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Photovoltaik-Investment 2026: Was sich gegenüber 2025 geändert hat

Nahaufnahme der Oberfläche eines Solarmoduls mit Zellstruktur und gespiegelten Wolken

Kurz gefasst

Die steuerlichen Instrumente bleiben 2026 stabil, der Markt drumherum nicht: Modulpreise, Negativstunden und regulatorische Vorgaben haben sich verschoben. Für ein Investment ändert das die Kalkulation, nicht die Logik. Dieser Artikel fasst die Änderungen für PV-Investoren zusammen, ordnet Anlagenkosten und Abregelung ein und beantwortet, ob und für wen sich ein Einstieg in diesem Zeitfenster noch rechnet.

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Jan Niklas StegCo-Founder & Geschäftsführer

Jan Niklas Steg ist Co-Founder von Sunpeak Capital und verantwortet Strategie und die Strukturierung der Investmentprodukte.

Wichtige Erkenntnisse

  • Die Investitionskosten getrieben durch die Modulpreise sind nach dem historischen Tief leicht gestiegen und liegen bei schlüsselfertigen Anlagen nun bei etwa 830 Euro pro kWp.
  • Die prognostizierten Negativstunden steigen 2026 auf 700 bis 900 Stunden, was Grünstromspeicher als Gegenmaßnahme wichtiger macht.
  • Der Investitionsabzugsbetrag (50 Prozent, maximal 200.000 Euro) und die Sonderabschreibung bleiben auch in 2026 unverändert bestehen.
  • Eine Investition im Jahr 2026 sichert den 20-jährigen EEG-Bestandsschutz vor möglichen Gesetzesreformen ab 2027.
  • Die laufenden Betriebsführungskosten für Batteriespeicher sind in den letzten Monaten stark gesunken.

Das Jahr 2026 bringt für Investoren im Bereich der erneuerbaren Energien neue Rahmenbedingungen. Während steuerliche Instrumente wie der Investitionsabzugsbetrag (IAB) stabil bleiben, verändern sich Marktdynamiken und regulatorische Vorgaben. Für Gutverdiener und Unternehmer, die ihre Steuerlast strategisch senken möchten, stellt sich die Frage, wie sich diese Entwicklungen auf die Wirtschaftlichkeit auswirken. In diesem Artikel analysieren wir die aktuellen Modulpreise, die steigende Zahl der Negativstunden und die anstehenden Gesetzesreformen. Investoren erhalten so einen klaren Überblick, um fundierte Entscheidungen für ihr Portfolio zu treffen und die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.

Die wichtigsten Änderungen für PV-Investoren 2026

Im Jahr 2026 steigen die Modulpreise leicht auf durchschnittlich 830 Euro pro kWp, während die prognostizierten Negativstunden auf 700 bis 900 Stunden anwachsen. Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) bleibt unverändert attraktiv. Investoren sichern sich durch einen rechtzeitigen Einstieg den 20-jährigen EEG-Bestandsschutz vor möglichen Reformen im Jahr 2027.

Der Übergang vom Jahr 2025 auf 2026 bringt verschiedene Verschiebungen im Markt für Photovoltaik-Direktinvestments mit sich. Für Investoren ist es wichtig, die Parameter genau zu kennen, um die Wirtschaftlichkeitsrechnung korrekt aufzustellen. Die folgende Tabelle stellt die zentralen Aspekte gegenüber.

