteile bestehen für vermögende Privatinvestoren: Erstens ist kein IAB möglich, da Investoren Fondsanteile und kein direkt zurechenbares bewegliches Wirtschaftsgut halten. Zweitens gibt es keinen direkten Durchgriff. Anleger-Beiräte sind oft zahnlos, und die Investmententscheidungen trifft allein der Fondsmanager. Der Insolvenzschutz ist abhängig von der Fondsstruktur. Zwar liegen die Anlagegüter im Fondsvermögen getrennt vom Vermögen der KVG, doch bei schlechtem Fondsmanagement oder hoher Fremdfinanzierung auf Fondsebene besteht dennoch ein Verlustrisiko. Diese Form eignet sich primär für Investoren, die Diversifikation suchen, das Management vollständig abgeben möchten und lange Bindungsfristen akzeptieren.
Totalverlust-Szenarien: Wann ist das Geld wirklich weg?
Die Bewertung von Risiken erfordert eine nüchterne Betrachtung der Worst-Case-Szenarien. Ein realistisches Totalverlust-Szenario existiert auch beim Direktinvestment, ist jedoch auf sehr spezifische Phasen beschränkt. Ein Totalverlust droht primär dann, wenn Investoren den Kaufpreis bereits vollständig gezahlt haben, die Anlage aber nicht gebaut wurde beziehungsweise kein Eigentumsübergang stattgefunden hat. Ein weiteres Szenario ist, dass die Anlage zwar gebaut wurde, aber derart gravierende Baumängel aufweist, dass sie technisch nicht betrieben werden kann.
Diese Risiken lassen sich in der Praxis gut neutralisieren. Es empfiehlt sich, die Investition durch meilensteinbasierte Zahlungspläne abzusichern. Zahlungen sollten an den Baufortschritt geknüpft sein, insbesondere an die DC-Fertigstellung (Gleichstromseite), welche auch für die Wahrung der dreijährigen IAB-Frist entscheidend ist. Sobald das wirtschaftliche Eigentum an der Anlage auf den Investor übergegangen ist, greift der Sachwertschutz: Die Anlage ist dann dem Zugriff des Projektentwicklers entzogen - eine Insolvenz des Entwicklers gefährdet das Investment ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen den Beteiligungsformen liegt in der rechtlichen Absicherung im Falle einer Anbieter-Insolvenz. Während beim Nachrangdarlehen das Kapital meist vollständig verloren ist, da Anleger hinter allen anderen Gläubigern zurückstehen, bleibt das Direktinvestment als physischer Sachwert erhalten. Die Anlage ist durch eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch des Grundstückseigentümers abgesichert. Selbst wenn der Vermittler oder der Projektentwickler zahlungsunfähig werden sollten, können Investoren einen neuen Betriebsführer mit dem Monitoring und der Wartung beauftragen.
Technisch bedingte Ausfälle werden zudem durch eine Allgefahrenversicherung und langjährige Herstellergarantien aufgefangen. Während für Wechselrichter eine kalkulatorische Lebensdauer von 15 Jahren anzusetzen ist, sind die Solarmodule oft für 25 bis 30 Jahre zertifiziert.
Die folgende Tabelle vergleicht die Auswirkungen verschiedener Krisenszenarien auf die drei Beteiligungsformen:
Risikovergleich nach Anlagemodell
| Szenario | Nachrangdarlehen | Direktinvestment | Geschlossener Fonds |
|---|---|---|---|
| Anbieterinsolvenz | Totalverlust wahrscheinlich, Quote 5 bis 15 Prozent | Wenn die Anlage übergeben und gebaut ist, gehört sie dem Investor und der Betrieb läuft weiter | Eher Ausfall einzelner Projekte, da diversifiziert kein Totalausfall |
| Technischer Totalausfall | Kein Einfluss als Investor, das Darlehen ist verloren | Versicherung und Herstellergarantie greifen | Kein Einfluss als Investor, aber Diversifizierung über verschiedene Projekte |
| Regulatorische Änderung EEG | Kein Einfluss auf das Darlehen | Bestandsschutz, 20 Jahre EEG-Garantie | Auch Bestandsschutz für die Anlage |
| Strompreisverfall | Zinszahlung gefährdet | EEG als Mindestvergütung, Speicher als Absicherung | Ähnlich zum Direktinvestment |
| Naturkatastrophe | Totalverlust, wenn die Firma nicht zahlen kann | Allgefahrenversicherung deckt den Schaden | Ähnlich zum Direktinvestment |
Fazit: Direktinvestment als überlegene Struktur für IAB-Nutzer
Die Analyse der verschiedenen Beteiligungsformen zeichnet ein klares Bild: Nachrangdarlehen locken zwar mit einer niedrigen Einstiegshürde, bergen jedoch ein erhebliches Totalverlustrisiko und schließen die Nutzung des IAB vollständig aus. Geschlossene Fonds bieten eine mittlere Einstiegshürde und Diversifikation durch mehrere Anlagen. Dem gegenüber stehen jedoch die fehlende IAB-Möglichkeit, kein direkter Durchgriff auf die Assets und eine Kostenstruktur, welche die Rendite spürbar reduziert. Dafür sind sie BaFin-reguliert und werden professionell verwaltet.
