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Crowdinvesting vs. Direktinvestment: Strukturvergleich

  • Autorenbild: Konstantin Küstermann
    Konstantin Küstermann
  • 12. Aug.
  • 11 Min. Lesezeit

Rendite, Risiko und steuerliche Aspekte der beiden Beteiligungsmodelle im Detail


Split-Bild: Links ein chaotischer Stapel von Finanzdokumenten und Verträgen als Symbol für Crowdinvesting, rechts ein strukturierter deutscher Solarpark bei Sonnenuntergang als Sinnbild für ein direktes Investment in einen realen Sachwert

Die Beteiligung an erneuerbaren Energien bietet Investoren vielfältige Möglichkeiten, um Kapital rentabel und nachhaltig anzulegen. Grundsätzlich sind in dem deutschen Markt zwei verschiedene Modelle am verbreitetsten: Das Crowdinvesting und das Direktinvestment in Photovoltaik oder Batteriespeicher. Beide Ansätze weisen eine völlig unterschiedliche Rechtsstellung, abweichende Risikoprofile und eine grundlegend andere steuerliche Behandlung auf. Während das eine Modell auf eine breite Masse mit kleinen Anlagebeträgen abzielt, richtet sich das andere an einkommensstarke Investoren, die gezielt steuerliche Instrumente einsetzen möchten. Investoren stehen damit verschiedene Optionen offen, um das eigene Portfolio strategisch zu diversifizieren. Es empfiehlt sich, die individuellen Voraussetzungen und steuerlichen Rahmenbedingungen vor einer Entscheidung genau zu prüfen.


Crowdinvesting und Direktinvestment sind grundverschiedene Modelle: Beim Crowdinvesting gewährt der Anleger ein Nachrangdarlehen und trägt das Insolvenzrisiko ohne Eigentumserwerb. Beim Direktinvestment werden Investoren wirtschaftliche Eigentümer einer Anlage, profitieren von steuerlichen Vorteilen wie dem IAB und sichern ihr Kapital durch einen echten Sachwert ab.



Inhaltsverzeichnis




Das Wichtigste zuerst:


  • Crowdinvesting gewährt lediglich eine nachrangige Gläubigerstellung, während das Direktinvestment wirtschaftliches Eigentum an einem Sachwert bedeutet.

  • Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) lässt sich ausschließlich bei Direktinvestments anwenden, da hierfür ein bewegliches Wirtschaftsgut erworben werden muss.

  • Bei einer Insolvenz des Projektentwicklers droht beim Crowdinvesting der Totalverlust, beim Direktinvestment bleibt die Anlage im Eigentum des Investors.

  • Direktinvestments erfordern ein höheres Volumen (ab 200.000 Euro), bieten dafür aber eine variable Bruttorendite von 8 bis 13 Prozent.

  • Crowdinvesting eignet sich für Kleinanleger, Direktinvestments für Gutverdiener ab 160.000 Euro Einkommen zur gezielten Steueroptimierung.



Beteiligungsmodelle bei Solar-Investments


Der Markt für erneuerbare Energien hat sich in den letzten Jahren stark professionalisiert. Für private und institutionelle Anleger haben sich primär zwei grundverschiedene Modelle etabliert: Das Crowdinvesting, welches meist in Form von Darlehen strukturiert ist, und das Direktinvestment, bei dem echtes Eigentum erworben wird. Diese beiden Beteiligungsformen unterscheiden sich fundamental in ihrer Rechtsstellung, den inhärenten Risikoprofilen und der steuerlichen Behandlung. Diese Investitionsmöglichkeiten sind für völlig unterschiedliche Anlegertypen und Investitionsvolumina konzipiert. Während Crowdinvesting oft als Einstiegsprodukt bei kleinen Summen dient, stellt das Direktinvestment ein komplexeres, aber steuerlich hochattraktives Instrument für den strategischen Vermögensaufbau dar.