Vergleich 2025 und 2026

Vergleich 2025 und 2026
Aspekt20252026
ModulpreiseHistorisch niedrigLeicht gestiegen durch globale Konflikte und weniger Subventionen
EEG-Vergütung FreiflächeDegression minus 1 Prozent pro HalbjahrReformdiskussionen zur Novellierung des EEG
Negativstunden575 h RekordPrognose: 700 bis 900 h
Abregelungsschwelle90 kW75 kW
IABBis 200.000 Euro, 50 ProzentUnverändert
MiSpeL-MischvermarktungIn DiskussionErster Vorstoß wurde gemacht
NetzanschlussEngpässeWeiterhin Engpässe, leichte Verbesserung
GrünstromspeicherKosten noch relativ hochPreise gesunken, Trend zu Hybridprojekten etabliert
Direktvermarkterkosten für Speicher8 bis 12 Prozent5 bis 7 Prozent durch steigenden Wettbewerb
Zinssatz Finanzierung4 bis 4,5 Prozent4,75 bis 5,25 Prozent

Die Marktsituation im Jahr 2026 ist von einer Konsolidierung der Modulpreise geprägt. Während das Vorjahr durch Überkapazitäten und historisch niedrige Preise gekennzeichnet war, führen globale Lieferkettenanpassungen und handelspolitische Maßnahmen – insbesondere die Reduktion der Exportsubventionen auf chinesische PV‑Module – zu einer leichten Stabilisierung auf etwas höherem Niveau. Im historischen Vergleich bleibt das Preisgefüge dennoch attraktiv. Investoren sollten jedoch berücksichtigen, dass gestiegene Finanzierungskosten – der 10‑Jahres‑Swap‑Satz hat sich im Zuge der wirtschaftlichen Lage von rund 2,6–2,8% auf etwa 3,0–3,1% erhöht – sowie höhere Lohnkosten im Installationsbereich die Gesamtinvestitionskosten leicht belasten.

Ein zentraler Fokus liegt 2026 auf der Bewältigung der steigenden Anzahl an Negativstunden am Strommarkt. Nach einem Rekordwert von rund 573 Stunden im Jahr 2025 wird für 2026 eine weitere Zunahme auf 700-900 Stunden prognostiziert. Das Solarspitzengesetz, welches im Anfang 2025 verabschiedet wurde, sieht vor, dass Neuanlagen bereits bei 15 Minuten negativer Börsenpreise keine Vergütung mehr erhalten.

Zugleich sinkt die Abregelungsschwelle von 90 kWp auf 75 kWp, was die betroffene Anlagengruppe ausweitet. Projektentwickler reagieren darauf verstärkt mit der Integration von Grünstromspeichern, deren Kosten in den vergangenen Jahren deutlich gesunken sind und die sich zunehmend in Hybrid-Projekten etablieren. Für IAB-Investoren in Freiflächenanlagen spielt diese Abregungsschwelle tatsächlich keine Rolle, weil die meisten Projekte ab 200 kW Peak aufwärts beginnen.

Grünstromspeicher werden in 2026 typischerweise über Mietmodelle gegen ein Nutzungsentgelt eingebunden und dienen primär der Erlösstabilisierung, indem die Einspeisung in Zeiten mit positiven Strompreisen verschoben wird. Dies wird deshalb so gehandhabt, weil man bei Grünstromspeichern in der Co-Location nicht die trennscharfe Abrechnung garantieren kann und dementsprechend sind Grünstromspeicher in der Regel nicht IAB-fähig.

Parallel dazu nehmen jedoch die Diskussionen rund um die Mischvermarktung (MiSpeL) Fahrt auf - ein erster regulatorischer Vorstoß wurde gemacht, eine abschließende gesetzliche Regelung steht jedoch noch aus. Auch die Netzanschlusssituation bleibt angespannt, wenngleich sich leichte Verbesserungen abzeichnen. Die Direktvermarkterkosten für Speicher sind durch zunehmenden Wettbewerb von 8-12 % auf 5-7 % gesunken.

Im Bereich der steuerlichen Gestaltung bleibt die Rechtslage für Photovoltaik-Direktinvestments stabil. Investoren können weiterhin bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten - maximal 200.000 Euro - als IAB nach §7g EStG geltend machen. In Kombination mit der linearen Abschreibung von 5 % pro Jahr und der Sonderabschreibung von 40 % des Restbuchwerts im Anschaffungsjahr lassen sich erhebliche Liquiditätseffekte erzielen. Bei einem Spitzensteuersatz von 44,31 % inklusive Solidaritätszuschlag führt dies zu einer signifikanten Reduktion der Steuerlast.

