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Negativstrompreise und die Auswirkung auf die PV-Rendite: Risiken und Lösungen in 2026

  • Autorenbild: Jan Niklas Steg
    Jan Niklas Steg
  • 10. März
  • 9 Min. Lesezeit

So sichert man eine PV-Investition gegen Negativpreise ab


Ein großer Photovoltaik-Park im Hintergrund. Im Vordergrund ein Geschäftsmann, welcher ein Tablet in seinen Händen hält. Auf dem Tablet ist eine graphische Darstellung der Intraday-Strompreise zu sehen.

Der deutsche Energiemarkt im Jahr 2026 ist von deutlich gestiegener Preisvolatilität geprägt. Durch den starken Ausbau der Photovoltaik steigt das Stromangebot insbesondere in sonnenreichen Stunden schneller als die Nachfrage flexibel reagieren kann. Die Folge sind zunehmende Preisschwankungen und häufiger auftretende Phasen mit sehr niedrigen oder negativen Strompreisen.


Wer heute in eine Photovoltaik-Freiflächenanlage investiert, sollte diese Marktmechanismen genau verstehen. Wir beobachten klar: Reine Einspeiseerlösmodelle ohne zusätzliche Flexibilität geraten zunehmend unter wirtschaftlichen Druck.


Dennoch bleibt ein Investment in PV durch staatliche Förderungen wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG hochattraktiv, sofern die technische Konfiguration bei den Anlagen stimmt.


Negativstrompreise entstehen bei einem Überangebot an erneuerbaren Energien. Seit der Einführung des Solarspitzengesetzes in 2025 entfällt gemäß § 51 EEG die Einspeisevergütung für Neuanlagen bereits nach 15 Minuten mit negativen Preisen. Für Investoren werden Batteriespeicher und eine intelligente Stromvermarktung zunehmend zum entscheidenden Erfolgsfaktor. 



Inhaltsverzeichnis


Das Wichtigste zuerst:


  • Negative Strompreise führen nach § 51 EEG zum temporären Wegfall der Einspeisevergütung bei mehr als 15 Minuten negativer Börsenpreise (seit 2025)

  • Ein Grünstromspeicher (Batteriespeicher) stabilisiert die Erlöse, indem er Solarstrom zwischenspeichert und erst bei positiven Marktpreisen einspeist

  • Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist auf 200.000 € pro Betrieb/GbR gedeckelt und bietet bei einem Steuersatz von 44,31 % eine Ersparnis von bis zu 88.620 €

  • Neben des Speicherbaus in der Co-Location spielt die Stromvermarktung eine signifikante Rolle

  • Alternative Anlagen Typen wie PV-Anlagen mit Trackern können ebenfalls eine gute Möglichkeit sein, die Verluste durch Negativstunden zu begrenzen



Die Entstehung negativer Strompreise im Jahr 2026


Negative Strompreise an der EPEX Spot könnten im Jahr 2026 neue Höchststände erreichen. Negativpreise entstehen immer dann, wenn das Stromangebot die aktuelle Nachfrage deutlich übersteigt. Vor allem an sonnigen und zugleich windreichen Wochenenden mit geringer industrieller Nachfrage speisen Solar- und Windparks mehr Energie ein, als kurzfristig benötigt wird. Aktuelle Marktanalysen zeigen dabei eine klare Korrelation zwischen dem fortschreitenden PV-Zubau und der steigenden Zahl von Stunden mit negativen Preisen.


Für Investoren bedeutet dies: Fällt der Marktpreis in den negativen Bereich, entfällt in diesen Stunden die EEG-Vergütung. Diese Zeiten werden zwar erfasst und an das Ende der 20-jährigen EEG-Förderperiode angehängt, kurzfristig wirken sie sich jedoch direkt auf die laufenden Erlöse aus.


In der Praxis werden Anlagen bei ausgeprägten Negativpreisphasen häufig gezielt heruntergeregelt oder abgeschaltet, um zu vermeiden, dass für die Stromabnahme gezahlt werden muss. Wirtschaftlich bleibt das dennoch relevant: Läuft eine Finanzierung mit konstanten Kreditraten, können schwankende Einspeiseerlöse den jährlichen Cashflow spürbar beeinflussen.


Um dieses Risiko zu managen, setzen die von uns vermittelten Projekte auf moderne Monitoring- und Steuerungssysteme. Der technische Betriebsführer stellt sicher, dass die Anlage nur dann einspeist, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist oder die regulatorischen Rahmenbedingungen eine Vergütung sicherstellen.



