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So lohnt sich die Steuererklärung nach einer Abfindung!

Kurz gefasst
Nach der Auszahlung einer Abfindung entsteht oft der Eindruck, an der Steuerlast sei nichts mehr zu ändern. Das Gegenteil ist der Fall: Die Steuererklärung ist genau der Ort, an dem sich ein Teil zurückholen lässt. Dieser Artikel erklärt, warum sich die Erklärung nach einer Abfindung fast immer lohnt, und gibt drei konkrete Ansatzpunkte, mit denen sich die Belastung des Abfindungsjahres senken lässt.
Jan Niklas Steg ist Co-Founder von Sunpeak Capital und verantwortet Strategie und die Strukturierung der Investmentprodukte.
Wichtige Erkenntnisse
- Eine Abfindung ist ab dem ersten Euro steuerpflichtig: Sie zählt zu den außerordentlichen Einkünften nach § 34 EStG und ist entgegen einem verbreiteten Irrglauben nicht steuerfrei.
- Die Steuererklärung ist das Werkzeug, um einen Teil der Belastung zurückzuholen — von klassischen Gestaltungsinstrumenten bis zu investitionsbezogenen Abzugsmöglichkeiten.
- Nicht jede Strategie ist gleich wirkungsvoll: Was sich lohnt, hängt stark von der individuellen Lebens- und Einkommenssituation ab.
- Das Einsparpotenzial ist erheblich und macht die Auseinandersetzung mit den steuerlichen Details lohnenswert.
Oft ist die erste Reaktion, nachdem die Abfindung ausgezahlt wurde, "Das kann doch nicht alles gewesen sein?!". Wenn dann klar wird, wie viel sich das Finanzamt vom Kuchen einverleibt, ärgern sich die meisten Menschen. Oft beschleicht einen das Gefühl, dass man wohl damit leben muss und man keine Möglichkeit hat, die Steuerlast auf eine Abfindung zu senken.
Unsere Video-Zusammenfassung
In diesem Video fassen wir Ihnen die wichtigsten Punkte aus dem Artikel zusammen, wie Sie mit einer Steuererklärung mehr aus Ihrer Abfindung herausholen können.

Lohnt sich eine Steuererklärung nach der Abfindung?
Allerdings gibt es legale Wege, wie Sie Ihre Steuerlast durch eine Steuererklärung im Falle eine Abfindung erheblich reduzieren können. In diesem Artikel zeigen wir welche Optionen für Sie bestehen, um mehr aus Ihrer Abfindung zu machen, dabei beleuchten wir klassische Gestaltungsinstrumente und investitionsbezogene Abzugsmöglichkeiten wie den IAB.
Daher lässt sich vorab schon einmal sagen: Eine Steuerklärung abzugeben, wenn Sie eine Abfindung erhalten haben, ist in den allermeisten Umständen durchaus sinnvoll.
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In diesem Video fassen wir Ihnen die wichtigsten Punkte aus dem Artikel zusammen, wie Sie mit einer Steuererklärung mehr aus Ihrer Abfindung herausholen können.
Inhaltsverzeichnis
1. Rechenbeispiel: Steuerlast auf Abfindung
1. Einen IAB in der Steuererklärung angeben und Steuern sparen
2. In der Steuererklärung die Abfindung mit der Fünftelregelung versteuern
3. Ein professioneller Steuerberater hilft Ihnen Steuern zu sparen
Warum lohnt sich eine Steuererklärung nach Abfindung?
Eine Abfindung versteuern müssen Sie bereits ab dem ersten Euro. Denn: Abfindungen zählen zu den außerordentlichen Einkünften gemäß §34 EStG und sind somit – entgegen eines weit verbreiteten Irrglaubens – nicht steuerfrei, sondern vollständig einkommensteuerpflichtig. Einzig Sozialabgaben wie die Renten- und Krankenversicherung fallen nicht an.
Was die Auszahlung der Abfindung eines Arbeitnehmers in Deutschland besonders reduziert ist die progressive Einkommensteuer: Je höher Ihr Einkommen, desto größer ist nicht nur der Steuerbetrag, sondern auch der Steuersatz. Wird Ihre Abfindung also zusätzlich zu einem ohnehin hohen Einkommen ausgezahlt, kann dies zu einer überproportional hohen Besteuerung führen.
Wenn Sie zudem eine berufliche Auszeit planen oder nicht unmittelbar in ein neues Arbeitsverhältnis wechseln, merken Sie schnell, wie stark diese steuerliche Belastung für Sie ins Gewicht fällt.
Rechenbeispiel: Steuerlast auf Abfindung
Angenommen, Sie verfügen über ein reguläres Jahreseinkommen von 70.000 Euro und erhalten zusätzlich eine Abfindung in Höhe von 100.000 Euro. Ohne diese Abfindung läge Ihr durchschnittlicher Steuersatz bei etwa 26 % – Sie würden rund 18.500 Euro Steuern zahlen.