Für Investoren mit hohem Einkommen, die ihre Steuerlast strategisch senken möchten, ist das Direktinvestment die klar überlegene Struktur. Zwar ist die Einstiegshürde höher, doch der Erwerb eines echten Sachwerts bietet eine fundamentale Absicherung gegen Insolvenzrisiken des Projektentwicklers. Es ist wichtig, dass die Anlage rechtssicher in das Eigentum der Investoren übergeht, dann ist das Investment deutlich sicherer. Das verbleibende Risiko während der Bauphase lässt sich durch professionelle Vertragsgestaltung und meilensteinbasierte Zahlungen kontrollieren. Als Vermittler unterstützen wir Investoren dabei, genau diese rechtlich sauberen und wirtschaftlich tragfähigen Projekte zu identifizieren.
Ein entscheidender Vorteil des Direktinvestments liegt in der steuerlichen Hebelwirkung durch den Investitionsabzugsbetrag (IAB) gemäß § 7g EStG. Investoren können bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten, maximal jedoch 200.000 Euro pro Investment, gewinnmindernd geltend machen. Bei einem Standard-Rechenbeispiel von 400.000 Euro Investitionsvolumen führt dies bei einem Spitzensteuersatz von 44,31 % (inklusive Solidaritätszuschlag) zu einer erheblichen Liquiditätsrückführung bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme. Ergänzt wird dieser Effekt durch die Sonderabschreibung von 40 % des Restbuchwerts im Jahr der Anschaffung sowie die lineare Abschreibung (AfA) von 5 % pro Jahr über die gesamte Nutzungsdauer von 20 Jahren.
Im Gegensatz zu Nachrangdarlehen, bei denen der Anleger lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Emittenten besitzt, werden Investoren beim Direktinvestment durch dingliche Rechte und Dienstbarkeiten abgesichert. In der Praxis zeigt sich, dass diese Position den entscheidenden Unterschied im Krisenfall ausmacht. Während Darlehensgeber im Insolvenzfall oft keine Zugriffsmöglichkeiten besitzen, behält der Eigentümer der Photovoltaikanlage den direkten Zugriff auf die Hardware und die damit verbundenen Einspeiseerlöse. Die laufenden Betriebskosten (all-in für Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung) sind dabei kalkulierbar und transparent, was die langfristige Planungssicherheit für Investoren erhöht.
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
- Steueroptimierung: Nur das Direktinvestment ermöglicht die volle Nutzung von IAB und Sonderabschreibungen zur Senkung der Steuerlast auf bis zu 44,31 %.
- Sicherheit: Das wirtschaftliche Eigentum schützt vor dem Totalverlustrisiko, das bei rein schuldrechtlichen Beteiligungen wie Nachrangdarlehen besteht.
- Transparenz: Fixe Betriebsführungskosten bei einem Direktinvestment sichern die Kalkulierbarkeit der laufenden Erträge ab.
Als unabhängiger Berater begleitet Sunpeak Capital Investoren bei der Auswahl und Strukturierung von steueroptimierten IAB-Investments
Häufig gestellte Fragen
Was ist sicherer - Crowdinvesting oder Direktinvestment?
Ist Nachrangdarlehen IAB-fähig?
Ab welcher Summe lohnt sich ein Direktinvestment?
Wie unterscheiden sich die Risiken der Beteiligungsformen?
Was passiert mit meinem Nachrangdarlehen bei Insolvenz?
Quellen
- § 7g EStG auf gesetze-im-internet.de. Der konsolidierte Gesetzestext zum Investitionsabzugsbetrag.
- Haufe zu Nachrangdarlehen. Rechtsgrundlagen, Bilanzausweis und steuerliche Behandlung.
- Bericht zum Totalverlustrisiko bei TE Solar Sprint IV. Ein dokumentierter Fall aus dem grauen Kapitalmarkt.
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Konstantin Küstermann

Jan Niklas Steg
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