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So lohnt sich die Steuererklärung nach einer Abfindung!

  • Autorenbild: Jan Niklas Steg
    Jan Niklas Steg
  • vor 2 Minuten
  • 5 Min. Lesezeit
Eine Party auf der sich ein Mann (repräsentativ für das Finanzamt) einen großen Stück vom Abfindungs-Kuchen abschneidet und alle weiteren Leute traurig und entsetzt zugucken

Oft ist die erste Reaktion, nachdem die Abfindung ausgezahlt wurde, "Das kann doch nicht alles gewesen sein?!". Wenn dann klar wird, wie viel sich das Finanzamt vom Kuchen einverleibt, ärgern sich die meisten Menschen. Oft beschleicht einen das Gefühl, dass man wohl damit leben muss und man keine Möglichkeit hat, die Steuerlast auf eine Abfindung zu senken.


Die gute Nachricht: Es gibt legale Wege, wie Sie Ihre Steuerlast durch eine Steuererklärung im Falle eine Abfindung erheblich reduzieren können. In diesem Artikel zeigen wir welche Optionen für Sie bestehen, um mehr aus Ihrer Abfindung zu machen – insbesondere als Privatperson mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (IAB).

 

Daher lässt sich vorab schon einmal sagen: Eine Steuerklärung abzugeben, wenn Sie eine Abfindung erhalten haben, lohnt sich auf jeden Fall!


Lohnt sich eine Steuererklärung nach der Abfindung? Unsere Video-Zusammenfassung


In diesem Video fassen wir Ihnen die wichtigsten Punkte aus dem Artikel zusammen, wie Sie mit einer Steuererklärung mehr aus Ihrer Abfindung herausholen.




Inhaltsverzeichnis




Warum lohnt sich eine Steuererklärung nach Abfindung?


Eine Abfindung versteuern müssen Sie bereits ab dem ersten Euro. Denn: Abfindungen zählen zu den außerordentlichen Einkünften und sind somit – entgegen eines weit verbreiteten Irrglaubens – nicht steuerfrei, sondern vollständig einkommensteuerpflichtig. Einzig Sozialabgaben wie die Renten- und Krankenversicherung fallen nicht an.


Was die Auszahlung der Abfindung eines Arbeitnehmers in Deutschland besonders reduziert ist die progressive Einkommensteuer: Je höher Ihr Einkommen, desto größer ist nicht nur der Steuerbetrag, sondern auch der Steuersatz. Wird Ihre Abfindung also zusätzlich zu einem ohnehin hohen Einkommen ausgezahlt, kann dies zu einer überproportional hohen Besteuerung führen.


Wenn Sie zudem eine berufliche Auszeit planen oder nicht unmittelbar in ein neues Arbeitsverhältnis wechseln, merken Sie schnell, wie stark diese steuerliche Belastung für Sie ins Gewicht fällt.


Rechenbeispiel: Steuerlast auf Abfindung

Angenommen, Sie verfügen über ein reguläres Jahreseinkommen von 70.000 Euro und erhalten zusätzlich eine Abfindung in Höhe von 100.000 Euro. Ohne diese Abfindung läge Ihr durchschnittlicher Steuersatz bei etwa 26 % – Sie würden rund 18.500 Euro Steuern zahlen.


Durch die zusätzliche Abfindung rutschen Sie jedoch in den Spitzensteuersatz: Auf die 100.000 Euro werden rund 42 % fällig, was einer Steuerlast von etwa 42.000 Euro entspricht. Das Ergebnis: Ihr Einkommen steigt um 140%, während Ihre Steuerlast um 227% steigt.


Mit der Abfindung werden Sie also überproportional stark zur Kasse gebeten. Zum Glück müssen Sie das jedoch nicht einfach hinnehmen. Mit einer durchdachter Planung und gezielten Maßnahmen lässt sich die hohe Steuerlast im Rahmen einer Steuererklärung legal und effektiv reduzieren.