Der Paragraph 51 EEG: Die 15-Minuten-Regel (seit 2025)


Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit negativen Strompreisen wurden durch das Solarspitzengesetz 2025 deutlich verschärft. Für Neuanlagen gilt heute die 15-Minuten-Logik: Fällt der Börsenpreis in einem Viertelstundenintervall unter null, entfällt für diesen Zeitraum die EEG-Vergütung.


Für Investoren ist besonders relevant, dass Negativpreisphasen typischerweise genau dann auftreten, wenn PV-Anlagen sehr hohe Erträge liefern — also in den wirtschaftlich eigentlich attraktivsten Stunden. Entsprechend sollten Sie bei jedem Investment prüfen, dass diese Effekte bereits konservativ in der Wirtschaftlichkeitsberechnung eingepreist sind.


Gerade bei größeren Anlagen ist zudem entscheidend, dass eine Fernsteuerbarkeit technisch möglich ist. Nur so kann der Betriebsführer die Anlage bei negativen Preisen gezielt abregeln und vermeiden, dass wirtschaftliche Nachteile durch ungesteuerte Volleinspeisung entstehen.

IAB-Investments mit ausgeklügelter Stromvermarktung

Geschäftsführer von Sunpeak Capital. Links stehend Jan Niklas Steg, rechts sitzend Konstantin Küstermann

Sunpeak Capital vermarktet IAB-Investments, die einen effektiven Schutzmechanismus vor Negativstunden haben.


Batteriespeicher als Rendite-Retter: Der Grünstromspeicher


Um den negativen Strompreisen entgegenzuwirken, ist unter anderem der Einsatz von Batteriespeichern sinnvoll. Hierbei handelt es sich um sogenannte Grünstromspeicher in Colocation mit der PV-Anlage. Diese Speicher  nehmen den überschüssigen Strom der PV-Anlage in Zeiten negativer Preise auf und speichern ihn zwischen. Sobald die Preise am Markt wieder steigen, wird der gespeicherte Strom dann eingespeist. Dies führt zu einem höheren durchschnittlichen Erlös pro Kilowattstunde.


Grünstromspeicher bieten dadurch nicht nur eine Chance auf höhere Erlöse, sondern sind eine Absicherung gegen Marktvolatilität.


Die Dimensionierung des Speichers ist dabei entscheidend: Er sollte groß genug sein, um die typischen Mittagsspitzen abzufangen, aber nicht so überdimensioniert, dass die Investitionskosten die Einsparungen übersteigen.


Ein möglicher Nachteil bei Batteriespeichern, insbesondere bei reinen Grünstromspeichern, ist die schwierige eindeutige Zuordnung, wem der gespeicherte Strom wirtschaftlich zuzurechnen ist und woher er ursprünglich stammt. Diese eindeutige Zuordenbarkeit ist jedoch eine zentrale Voraussetzung für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags (IAB). Ist sie nicht gegeben, entfällt die IAB-Fähigkeit. In der Praxis wird dieses Thema häufig dadurch gelöst, dass der Speicher in der Projektgesellschaft verbleibt und an den Anlagenbetreiber vermietet wird. Für Investoren hat das den Vorteil, dass kein nicht IAB-fähiger Anfangsinvest entsteht und die Eigenkapitalrendite des PV-Investments nicht verwässert wird.

Agri-PV mit Trackern: Natürlicher Schutz vor Negativpreisstunden


Agri-PV beschreibt die doppelte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen: Unter und zwischen den Modulreihen bleibt die Fläche weiterhin für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung nutzbar, während darüber Solarstrom erzeugt wird. Dieses Konzept verbindet Flächeneffizienz mit Energiewende und wird regulatorisch sowie wirtschaftlich zunehmend gefördert.


Besonders interessant wird Agri-PV in Kombination mit einachsig nachgeführten Trackern. Durch die Nachführung folgt die Anlage dem Sonnenverlauf und verschiebt einen größeren Teil der Stromproduktion in die Morgen- und Abendstunden. Im Vergleich zu fest installierten Anlagen entsteht so eine deutlich breitere und flachere Produktionskurve statt eines ausgeprägten Mittagspiks.