Durch die zusätzliche Abfindung rutschen Sie jedoch in den Spitzensteuersatz: Auf die 100.000 Euro werden rund 42 % fällig, was einer Steuerlast von etwa 42.000 Euro entspricht. Das Ergebnis: Ihr Einkommen steigt um 140%, während Ihre Steuerlast um 227% steigt.
Mit der Abfindung werden Sie also überproportional stark zur Kasse gebeten. Mit einer durchdachten Planung und gezielten Maßnahmen lässt sich die hohe Steuerlast jedoch im Rahmen einer Steuererklärung in den meisten Fällen legal und effektiv reduzieren.
3 Tipps, damit sich die Steuererklärung bei einer Abfindung lohnt
Die Möglichkeiten, eine Abfindung steuerlich zu optimieren, sind vielfältig und hängen stark von Ihrer individuellen Lebens- und Einkommenssituation ab. Doch nicht jede Strategie ist gleichermaßen wirkungsvoll oder realistisch umsetzbar.
Deshalb stellen wir Ihnen im Folgenden die drei praxisrelevantesten und zugleich gängigsten Optionen vor, mit denen Sie als Arbeitnehmer Ihre Steuerlast im Abfindungsfall spürbar senken können.
In der Steuererklärung die Abfindung mit der Fünftelregelung versteuern
Die sogenannte Fünftelregelung (gem. § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG) ist eine bewährte Methode, um die Steuerlast auf eine Abfindung abzufedern. Dabei wird nicht die Steuer auf den gesamten Abfindungsbetrag auf einmal berechnet, sondern so, als würde man nur ein Fünftel der Abfindung zusätzlich zum regulären Einkommen beziehen. Die Steuer auf dieses Fünftel wird ermittelt, verfünffacht und so die tatsächliche Steuerlast berechnet. Dadurch wird der Progressionseffekt gemildert.
Beispiel 1: Angenommen, Sie haben ein Jahreseinkommen von 30.000 Euro und erhalten eine Abfindung von 50.000 Euro. Ohne Fünftelregelung würde Ihr zu versteuerndes Einkommen bei 80.000 Euro liegen. Daraus resultiert – je nach Steuersatz – eine Steuerlast von etwa 21.000 Euro.
Wenden Sie die Fünftelregelung an, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Sie rechnen 30.000 Euro + 10.000 Euro (1/5 der Abfindung) = 40.000 Euro.
- Die Steuer auf 40.000 Euro beträgt ca. 7.500 Euro.
- Die Steuer auf das reguläre Einkommen (30.000 Euro) beträgt ca. 4.000 Euro.
- Die Differenz (3.500 Euro) wird verfünffacht: 3.500 × 5 = 17.500 Euro.
Die Gesamtsteuerlast liegt also bei etwa 17.500 Euro – gegenüber 21.000 Euro ohne Fünftelregelung ergibt sich hier immerhin eine Ersparnis von rund 3.500 Euro.
Doch Vorsicht: Je höher Ihr reguläres Einkommen und je näher Sie bereits am Spitzensteuersatz liegen, desto geringer fällt der Vorteil aus. Ab einem gewissen Punkt verpufft die Wirkung der Fünftelregelung nahezu vollständig.
Einen IAB in der Steuererklärung angeben und Steuern sparen
Insbesondere bei einer hohen Abfindung bei einem ohnehin schon hohen regulären Einkommen kann die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags (IAB gem. § 7g EStG) ein wirkungsvolles gestalterisches Instrument der Steueroptimierung darstellen.
Der Investitionsabzugsbetrag ist ein steuerliches Instrument, mit dem geplante betriebliche Investitionen bereits vor der tatsächlichen Anschaffung mit bis zu 50% der Investitionskosten gewinnmindernd berücksichtigt werden können. Ziel des Gesetzgebers ist es, Investitionen kleinerer und mittlerer Betriebe zu fördern und Liquidität in Phasen hoher steuerlicher Belastung zu schonen. Voraussetzung ist die geplante Anschaffung eines abnutzbaren, beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens, das nahezu ausschließlich betrieblich genutzt wird. In der Praxis wird der IAB häufig im Zusammenhang mit Investitionen in technische Anlagen genutzt, etwa im Bereich Photovoltaik oder Batteriespeicher.
Auch Privatpersonen können den Investitionsabzugsbetrag nutzen, indem sie für die geplante Investition eine gewerbliche Personengesellschaft gründen, über die das begünstigte Wirtschaftsgut angeschafft und betrieblich genutzt wird. Voraussetzung ist, dass dadurch Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden und die gesetzlichen Anforderungen des § 7g EStG erfüllt sind.
Das bedeutet konkret: Wenn Sie planen, in eine PV-Anlage im Wert von beispielsweise 200.000 Euro zu investieren, können Sie bereits im Jahr der Planung 100.000 Euro als Betriebsausgabe in Ihrer Steuererklärung ansetzen. Das reduziert Ihre steuerliche Bemessungsgrundlage erheblich und führt zu einer deutlichen Steuererstattung. Je nach Strukturierung des IABs kann so auch die Abfindung steuerfrei ausfallen.