3 Tipps, damit sich die Steuererklärung bei einer Abfindung lohnt


Die Möglichkeiten, eine Abfindung steuerlich zu optimieren, sind vielfältig und hängen stark von Ihrer individuellen Lebens- und Einkommenssituation ab. Doch nicht jede Strategie ist gleichermaßen wirkungsvoll oder realistisch umsetzbar.


Deshalb stellen wir Ihnen im Folgenden die drei praxisrelevantesten und zugleich gängigsten Optionen vor, mit denen Sie als Arbeitnehmer Ihre Steuerlast im Abfindungsfall spürbar senken können.


1. Einen IAB in der Steuererklärung angeben und Steuern sparen

Insbesonders bei einer hohen Abfindung bei einem ohnehin schon hohen regulärem Einkommen empfiehlt sich die Nutzung des Investitionsabzugsbetrag (IAB) als gestalterisches Instrument der Steueroptimierung.


Der IAB entfaltet besonders bei hohen Einmalzahlungen wie Abfindungen seine volle Wirkung. Der Staat verfolgt mit dem IAB das Ziel, Investitionen in bestimmte Wirtschaftsgüter zu fördern – insbesondere solche, die zur nachhaltigen Energieversorgung beitragen, wie etwa Photovoltaikanlagen oder Batteriespeicher.


Das Besondere: Mit dem IAB können Sie bereits bis zu 50 % der voraussichtlichen Investitionskosten steuerlich geltend machen, noch bevor Sie die eigentliche Investition tätigen. Das bedeutet konkret: Wenn Sie planen, in eine PV-Anlage im Wert von beispielsweise 200.000 Euro zu investieren, können Sie bereits im Jahr der Planung 100.000 Euro als Betriebsausgabe in Ihrer Steuererklärung ansetzen. Das reduziert Ihre steuerliche Bemessungsgrundlage erheblich und führt zu einer deutlichen Steuererstattung. Je nach Strukturierung des IABs kann so auch die Abfindung steuerfrei ausfallen.


Ein weiterer Vorteil: Der IAB lässt sich bis zu drei Jahre rückwirkend in Anspruch nehmen. Das macht ihn besonders interessant für das Jahr, in dem Sie Ihre Abfindung erhalten haben. Durch die nachträgliche Bildung des IAB wird das zu versteuernde Einkommen im Abfindungsjahr gesenkt, wodurch sich Ihre Steuerlast auch rückwirkend reduzieren lässt.


Anstatt das Investment dann vollständig mit Eigenkapital zu finanzieren, nutzen Sie eine Finanzierung mit einer Eigenkapitalquote von etwa 20 %. Diese Quote wird zum größten Teil durch die Steuererstattung Ihrer Abfindung gedeckt – Sie setzen also faktisch kein eigenes Geld ein. So nutzen Sie Ihre steuerliche Belastung strategisch zum Vermögensaufbau.


Die PV-Anlage bzw. der Batteriespeicher selbst erwirtschaftet laufend Erträge, tilgt das Darlehen und generiert langfristig ein passives Einkommen. Dadurch ist der IAB als eine der wenigen Möglichkeiten bekannt, wie man unkompliziert signifikant Steuern sparen kann.

Mit Sunpeak mehr aus Ihrer Abfindung herausholen

Geschäftsführer von Sunpeak Capital. Links stehend Jan Niklas Steg, rechts sitzend Konstantin Küstermann

Gemeinsam mit Ihnen berechnen wir Ihr Steuersparpotenzial und bieten Ihnen exklusive Photovoltaik und Batteriespeicher Investments zur Nutzung des IAB an.