Beim Crowdinvesting stellen Investoren einem Projektentwickler Kapital zur Verfügung, meist in Form eines Nachrangdarlehens. Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei um eine schuldrechtliche Forderung. Investoren werden nicht Miteigentümer der Photovoltaikanlage, sondern treten lediglich als Gläubiger auf. Die Rendite besteht aus einem fest vereinbarten Zinssatz, wobei die Erträge in der Regel als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Abgeltungsteuer unterliegen. Ein wesentlicher Aspekt dieses Modells ist das Risiko: Im Falle einer Insolvenz des Projektträgers werden Nachrangdarlehen erst nach allen anderen Gläubigern bedient, was ein potenzielles Ausfallrisiko bedeutet. In der Praxis zeigt sich, dass dieses Modell vor allem für kleinere Anlagesummen genutzt wird, da die Einstieg bereits bei kleinen Summen möglich ist.


Im Gegensatz dazu erwerben Investoren beim Direktinvestment eine physisch existierende Photovoltaikanlage oder einen klar definierten Anteil an einer Freiflächenanlage. Hierbei handelt es sich um eine Sachanlage, bei der Investoren als wirtschaftliche Eigentümer auftreten. Sie werden steuerrechtlich zu Unternehmern und erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Diese Struktur ermöglicht den Zugang zu signifikanten steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die beim Crowdinvesting nicht existieren:


  • Investitionsabzugsbetrag (IAB): Investoren können bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten (maximal 200.000 Euro) bereits vor der eigentlichen Investition steuerlich geltend machen, um die Steuerlast bei einem Grenzsteuersatz von bis zu 44,31 % zu senken.

  • Sonderabschreibung: Im Jahr der Anschaffung ist eine Sonder-AfA von 40 % des Restbuchwerts möglich.

  • Lineare Abschreibung: Die Anlage wird über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren mit 5 % pro Jahr linear abgeschrieben.


Während Investoren beim Crowdinvesting passiv bleiben, tragen sie beim Direktinvestment die unternehmerische Verantwortung, delegieren jedoch die operativen Aufgaben an professionelle Dienstleister. 

Direktinvestments von Sunpeak Capital

Geschäftsführer von Sunpeak Capital. Links stehend Jan Niklas Steg, rechts sitzend Konstantin Küstermann

Sunpeak Capital bietet Zugang zu ausgewählten Direktinvestments in PV-Anlagen und Batteriespeicher-Projekte.


Crowdinvesting - Niedrige Einstiegshürde, höheres Risiko


Beim Crowdinvesting gewähren Investoren der Projektgesellschaft in der Regel ein sogenanntes Nachrangdarlehen. Das bedeutet rechtlich: Investoren treten ausschließlich als Gläubiger auf und erwerben kein Eigentum an der eigentlichen Anlage. Typischerweise liegt die Mindestanlage bei sehr niedrigen Beträgen zwischen 250 und 500 Euro. Im Gegenzug wird eine fixe Rendite von 5 bis 7 Prozent in Aussicht gestellt. Der Markt für diese Schwarmfinanzierungen ist durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) reguliert, was formale Transparenzpflichten vorschreibt.


Ein zentraler Aspekt bei dieser Anlageform ist das Risiko: Bei einer Insolvenz der Projektgesellschaft droht der Totalverlust, da Nachrangdarlehen im Insolvenzfall erst nach allen anderen Gläubigern (wie beispielsweise finanzierenden Banken) bedient werden. In der Praxis bedeutet dieser qualifizierte Rangrücktritt, dass Zins- und Tilgungszahlungen so lange ausgesetzt werden müssen, wie diese die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft gefährden könnten. Dieses Risiko lässt sich durch eine breite Streuung auf verschiedene Projekte abmildern, dennoch sollten Investoren nur Kapital einsetzen, dessen Verlust sie im Ernstfall verschmerzen können.


Zudem ist bei diesem Modell keine Nutzung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) möglich, der steuerliche Vorteile bietet. Es handelt sich nicht um einen Sachwert, sondern lediglich um eine finanzielle Forderung gegen die Projektgesellschaft. Investoren besitzen kein Eigentum und haben auch kein Bestimmungsrecht darüber, was mit der Anlage im Laufe der Zeit passiert. 


Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich grundlegend vom Direktinvestment: Erträge aus Crowdinvesting unterliegen in der Regel der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag, während beim Direktinvestment die individuelle Einkommensteuer und umfangreiche Abschreibungsmöglichkeiten relevant sind.