Genau hier liegt der wirtschaftliche Vorteil: Strom in den Schulterstunden ist am Markt typischerweise deutlich mehr wert als zur stark überversorgten Mittagszeit, in der Negativpreise am häufigsten auftreten. Die höhere Produktion in wertvolleren Stunden kann daher einen Teil der Erlösverluste aus Negativpreisphasen kompensieren und stabilisiert die Gesamterlöse.


Zusätzlich profitieren viele Agri-PV-Projekte von der EEG-Förderung und sind grundsätzlich IAB-fähig. In Summe entsteht damit ein strukturell robuster Investmentcase, der bereits auf Anlagenseite einen wirksamen Schutzmechanismus gegen zunehmende Negativpreisrisiken integriert.



Intelligente Stromvermarktung als Antwort auf Negativstunden


Negative Preisphasen lassen sich nicht allein auf Anlagenseite managen. Entscheidend ist eine intelligente Stromvermarktung. Ein zentrales Instrument dabei ist der Bilanzkreis. Vereinfacht gesagt handelt es sich um ein energiewirtschaftliches Konto, in dem Einspeisung und Entnahme von Strom viertelstundenscharf ausgeglichen werden. Der Bilanzkreisverantwortliche bündelt die erzeugte Energie und steuert deren Vermarktung.


Besonders attraktiv wird dieses Modell, wenn der PV-Strom im Bilanzkreis mit weiteren Erzeugungsarten oder Beschaffungsquellen kombiniert wird. Durch diesen Energiemix lässt sich ein nahezu durchgängiges Vollastprofil darstellen, das die Voraussetzung für die Vollversorgung von Gewerbe- und Mittelstandskunden schafft. Für Abnehmer ist das hoch attraktiv, weil sie planbar und strukturiert mit Strom beliefert werden können und das zu günstigeren Preisen als vom lokalen Energieversorger.


Für Investoren bedeutet das: Die Vermarktung erfolgt nicht mehr ausschließlich abhängig vom volatilen Spotmarkt. Stattdessen wird ein größerer Teil der Produktion über strukturierte Lieferbeziehungen mit stabilerer Preislogik abgesetzt. Die Abhängigkeit von Negativpreisstunden sinkt, während die Erlösqualität und Planbarkeit des Cashflows deutlich steigen.



Steuerliche Gestaltung: Der IAB als Rendite-Turbo


Trotz der Herausforderungen durch Negativstrompreise bleibt das Investment in Photovoltaik für Gutverdiener eine der effektivsten Methoden zur Steueroptimierung. Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG erlaubt es Investoren, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten bereits bis zu drei Jahre vor der eigentlichen Investition steuerlich geltend zu machen. Dies ist besonders wertvoll, wenn man in einem Jahr mit hohem Einkommen, etwa durch eine Abfindung, seine Steuerlast senken möchte.


Zusätzlich zum IAB könnenim Jahr der Anschaffung durch eine Sonderabschreibung  40% des Restbuchwerts geltend gemacht werden. In Kombination mit der degressiven Abschreibung erreichen Investoren so oft eine sehr hohe Abschreibungsquote im ersten Jahr. Die daraus resultierenden Steuererstattungen können ebenfalls als Puffer für eventuelle Schwankungen durch negative Strompreise am Markt genutzt werden. 



Wirtschaftlichkeitsrechnung: Ein konkretes Beispiel


Ein konkretes Rechenbeispiel verdeutlicht die Auswirkungen von IAB und Sonderabschreibung. Angenommen, Sie investieren in einen Anteil an einem Solarpark mit Speicher für insgesamt 400.000 €. Da der IAB auf 200.000 € pro Investition begrenzt ist, nutzen wir hier das Maximum für eine GbR. Wir gehen von einem persönlichen Steuersatz von 44,31 % aus.



Im Jahr vor der Investition wird der  IAB in Höhe von 200.000€ gebildet, was zu einer Steuerersparnis von 88.620 € führt. Im Jahr der Fertigstellung beträgt der Restbuchwert der Anlage noch 200.000 €. Darauf wird die Sonderabschreibung von 40% angewendet, was weitere 80.000€ Abzug bedeutet. Insgesamt erhält man so eine Steuerersparnis  von 124.068€.