Steuerliche Gesamtwirkung der Beispielrechnung

Steuerliche Gesamtwirkung der Beispielrechnung
PostenBetrag in Euro
Investitionsvolumen Beispiel400.000 €
Investitionsabzugsbetrag 50 Prozent200.000 €
Sonderabschreibung 40 Prozent vom Restbuchwert80.000 €
Lineare AfA 5 Prozent p. a.20.000 €
Steuerliche Gesamtwirkung Jahr 1300.000 €

Trotz laufender politischer Diskussionen - darunter das geplante Netzpaket sowie eine mögliche Novellierung des EEG - gilt: Anlagen, die bereits in Betrieb genommen wurden und damit eine gesicherte EEG-Vergütung besitzen, genießen Bestandsschutz über den gesamten 20-jährigen Vergütungszeitraum. Gerade vor diesem Hintergrund ist der aktuelle Zeitpunkt besonders attraktiv, um in Photovoltaik-Direktinvestments zu investieren, die diesen Schutz bereits mitbringen - bevor mögliche Gesetzesänderungen die Rahmenbedingungen für Neuanlagen verändern.

Modulpreise und Anlagenkosten 2026

Nachdem die Preise für Photovoltaik-Komponenten in den Jahren 2024 und 2025 ein historisches Tief erreicht hatten, verzeichnen wir für 2026 einen leichten Anstieg. Die aktuellen Durchschnittspreise für schlüsselfertige Freiflächenanlagen liegen bei etwa 830 Euro pro kWp. Dieser Preisanstieg lässt sich auf zwei Hauptfaktoren zurückführen. Einerseits steigen die Lieferkosten aufgrund globaler Konflikte entlang der wichtigen Handelsrouten. Andererseits reduziert China sukzessive seine Subventionen auf Solarkomponenten, was sich direkt auf die Weltmarktpreise auswirkt.

Trotz dieses leichten Anstiegs bewegen sich die Investitionskosten weiterhin auf einem sehr attraktiven Niveau. In den Boom-Jahren 2021 und 2022 lagen die Kosten für vergleichbare Anlagen teilweise bei über 1.200 Euro pro kWp. Für Investoren stellt das Jahr 2026 somit weiterhin ein lohnendes Umfeld dar. Dabei hat sich die N-Type TopCon-Technologie als Industriestandard etabliert. Diese Module bieten eine höhere Effizienz und ein besseres Schwachlichtverhalten, wodurch der Ertrag pro Modul steigt. Investoren erwerben somit für den leicht gestiegenen Preis eine technisch leistungsfähigere Anlage, die über die prognostizierte Laufzeit stabilere Erträge liefert.

Die laufenden Kosten für technische Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung bewegen sich aktuell bei 9-15 Euro pro Jahr und kWp. Anders als in vielen anderen Kostenpositionen des Solarmarkts zeigt sich hier ein erfreulicher Trend: Der Markt für Betriebsführungsdienstleistungen hat sich in den vergangenen Jahren deutlich professionalisiert und ausdifferenziert. Eine wachsende Zahl spezialisierter Anbieter konkurriert um Betriebsführungsmandate, was den Preisdruck erhöht und dazu beiträgt, dass die Kosten trotz allgemeiner Inflation eher konstant bleiben oder leicht sinken. Für Investoren wirkt sich das positiv auf die langfristige Renditekalkulation aus, da die Betriebskosten einen der wenigen Posten darstellen, bei denen strukturelle Marktdynamiken zugunsten der Anleger wirken.

Negativstunden und Abregelung: Steigende Herausforderung

Eine der größten Herausforderungen für die Wirtschaftlichkeit von Solarparks ist die steigende Anzahl an Stunden mit negativen Strompreisen. Im Jahr 2025 wurde mit 575 Negativstunden ein neuer Rekord aufgestellt. Für 2026 prognostizieren Marktexperten einen weiteren Anstieg auf 700 bis 900 Stunden. Seit dem Solarspitzengesetz 2025 entfällt bei Neuanlagen die EEG-Vergütung bereits nach 15 Minuten negativer Strompreise, was den wirtschaftlichen Druck im Vergleich zur alten 3-Stunden-Regel verschärft.