Aus der Erfahrung sehen wir, dass Crowdinvesting oft als Einstieg in den Bereich der erneuerbaren Energien genutzt wird. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass Investoren hierbei als reine Kapitalgeber fungieren. Die Projektgesellschaft nutzt das eingeworbene Kapital häufig als Mezzanine-Kapital, um die Eigenkapitalquote gegenüber finanzierenden Banken zu erhöhen. Folgende Merkmale kennzeichnen das Crowdinvesting:


  • Geringe Kapitalbindung: Die Laufzeiten sind oft auf 5 bis 10 Jahre begrenzt, was kürzer ist als die technische Lebensdauer einer Anlage.

  • Keine Mitspracherechte: Investoren haben keinen Einfluss auf die Betriebsführung, die Wahl der Komponenten oder technische Entscheidungen.

  • Keine steuerliche Gestaltung: Da Investoren beim Crowdinvesting keine Unternehmer im Sinne des Steuerrechts sind, können weder die lineare AfA von 5 Prozent noch Sonderabschreibungen geltend gemacht werden.

  • Abhängigkeit vom Emittenten: Die Bonität der Projektgesellschaft ist das entscheidende Kriterium für die Rückzahlung, da keine dingliche Besicherung an den Solarmodulen besteht.


Investoren sollten vor einem Engagement das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) genau prüfen, um die spezifischen Projektrisiken und die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu bewerten. Im Vergleich dazu bietet ein Photovoltaik-Direktinvestment weitreichende steuerliche Vorteile und eine direkte Sachwert-Besicherung der Investition.



Direktinvestment - Eigentum mit Sachwert-Sicherung


Im Gegensatz zum Crowdinvesting werden Investoren bei einem Direktinvestment wirtschaftlicher Eigentümer der Anlage. Typischerweise beginnt ein solches Investment bei einem realistischen Volumen ab 200.000 Euro. Die Rendite ist hierbei variabel. Je nachdem, wie sich der Strompreis entwickelt und wie viel Strom tatsächlich produziert wird, schwanken die Erlöse. In der Praxis sehen wir jedoch, dass die Rendite bei Direktinvestments meistens höher ausfällt und typischerweise bei 8 bis 13 Prozent brutto vor Kosten und Steuern liegt. 


Der entscheidende Vorteil liegt in der steuerlichen Behandlung: Ein Direktinvestment ist IAB-fähig. Bei einem Investment von 200.000 Euro lassen sich bis zu 62.000 Euro an Steuern einsparen. Betrachten wir unser Standard-Rechenbeispiel von 400.000 Euro Investitionsvolumen, schöpfen Investoren den maximalen Investitionsabzugsbetrag (IAB) von 200.000 Euro voll aus. Bei einem Spitzensteuersatz von 44,31 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag) ergibt sich allein durch den IAB eine Steuerersparnis von rund 88.620 Euro. Hinzu kommen die Sonderabschreibung von 40 Prozent auf den Restbuchwert sowie die reguläre lineare AfA von 5 Prozent pro Jahr auf die 20-jährige Nutzungsdauer.



Ein weiterer Kernpunkt ist die Sachwert-Sicherung. Da Investoren direktes Eigentum an den Komponenten erwerben, bleibt die Anlage auch bei einer Insolvenz des Projektentwicklers oder des Betriebsführers in ihrem Besitz. Die rechtliche Absicherung erfolgt Durch ein gut durchdachtes und strukturiertes Vertragswerk, das alles regelt, wie den Quotenniessbrauch, Nutzung der Infrastruktur und die Betriebsführung. 


Die technische Langlebigkeit der Komponenten stützt die Werthaltigkeit des Sachwerts. Während die Solarmodule oft über 25 Jahre einsetzbar sind, kann man bei einem Wechselrichter mit einer Lebensdauer von rund 15 bis 20 Jahren rechnen. Ein Direktinvestment ist besonders für Investoren geeignet, die ein relevantes Exposure in den erneuerbaren Energien aufbauen möchten und Ihre Steuerlast gezielt zum Vermögensaufbau nutzen wollen. Weitere Details zur Rentabilität erläutert der Ratgeber Realistische Rendite für Solarparks.