Ein weiterer Vorteil: Der IAB lässt sich bis zu drei Jahre rückwirkend in Anspruch nehmen. Jedoch ist eine rückwirkende Bildung nur möglich, solange der Steuerbescheid noch änderbar ist. Das macht ihn besonders interessant für das Jahr, in dem Sie Ihre Abfindung erhalten haben. Durch die nachträgliche Bildung des IAB wird das zu versteuernde Einkommen im Abfindungsjahr gesenkt, wodurch sich Ihre Steuerlast auch rückwirkend reduzieren lässt.
Anstatt das Investment dann vollständig mit Eigenkapital zu finanzieren, nutzen Sie eine Finanzierung mit einer Eigenkapitalquote von etwa 20 %. Diese Quote wird zum größten Teil durch die Steuererstattung Ihrer Abfindung gedeckt – Sie setzen also faktisch kaum eigenes Geld ein. So nutzen Sie Ihre steuerliche Belastung strategisch zum Vermögensaufbau.
Die PV-Anlage bzw. der Batteriespeicher selbst erwirtschaftet laufend Erträge, tilgt das Darlehen und generiert langfristig ein passives Einkommen. Dadurch ist der IAB als eine der wenigen Möglichkeiten bekannt, wie man unkompliziert signifikant Steuern sparen kann.
Steuervorteil durch IAB (60.000 € Einkommen, 150.000 € Abfindung)
Steuerlast
Ohne Fünftelregelung
ca. 81.000 € gesamte Steuerlast
Mit Fünftelregelung
ca. 72.000 € gesamte Steuerlast
Mit Fünftelregelung und 150.000 € IAB
ca. 17.000 € gesamte Steuerlast
- Steuerlast auf die Abfindung
- reguläre Steuerlast
- Steuerersparnis
- in das Investment umgeleitete Steuerersparnis
Beispielrechnung zum Text. Die drei Säulen sind gleich hoch, weil sie dieselbe Ausgangsbelastung zeigen; grün ist der Teil, der nicht an das Finanzamt geht.
Ein professioneller Steuerberater hilft Ihnen Steuern zu sparen
Was auf den ersten Blick selbstverständlich klingt, macht in der Praxis einen großen Unterschied: Für die steuerliche Optimierung Ihrer Abfindung benötigen Sie nicht irgendeinen Steuerberater, der vor allem Steuererklärungen und Finanzbuchhaltungen bearbeitet, sondern einen Experten für strategische Steuergestaltung. Ein spezialisierter Steuerberater kann gezielt Ansätze entwickeln, wie sich Ihre Steuerlast durch clevere Gestaltung im Rahmen der Steuererklärung deutlich reduzieren lässt.
Weitere Tipps wie Sie mehr aus Ihrer Abfindung machen finden Sie in diesem Artikel.
Fazit: Eine Steuererklärung nach einer Abfindung ist ein effektives Werkzeug um die Steuerlast zu senken
Eine durchdachte Steuererklärung kann bei einer Abfindung bares Geld wert sein. Auch wenn die Auseinandersetzung mit steuerlichen Details zunächst aufwendig erscheint – das Einsparpotenzial ist erheblich und macht die Mühe lohnenswert. Entscheidend ist, dass Sie sich frühzeitig mit dem Thema beschäftigen, alle Gestaltungsmöglichkeiten wie die Fünftelregelung, den Investitionsabzugsbetrag (IAB) und mögliche Investitionen sorgfältig prüfen und sich dabei professionell unterstützen lassen.
Häufig gestellte Fragen
Warum lohnt sich eine Steuererklärung nach einer Abfindung?
Reicht es die Steuererklärung selbst zu machen oder ist eine Beratung sinnvoll?
Wie funktioniert die Fünftelregelung bei einer Abfindung?
Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB) und wie hilft er bei einer Abfindung?
Kann ich den IAB auch nachträglich für das Abfindungsjahr nutzen?
Quellen
- § 34 EStG auf gesetze-im-internet.de. Die Fünftelregelung für außerordentliche Einkünfte, etwa eine Abfindung.
- Interaktiver Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums. Das amtliche Werkzeug zur Berechnung von Einkommensteuer und Abgaben.
- § 32a EStG auf gesetze-im-internet.de. Der Einkommensteuertarif mit den Grenzen der Progressionszonen.
- § 24 EStG auf gesetze-im-internet.de. Entschädigungen als Einkünfte, die Grundlage der Abfindungsbesteuerung.
- Lohnsteuer-Handbuch, Anhang 15. Die amtlichen Hinweise zur Besteuerung von Entschädigungen und Abfindungen.
- § 7g EStG auf gesetze-im-internet.de. Der konsolidierte Gesetzestext zum Investitionsabzugsbetrag.
- Bundestags-Drucksache 16/4841. Die Gesetzesbegründung zu § 15b EStG, dem Steuerstundungsmodell.
- Fraunhofer ISE, Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland. Die laufend aktualisierte Datensammlung zu Ausbau, Erträgen und Kosten.
- § 2 EStG auf gesetze-im-internet.de. Umfang der Besteuerung und die sieben Einkunftsarten.
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Jan Niklas Steg

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