Daten einer Referenzanlage aus Bayern aus dem Jahr 2024 zeigen einen Produktionsverlust von 14 Prozent durch Negativstunden. Dieser Wert verdeutlicht die Notwendigkeit einer präzisen Ertragsprognose. Investoren sollten darauf achten, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnungen diese Ausfallzeiten bereits konservativ einpreisen. In der Praxis sehen wir, dass seriöse Projektkalkulationen einen ausreichend großen Puffer für die Ertragsausfälle enthalten, um die langfristige Zielrendite abzusichern bzw. verlässlicher zu prognostizieren.

Um diesen Effekt abzumildern, wird die Integration von Grünstromspeichern im Jahr 2026 noch wichtiger. Diese Speicher werden üblicherweise von der Projektgesellschaft gemietet und ermöglichen es, den produzierten Strom in Zeiten negativer Preise zwischenzuspeichern und bei höheren Marktpreisen ins Netz einzuspeisen. Das Mietmodell hat sich etabliert, weil Grünstromspeicher in der Regel nicht IAB-fähig sind. Da der Speicher nicht IAB-fähig ist, wird er Investoren im Mietmodell angeboten - so bleibt die steuerliche Struktur der PV-Anlage sauber, während die Erlösstabilisierung durch den Speicher dennoch gewährleistet ist.

Hybrid-Lösungen aus PV-Anlage und Speicher steigern die Resilienz des Investments, da sie die Abhängigkeit vom Spotmarktpreis reduzieren. Während Speicher 2025 häufig noch nachgerüstet wurden, setzt sich 2026 zunehmend der Trend durch, sie von Anfang an als integralen Bestandteil neuer Projekte einzuplanen - ein Zeichen dafür, dass Projektentwickler die veränderten Marktbedingungen konsequent in ihre Planungen integrieren.

Neben den marktbedingten Negativstunden spielt die technische Abregelung durch den Netzbetreiber eine Rolle. Hierbei ist zwischen zwei Szenarien zu unterscheiden:

  • Marktbedingte Abregelung: Der Direktvermarkter stoppt die Einspeisung bei negativen Preisen, um Kosten zu vermeiden. Hier erfolgt keine Entschädigung.
  • Netzbedingte Abregelung (Redispatch 2.0): Der Netzbetreiber regelt die Anlage ab, um die Netzstabilität zu gewährleisten. In diesem Fall werden Entschädigungszahlungen geleistet, sodass der Investor keinen finanziellen Totalverlust der Erzeugung erleidet.

Gleichzeitig beobachten wir eine Entwicklung, die den Negativstunden entgegenwirkt: Den massiven Ausbau von Rechenzentren für künstliche Intelligenz. Dieser exponentiell wachsende Strombedarf führt dazu, dass die überschüssige Energie im Netz schneller abgenommen wird. Es ist daher durchaus möglich, dass die Zahl der Negativstunden mittelfristig wieder schneller sinkt als aktuell prognostiziert. Laut Fraunhofer ISE wird die zunehmende Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors die Nachfragekurve glätten, was die Preisstabilität am Strommarkt langfristig stützen kann.

Regulatorische Änderungen 2026

Das regulatorische Umfeld entwickelt sich 2026 weiter und stellt Investoren vor neue Rahmenbedingungen. Ein positiver Impuls ist die sogenannte MiSpeL-Regelung (Mischvermarktung), zu der erste belastbare Vorstöße gemacht wurden. Diese Regelung ermöglicht zusätzliche Erlöse durch die flexiblere Vermarktung von Strom aus Co-Location-Speichern, was das Renditepotenzial von Hybrid-Anlagen deutlich erhöht. Durch die Kombination von Erzeugung und Zwischenspeicherung kann der Strom gezielter in Hochpreisphasen eingespeist werden, ohne den Anspruch auf die Marktprämie zu verlieren.