2. In der Steuererklärung die Abfindung mit der Fünftelregelung versteuern

Die sogenannte Fünftelregelung ist eine bewährte Methode, um die Steuerlast auf eine Abfindung abzufedern. Dabei wird nicht die Steuer auf den gesamten Abfindungsbetrag auf einmal berechnet, sondern so, als würde man nur ein Fünftel der Abfindung zusätzlich zum regulären Einkommen beziehen. Die Steuer auf dieses Fünftel wird ermittelt, verfünffacht und so die tatsächliche Steuerlast berechnet. Dadurch wird der Progressionseffekt gemildert.


Beispiel 1: Angenommen, Sie haben ein Jahreseinkommen von 30.000 Euro und erhalten eine Abfindung von 50.000 Euro. Ohne Fünftelregelung würde Ihr zu versteuerndes Einkommen bei 80.000 Euro liegen. Daraus resultiert – je nach Steuersatz – eine Steuerlast von etwa 21.000 Euro.


Wenden Sie die Fünftelregelung an, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Sie rechnen 30.000 Euro + 10.000 Euro (1/5 der Abfindung) = 40.000 Euro.

  2. Die Steuer auf 40.000 Euro beträgt ca. 7.500 Euro.

  3. Die Steuer auf das reguläre Einkommen (30.000 Euro) beträgt ca. 4.000 Euro.

  4. Die Differenz (3.500 Euro) wird verfünffacht: 3.500 × 5 = 17.500 Euro.


Die Gesamtsteuerlast liegt also bei etwa 17.500 Euro – gegenüber 21.000 Euro ohne Fünftelregelung ergibt sich hier immerhin eine Ersparnis von rund 3.500 Euro.


Doch Vorsicht: Je höher Ihr reguläres Einkommen und je näher Sie bereits am Spitzensteuersatz liegen, desto geringer fällt der Vorteil aus. Ab einem gewissen Punkt verpufft die Wirkung der Fünftelregelung nahezu vollständig.


3. Ein professioneller Steuerberater hilft Ihnen Steuern zu sparen

Was auf den ersten Blick selbstverständlich klingt, macht in der Praxis einen großen Unterschied: Für die steuerliche Optimierung Ihrer Abfindung benötigen Sie nicht irgendeinen Steuerberater, der vor allem Steuererklärungen und Finanzbuchhaltungen bearbeitet, sondern einen Experten für strategische Steuergestaltung. Ein spezialisierter Steuerberater kann gezielt Ansätze entwickeln, wie sich Ihre Steuerlast durch clevere Gestaltung im Rahmen der Steuererklärung deutlich reduzieren lässt.


Sunpeak Capital arbeitet mit erfahrenen Steuerberatern zusammen, die unsere Investoren gezielt bei der Reduzierung der Steuerlast unterstützen. Sprechen Sie uns gerne an – wir vermitteln Ihnen gerne den passenden Ansprechpartner.


💡 Tipp: Wenn Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, gewinnen Sie nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch mehr Zeit: Die Frist zur Abgabe Ihrer Steuererklärung verlängert sich, was Ihnen zusätzliche Flexibilität bei der Optimierung Ihrer Steuerlast verschafft.



Fazit: Eine Steuererklärung nach einer Abfindung lohnt sich auf jeden Fall!


Eine durchdachte Steuererklärung kann bei einer Abfindung bares Geld wert sein. Auch wenn die Auseinandersetzung mit steuerlichen Details zunächst aufwendig erscheint – das Einsparpotenzial ist erheblich und macht die Mühe lohnenswert. Entscheidend ist, dass Sie sich frühzeitig mit dem Thema beschäftigen, alle Gestaltungsmöglichkeiten wie die Fünftelregelung, den Investitionsabzugsbetrag (IAB) und mögliche Investitionen sorgfältig prüfen und sich dabei professionell unterstützen lassen.


Sunpeak Capital begleitet Sie dabei, Ihre Abfindung strategisch klug und nachhaltig zu investieren – mit dem Ziel, Steuern zu sparen und langfristig Vermögen aufzubauen. Buchen Sie sich jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin.



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