Strukturvergleich im Detail


Um die fundamentalen Unterschiede der beiden Anlageklassen transparent darzustellen, fassen wir die wichtigsten Parameter in der folgenden Übersicht zusammen:


Der wesentliche Unterschied zwischen diesen Modellen liegt in der rechtlichen und steuerlichen Ausgestaltung. Beim Crowdinvesting gewähren Investoren dem Projektträger meist ein Nachrangdarlehen. Dies bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz erst alle anderen Gläubiger bedient werden, bevor die Crowdinvestoren Ansprüche geltend machen können. Das investierte Kapital unterliegt zudem der Abgeltungsteuer. Im Gegensatz dazu erwerben Investoren bei einem Direktinvestment eine physische Photovoltaikanlage und werden somit wirtschaftliche Eigentümer eines realen Sachwerts.


Ein entscheidender Hebel des Direktinvestments ist die steuerliche Gestaltung durch den Investitionsabzugsbetrag (IAB) gemäß § 7g EStG. Investoren können bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten, maximal jedoch 200.000 Euro pro Investment, gewinnmindernd geltend machen. Bei einem typischen Investitionsvolumen von 400.000 Euro führt dies zu einer erheblichen Reduktion der Steuerlast im Jahr der Bildung. In der Praxis zeigt sich, dass dieser Effekt bei einem Grenzsteuersatz von bis zu 44,31 % die Liquidität für die Finanzierung massiv erhöht. Weitere Details zur steuerlichen Gestaltung erläutert der Ratgeber Steuergutachten Photovoltaik.


Zusätzlich profitieren Direktinvestoren von der linearen Abschreibung (AfA) in Höhe von 5 % pro Jahr über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren. Auch eine Sonderabschreibung von 40 % des Restbuchwerts ist im Jahr der Anschaffung möglich. Diese steuerlichen Instrumente existieren beim Crowdinvesting nicht, da dort lediglich Zinserträge erzielt werden. Hinsichtlich der laufenden Kosten kalkulieren wir für Direktinvestments mit Betriebsführungskosten von etwa 9 Euro pro kWp und Jahr. Dieser Betrag deckt die technische Betriebsführung, die Wartung sowie die Instandhaltung vollständig ab. Während beim Crowdinvesting die Rendite durch den Projektträger fixiert ist, partizipieren Direktinvestoren unmittelbar an den Stromerlösen. Durch das Solarspitzengesetz 2025 und die damit verbundene 15-Minuten-Regel bei Neuanlagen gewinnt die professionelle Vermarktung durch den Betriebsführer zusätzlich an Bedeutung, um die Erträge zu optimieren.



Für wen eignet sich welches Modell?


Crowdinvesting und Direktinvestment stehen nicht in direkter Konkurrenz zueinander. Es handelt sich um unterschiedliche Zielgruppen mit völlig unterschiedlichen Bedürfnissen. Wenn man nicht viel Geld verdient beziehungsweise die Asset-Klasse der erneuerbaren Energien nicht so einen großen Teil des Portfolios ausmachen soll, ist Crowdinvesting sicherlich interessant. Es eignet sich für Kleinanleger ohne Steueroptimierungsbedarf, die mit kleinen Summen in Erneuerbare investieren wollen. In der Regel handelt es sich hierbei um Nachrangdarlehen, bei denen der Anleger kein direktes Eigentum an den technischen Komponenten erwirbt. Das Risiko eines Totalausfalls ist aufgrund der nachrangigen Stellung im Insolvenzfall sachlich zu benennen, wird jedoch oft durch eine breite Streuung über viele Projekte hinweg relativiert.


Wenn man hingegen viel Geld verdient und ein signifikantes Exposure in den Erneuerbaren anstrebt, führt unserer Erfahrung nach kein Weg um den Investitionsabzugsbetrag (IAB) beziehungsweise am PV-Direktinvestment vorbei. Das Direktinvestment richtet sich an Gutverdiener ab einem zu versteuernden Einkommen von circa 160.000 Euro, die über IAB-Potenzial verfügen und ein Investitionsvolumen ab 200.000 Euro anstreben. Dadurch, dass Investoren ihre Steuerlast reduzieren, ist eine höhere Gesamtrendite zu erwarten. Bei einem maximalen Steuersatz von 44,31 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag) entfaltet die steuerliche Hebelwirkung ihre volle Kraft.