Gleichzeitig gibt es Diskussionen über eine umfassende EEG-Reform für das Jahr 2027. Ein Diskussionspapier sieht vor, die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen möglicherweise abzuschaffen und durch rein marktbasierte Modelle zu ersetzen. Solche politischen Vorstöße verunsichern den Markt oft im ersten Moment. Es ist jedoch wichtig, diese Risiken sachlich einzuordnen: Das Papier ist noch nicht beschlossen und befindet sich in der Abstimmungsphase. Selbst bei einer künftigen Umsetzung gilt für alle bestehenden Anlagen ein strikter Bestandsschutz. Wer im Jahr 2026 investiert und die Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich die gesetzliche EEG-Vergütung für volle 20 Jahre. Diese rechtliche Sicherheit macht Investitionen im aktuellen Jahr besonders attraktiv, um sich das alte Vergütungssystem langfristig zu sichern.

Auch bei Standalone-Batteriespeichern (Graustromspeichern) gibt es politische Ideen, Netzentgelte nachträglich wieder einzuführen. Aus der Erfahrung bewerten wir dies als eher unrealistisch, da der Vertrauensschutz in Deutschland ein hohes Rechtsgut darstellt und der zügige Speicherausbau für die Netzstabilität zwingend auf verlässliche Investitionsbedingungen angewiesen ist. Zudem bleiben die steuerlichen Rahmenbedingungen nach Paragraph 7g EStG stabil. Investoren können weiterhin den Investitionsabzugsbetrag (IAB) von bis zu 200.000 Euro sowie die Sonderabschreibung von 40 Prozent des Restbuchwerts nutzen, sofern die DC-Fertigstellung fristgerecht erfolgt.

Lohnt sich ein PV-Investment 2026 noch?

Trotz der veränderten Rahmenbedingungen bleibt ein Photovoltaik-Investment im Jahr 2026 äußerst attraktiv. Die steuerlichen Vorteile durch den Investitionsabzugsbetrag (IAB) und die Sonderabschreibung sind unverändert in Kraft und bieten Investoren eine erhebliche Hebelwirkung. Bei einem Standard-Investment von 400.000 Euro lässt sich beispielsweise ein IAB von bis zu 200.000 Euro geltend machen. Unter Berücksichtigung des maximalen Steuersatzes von 44,31 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag) ergibt sich daraus eine signifikante Liquiditätssteigerung bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der Anlage.

Die folgende Tabelle verdeutlicht die steuerlichen Parameter für ein solches Direktinvestment:

Zudem haben sich die Kosten für Batteriespeicher deutlich reduziert, sodass sich die Kombination aus PV-Anlage und Grünstromspeicher wirtschaftlich sehr gut rechnet. Unsere Referenzprojekte, beispielsweise aus Bayern, weisen nach Kosten eine Netto-Rendite von über 9 Prozent auf.

Der stark wachsende Strombedarf durch künstliche Intelligenz und die fortschreitende Elektrifizierung der Industrie stützt die langfristige Nachfrage nach erneuerbaren Energien massiv. Den leicht gestiegenen Modulpreisen und der höheren Anzahl an Negativstunden stehen gesunkene Speicherpreise und präzisere Vermarktungsmöglichkeiten gegenüber. Durch das Solarspitzengesetz 2025 greift bei Neuanlagen die 15-Minuten-Regel, was die technische Steuerung der Anlagen wichtiger macht. Wie Investoren die richtige Finanzierung für ein solches Projekt finden, erklären wir im Artikel PV-Investment finanzieren.

