Steuerlast & Einmalzahlungen

Erfahren Sie, wie Sie die steuerliche Belastung bei hohen Einmalzahlungen wie Abfindungen oder Boni effektiv reduzieren können.

Alle Artikel zum Thema. Vom Grundlagenwissen bis zum Spezialfall.

Häufige Fragen zur Steuerlast. Antworten rund um Abfindung und Bonus.

Was ist die Fünftelregelung, und wann greift sie?
Die Fünftelregelung nach § 34 EStG mildert die Steuerprogression bei einmaligen, außerordentlichen Einkünften wie einer Abfindung. Das Finanzamt rechnet dabei fiktiv so, als würde nur ein Fünftel der Abfindung in diesem Jahr zufließen, ermittelt die darauf entfallende Mehrsteuer und vervielfacht sie mit fünf. Das reduziert den Steuersatz auf die Abfindung spürbar. Die Regelung greift nur, wenn die Abfindung zusammengeballt in einem Jahr ausgezahlt wird. Seit 2025 wendet der Arbeitgeber sie nicht mehr automatisch bei der Lohnabrechnung an. Sie muss aktiv über die Einkommensteuererklärung beantragt werden.
Können ein Direktinvestment und die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Falle einer Abfindung helfen?
Ja, grundsätzlich schon. Die Nutzung von IAB und Sonderabschreibungen kann helfen, eine Einkommensspitze in dem Jahr, in dem die Abfindung zufließt, abzufedern. Sunpeak Capital leistet dabei keine Steuerberatung. Die individuelle Ausgestaltung sollte immer mit einem qualifizierten Steuerberater besprochen werden.
Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, die Steuerlast auf eine Abfindung zu reduzieren?
Es gibt mehrere Ansätze. Eine Möglichkeit ist, die Auszahlung über mehrere Jahre zu strecken statt sie in einem Jahr zu bündeln. Dabei entfällt allerdings die Fünftelregelung, da diese eine zusammengeballte Zahlung voraussetzt, sodass beide Wege im Einzelfall gegeneinander abgewogen werden sollten. Eine weitere Option ist, Vorsorgeaufwendungen wie Krankenversicherungsbeiträge vorab zu leisten, um zusätzliche abzugsfähige Ausgaben in das betreffende Steuerjahr zu verlagern. Auch die Einzahlung eines Teils der Abfindung in die betriebliche Altersvorsorge kann steuer- und sozialabgabenfrei möglich sein. Welche Kombination im Einzelfall sinnvoll ist, sollte immer mit einem qualifizierten Steuerberater geklärt werden.
Fallen auf eine Abfindung Sozialabgaben an?
Nein. Eine echte Abfindung, die als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird, gilt sozialversicherungsrechtlich nicht als Arbeitsentgelt. Es fallen daher keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung an.
Warum lohnt sich eine Steuererklärung nach einer Abfindung?
Seit 2025 berücksichtigt der Arbeitgeber die steuerlich vorteilhafte Fünftelregelung nicht mehr automatisch im Lohnsteuerabzug. Wer davon profitieren möchte, muss die Fünftelregelung aktiv über die Einkommensteuererklärung geltend machen, andernfalls wird die Abfindung zunächst ohne diese Entlastung versteuert.

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