Ein Standard-Rechenbeispiel verdeutlicht diesen Effekt: Bei einem Investitionsvolumen von 400.000 Euro kann ein IAB von bis zu 200.000 Euro (50 Prozent der geplanten Kosten) bereits vor der eigentlichen Anschaffung gewinnmindernd geltend gemacht werden. Im Jahr der Anschaffung folgt die Sonderabschreibung in Höhe von 40 Prozent des Restbuchwerts sowie die lineare AfA von 5 Prozent pro Jahr bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren. In der Praxis zeigt sich, dass Investoren diesen Liquiditätsvorteil gezielt einsetzen, um die Eigenkapitalrendite zu maximieren.


Für die Auswahl des passenden Modells sind folgende Kriterien entscheidend:


  • Einstiegshürde: Crowdinvesting ermöglicht Beteiligungen im dreistelligen Bereich, während Direktinvestments meist eine Größenordnung ab 200.000 Euro umfassen.

  • Steuerliche Gestaltung: Nur das Direktinvestment erlaubt die Nutzung von IAB und Sonderabschreibungen zur Senkung der persönlichen Einkommensteuer.

  • Eigentumsverhältnisse: Beim Direktinvestment sind Investoren grundbuchlich oder vertraglich abgesicherter Eigentümer einer realen Sachwert-Anlage.

  • Verwaltungsaufwand: Trotz des direkten Eigentums bleibt der Aufwand für Investoren überschaubar. Der Betriebsführer übernimmt die technische Wartung und Instandhaltung.


Investoren sollten prüfen, ob das individuelle Profil eher eine passive Beteiligung oder ein steueroptimiertes Sachwert-Investment erfordert. Mehr zur steuerlichen Strukturierung erläutert der Ratgeber zum Investitionsabzugsbetrag. Zur passenden Finanzierung informiert der Artikel zur PV-Finanzierung über die Hausbank.


Direktinvestments von Sunpeak Capital

Geschäftsführer von Sunpeak Capital. Links stehend Jan Niklas Steg, rechts sitzend Konstantin Küstermann

Sunpeak Capital ist auf die Vermittlung von Direktinvestments in PV-Anlagen und Batteriespeicher spezialisiert.


Fazit: Grundverschiedene Modelle für unterschiedliche Anlageziele


Crowdinvesting und Direktinvestment sind grundverschiedene Beteiligungsmodelle. In beiden Fällen sollte man sich gut damit auseinandersetzen und beschäftigen. Auch hier gilt immer die Grundsatzmaxime: Investieren Sie nur in etwas, das Sie verstehen. 


Zusammenfassend lassen sich folgende Kernpunkte für die Entscheidungsfindung festhalten:


  • Direktinvestment: Hohe steuerliche Hebelwirkung durch IAB und eine Sonderabschreibung von 40 % des Restbuchwerts im Jahr der Anschaffung. Investoren agieren als Unternehmer, sind grundbuchlich oder vertraglich abgesicherte Eigentümer und profitieren von kalkulierbaren Betriebskosten von ca. 9 Euro/kWp/Jahr all-in für Wartung, Instandhaltung und Betriebsführung.

  • Crowdinvesting: Geringere Einstiegshürden ab oft kleinen Beträgen, jedoch verbunden mit einem höheren Ausfallrisiko ohne dingliche Besicherung. Steuerliche Abschreibungen für den Anleger sind hier systembedingt nicht möglich.


In der Praxis zeigt sich, dass für Investoren mit einem hohen Grenzsteuersatz von bis zu 44,31 % das PV-Direktinvestments aufgrund der Sachwertsicherung und der signifikanten Steueroptimierung in aller Regel die strategisch sinnvollere Wahl darstellt. Es empfiehlt sich, die Investition durch eine professionelle Vermittlung abzusichern, um von geprüften Projekten und einer fundierten Wirtschaftlichkeitsberechnung zu profitieren.



FAQ


Was ist sicherer - Crowdinvesting oder Direktinvestment?

Beim Direktinvestment schützt die Eigentümerstellung im Insolvenzfall: Die Anlage verbleibt im Eigentum des Investors, der damit die vollständige Entscheidungshoheit behält - etwa darüber, ob die Anlage veräußert, weiterbetrieben oder anderweitig verwertet wird.

Beim Crowdinvesting ist das grundlegend anders. Anleger sind rechtlich nachrangige Gläubiger und im Insolvenzfall einem Totalverlustrisiko ausgesetzt. Die Entscheidung über Projektauswahl und Mittelverwendung liegt ausschließlich beim Emittenten - der Investor hat darauf keinen Einfluss.