Das entscheidende Argument für ein Investment im Jahr 2026 ist der Bestandsschutz. Es gibt politische Diskussionen über eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für das Jahr 2027. Diese Unsicherheiten lassen sich vollständig umgehen, indem Investoren mit einem bereits gebildeten IAB jetzt handeln. Bestandsanlagen behalten ihre 20-jährige EEG-Garantie. Die professionell strukturierten Projekte bieten die Möglichkeit, die aktuellen Konditionen für die nächsten zwei Jahrzehnte rechtssicher zu fixieren.

Fazit: Das Zeitfenster 2026 strategisch nutzen

Das Jahr 2026 bietet für PV-Investoren ein hervorragendes Marktumfeld. Die steuerlichen Hebel des Investitionsabzugsbetrags (IAB) bleiben unangetastet, und nachgewiesene Netto-Renditen von über 9 Prozent unterstreichen die wirtschaftliche Tragfähigkeit. Bei einem beispielhaften Investitionsvolumen von 400.000 Euro ermöglicht der IAB eine sofortige Minderung des zu versteuernden Einkommens um bis zu 200.000 Euro. In Kombination mit der Sonderabschreibung von 40 Prozent des Restbuchwerts und der linearen AfA von 5 Prozent pro Jahr lässt sich die Steuerlast bei einem Grenzsteuersatz von bis zu 44,31 Prozent signifikant senken.

Steuerliche und betriebliche Parameter

Steuerliche und betriebliche Parameter
Maximaler Steuersatz inklusive Soli44,31 %
Investitionsabzugsbetrag (IAB)50 % der Anschaffungskosten
Sonderabschreibung40 % des Restbuchwerts
Lineare Abschreibung (AfA)5 % pro Jahr über 20 Jahre
Betriebsführungskosten all-in9 Euro / kWp / Jahr

Beispielrechnung: IAB und Sonderabschreibung

Beispielrechnung: IAB und Sonderabschreibung
Investitionsvolumen (PV-Anlage)400.000 Euro
Maximaler IAB (50 %)200.000 Euro
Sonderabschreibung (40 % Restwert)80.000 Euro

Die steigenden Negativstunden machen den Einsatz von Grünstromspeichern zwar wichtiger, doch die gesunkenen Kosten in diesem Segment fangen diese Entwicklung auf. Da Grünstromspeicher im Rahmen eines Mietmodells gegen ein Nutzungsentgelt betrieben werden, bleibt das Investment für Investoren übersichtlich. Weitere Details zur Rentabilität finden Investoren im Ratgeber über Analyse zur Photovoltaik-Rendite.

Der wichtigste strategische Aspekt ist jedoch die anstehende EEG-Reform. Die Diskussionen um eine mögliche Abschaffung der Einspeisevergütung ab 2027 machen das Jahr 2026 zu einem idealen Einstiegszeitpunkt. Investoren, die jetzt ihren IAB auflösen, sichern sich den 20-jährigen Bestandsschutz und profitieren langfristig von stabilen Erlösen. Investoren sollten dabei die zeitliche Abfolge beachten:

  • Die DC-Fertigstellung ist entscheidend für die Einhaltung der steuerlichen IAB-Fristen.
  • Der AC-Anschluss markiert den Zeitpunkt, ab dem die Anlage Strom einspeist und Erlöse generiert.
  • Die 20-jährige staatlich garantierte Vergütung bietet Planungssicherheit gegenüber volatilen Strommärkten.

Als unabhängiger Vermittler unterstützt Sunpeak Capital Investoren dabei, die passenden Projekte zu identifizieren und die Steuerlast effektiv in nachhaltigen Vermögensaufbau umzuwandeln. Wir empfehlen unseren Bestandsinvestoren, das aktuelle Zeitfenster gezielt zu nutzen, bevor potenzielle regulatorische Änderungen die Rahmenbedingungen für Neuanlagen ab 2027 neu definieren. Durch die Kombination von Photovoltaik und Speichern bleibt eine Direktinvestition mithilfe des IABs eine der attraktivsten Sachwertanlagen des Jahres 2026.