Ein Direktinvestment lohnt sich in der Regel ab rund 200.000 Euro. Das bedeutet einen IAB von 100.000 Euro, was wiederum ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von circa 150.000 bis 160.000 Euro voraussetzt, um die steuerlichen Effekte optimal nutzen zu können.

Nein, mit Crowdinvesting können Sie den IAB nicht nutzen. Der Investitionsabzugsbetrag erfordert zwingend den Erwerb eines beweglichen Wirtschaftsguts. Beim Crowdinvesting erwerben Investoren lediglich eine finanzielle Forderung in Form eines Darlehens, aber keinen physischen Sachwert.

Beim Crowdinvesting bewegen sich die Renditen typischerweise zwischen 5 und 7 Prozent brutto p.a. - fest vereinbart, aber binär: Entweder wird die Zielrendite erreicht oder nicht, ein Totalverlust bleibt dabei möglich. Beim Direktinvestment sind 8 bis 13 Prozent brutto p.a. realistisch, abhängig vom konkreten Objekt. Die Rendite ist variabler und hängt von Faktoren wie Strompreis und tatsächlicher Erzeugungsleistung ab - bietet dafür aber im Gegenzug eine substanziell höhere Ertragschance bei gleichzeitig stärkerer rechtlicher Absicherung durch die Eigentümerstellung.

Grundsätzlich schließen sich beide Anlageformen nicht aus - in der Praxis ist eine Kombination jedoch selten sinnvoll, da es sich um zwei strukturell unterschiedliche Optionen handelt. Crowdinvesting eignet sich eher für Anleger mit geringerem verfügbaren Kapital oder solche, die nur einen kleineren Betrag in diese Asset-Klasse allokieren möchten. Direktinvestments hingegen sind vor allem für Anleger mit hohem Einkommen und entsprechender Steuerlast interessant - und für jene, die bereit sind, sich aktiver mit dem Investment auseinanderzusetzen. Sie profitieren dabei von einer Eigentümerstellung in einem Sachwert, einer höheren Renditeerwartung und einem zusätzlichen steuerlichen Hebel durch Instrumente wie den IAB.

Seriöse Crowdinvesting-Angebote sind grundsätzlich BaFin-reguliert - das ist ein erster Orientierungspunkt. Darüber hinaus sollten Anleger das Informationsmemorandum sorgfältig lesen und die Projektdetails sowie die Kostenstruktur vollständig verstehen. Entscheidend ist außerdem die Due Diligence zum Anbieter selbst: Hat das Unternehmen vergleichbare Projekte bereits erfolgreich abgewickelt? Wurden die prognostizierten Erlöse tatsächlich erreicht? Gibt es einen nachvollziehbaren Track Record - und wer steht hinter dem Anbieter? Diese Fragen sind beim Crowdinvesting besonders relevant, da Anleger rein passiv investiert sind und keinerlei Einfluss auf Projektentscheidungen haben - anders als beim Direktinvestment, wo die Eigentümerstellung eigene Handlungsmöglichkeiten eröffnet.


Über den Autor


Portrait des Autors Jan Niklas Steg

Konstantin Küstermann ist Mitgründer und Geschäftsführer von Sunpeak Capital. Er studierte Wirtschaftsingenieurwesen an der TU Hamburg und verfügt zudem über einen Master in Business Analytics der IE Business School. Nach einer erfolgreichen ersten Unternehmensgründung beschäftigte er sich mit dem IAB als Instrument zur Steueroptimierung, fand jedoch keinen Anbieter, der seinen Ansprüchen an Seriosität und Qualität genügte. Statt die Suche aufzugeben, wechselte er in den Solarbereich und trieb beim Aufbau eines PV-Finanzierers die Marktexpansion voran. Dort lernte er Jan Niklas Steg kennen, mit dem er gemeinsam Sunpeak Capital gründete – genau mit dem Ziel, die Lücke zu schließen, die er selbst als Investor erlebt hatte: professionell strukturierte Direct Investments in Photovoltaik und Batteriespeicher, die Ansprüchen an Transparenz und Qualität gerecht werden. Bei Sunpeak verantwortet er die kommerzielle Seite, von Investorenansprache und Vertrieb bis hin zu Partnerschaften und Geschäftsentwicklung


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