Häufig gestellte Fragen

Was hat sich 2026 für PV-Investoren geändert?
Die Modulpreise sind leicht auf etwa 830 Euro pro kWp gestiegen. Gleichzeitig steigen die Negativstunden auf eine Prognose von 700 bis 900 Stunden, wobei der exponentielle Strombedarf durch KI diesen Effekt langfristig abmildern könnte. Die MiSpeL-Regelung ist in Kraft getreten, während IAB und Sonder-AfA unverändert bleiben. Politische Vorstöße zur Änderung des EEG machen 2026 zu einem strategisch wichtigen Investitionszeitpunkt.
Lohnt sich ein PV-Investment 2026 noch?
Ja, Photovoltaik-Anlagen laufen auch unter den aktuellen Marktbedingungen von 2026 sehr attraktiv und erwirtschaften solide Renditen. Wer jetzt investiert, sichert sich zudem den gesetzlichen EEG-Bestandsschutz für volle 20 Jahre, unabhängig von kommenden Reformen.
Sind die Modulpreise gestiegen?
Die Preise sind leicht gestiegen, was insbesondere auf globale Lieferprobleme durch geopolitische Auswirkungen und gestrichene Subventionen der chinesischen Regierung zurückzuführen ist. Dennoch liegen die Kosten mit rund 830 Euro pro kWp immer noch deutlich unter dem Niveau von 2021/2022, als Preise von über 1.200 Euro pro kWp üblich waren.
Was bedeuten mehr Negativstunden für meine Rendite?
Mehr Stunden ohne Vergütung bedeuten grundsätzlich geringere Erlöse für den Solarpark. Als effektive Gegenmaßnahme hat sich der Einsatz von Grünstromspeichern etabliert, die den Strom zwischenspeichern. Hierbei hilft zukünftig auch die neue MiSpeL-Regelung zur flexibleren Vermarktung, welche erstmals die Nutzung eines Speichers in der Co-Location für Graustrom ermöglichen wird.
Ändert sich der IAB 2026?
Nein, der Investitionsabzugsbetrag bleibt unverändert. Investoren können weiterhin 50 Prozent der geplanten Investitionskosten, maximal jedoch 200.000 Euro pro Betrieb, steuerlich geltend machen. Zudem steht auch 2026 noch die degressive AfA als sogenannter Investitionsbooster zur Verfügung. Dieser kann noch bis einschließlich 2027 in Anspruch genommen werden, bevor das Gesetz wieder ausläuft.
Soll ich noch 2026 investieren oder auf 2027 warten?
Es empfiehlt sich, noch im Jahr 2026 zu investieren, um sich den EEG-Bestandsschutz zu sichern. Ab 2027 gibt es möglicherweise keine feste EEG-Vergütung mehr für Neuanlagen. Auch wenn abzuwarten bleibt, ob das Positionspapier so umgesetzt wird, bietet 2026 die höchste Planungssicherheit.

Quellen

  1. DZ HYP, Swap-Mitte-Sätze. Die Referenzzinsen, an denen sich Projektfinanzierungen orientieren.
  2. Bundesnetzagentur, Auswertung zu Einspeisung und Abregelung. Zahlen zu abgeregelten Mengen und Entschädigungen.
  3. cleanthinking zur Abschaltung von PV-Anlagen. Ein dokumentierter Tag mit Abregelung wegen negativer Preise.
  4. SFV-Faktencheck zur Abregelung. Einordnung, wie viel Strom tatsächlich abgeregelt wird.
  5. Bundesnetzagentur zum Vorhaben MiSpeL. Die geplante Öffnung von Grünstromspeichern für Netzstrom.
  6. § 7g EStG auf gesetze-im-internet.de. Der konsolidierte Gesetzestext zum Investitionsabzugsbetrag.
  7. Solarspitzengesetz im Bundesgesetzblatt. Die Neuregelung zu negativen Preisen und Einspeisemanagement, gültig ab Februar 2025.
  8. Fraunhofer ISE, Wege zu einem klimaneutralen Energiesystem. Szenarien für Erzeugung, Speicher und Netze bis 2045.

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