In vielen Strukturen wird die Steuererstattung aus dem IAB wirtschaftlich wie Eigenkapital in der Finanzierung eingesetzt. Dadurch lässt sich die Eigenkapitalquote darstellen, ohne dass zusätzliches eigenes Kapital eingebracht werden muss. Die Sonder-AfA kann anschließend als Liquiditätspuffer dienen, etwa um mögliche Erlösschwankungen durch Negativstunden abzufedern oder um weiteres Wachstumskapital aufzubauen. Entscheidend ist jedoch: Bei jeder Finanzierung müssen Negativpreisphasen konservativ in der Wirtschaftlichkeitsrechnung berücksichtigt sein, damit der Kapitaldienst auch bei volatileren Erlösen stabil darstellbar bleibt.

Mit Sunpeak Capital eine PV-Anlage finanzieren

Geschäftsführer von Sunpeak Capital. Links stehend Jan Niklas Steg, rechts sitzend Konstantin Küstermann

Gemeinsam mit Ihnen berechnen wir die Rentabilität des PV-Investments.


Häufige Fehler bei PV-Investments vermeiden


Die EEG-Vergütung wird häufig mit einer vollständig garantierten Einspeisevergütung gleichgesetzt. Das ist so nicht mehr korrekt. Durch die verschärften Regelungen (u. a. Das Solarspitzengesetz aus 2025) entfällt in Negativpreisphasen die Vergütung zeitweise. Diese Stunden müssen daher zwingend realistisch in jeder Wirtschaftlichkeitsrechnung berücksichtigt werden. Wer hier zu optimistisch kalkuliert, riskiert später unangenehme Cashflow-Abweichungen.


Auch Batteriespeicher sind kein pauschales Wundermittel. Entscheidend ist eine saubere Plausibilisierung der Annahmen: Wie viele Zyklen pro Jahr sind technisch und marktseitig wirklich erreichbar? Wie entwickelt sich die Degradation? Welche Vermarktungsstrategie liegt zugrunde und ist sie belastbar? Ebenso wichtig ist die Kostenseite: Die Investitions- und Betriebskosten des Speichers müssen in einem vernünftigen Verhältnis zu den zusätzlich erwarteten Erlösen stehen.


Soll ein Speicher im Rahmen des IAB direkt erworben werden, kommt eine weitere Hürde hinzu: Der gespeicherte Strom muss trennscharf zuordenbar sein. Diese Voraussetzung ist in der Praxis häufig schwer sauber abzubilden. Deshalb setzen viele professionelle Strukturen auf Mietmodelle, bei denen der Speicher in der Projektgesellschaft verbleibt. Für Investoren ist das oft die robustere Lösung, weil die IAB-Fähigkeit des PV-Investments erhalten bleibt und unnötige Komplexität vermieden wird.


Ein weiterer häufiger Fehler ist, dass die Degradation des Batteriespeichers in den Wirtschaftlichkeitsrechnungen zu optimistisch oder gar nicht berücksichtigt wird. In der Realität nimmt die nutzbare Kapazität über die Jahre messbar ab und damit auch das potenzielle Erlösniveau. Wird dieser Effekt nicht konservativ eingepreist, wirken die Prognosen auf dem Papier attraktiver, als sie im laufenden Betrieb tatsächlich sind.


Grundsätzlich gilt zudem: Wenn prognostizierte Renditen deutlich über Marktniveau liegen, ist besondere Vorsicht geboten. Hohe Renditeversprechen basieren häufig auf sehr optimistischen Annahmen bei Preisen, Zyklen oder Vermarktungserlösen. Ein solides Investment zeichnet sich dagegen durch nachvollziehbare, konservative Kalkulationen aus auch wenn die ausgewiesene Rendite dadurch auf den ersten Blick weniger spektakulär erscheint.



Fazit: Strategische Planung für das Jahr 2026


Negative Strompreise und die 15-Minuten-Regel sind ernstzunehmende Faktoren, bedeuten aber keineswegs das Ende der steueroptimierten IAB-Investments in Photovoltaik Für  Investoren kommt es mehr denn je auf das richtige Investment an: Ob Agri-PV mit Trackern, innovative Stromvermarktung oder ein Speicher in der Co-Location, es gibt einige valide Optionen, die einen effektiven Schutz vor Negativstunden bieten  Als erfahrene Berater bergleiten wir Investoren durch den gesamten Prozess, von der Projektauswahl, über die Finanzierung bis hin zum Bau der Anlage.


Wenn Sie über ein hohes zu versteuerndes Einkommen verfügen und nach einer sinnvollen Möglichkeit suchen, Ihre Steuerlast in privates Vermögen umzuwandeln, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für ein Gespräch. Gerne analysieren wir mit Ihnen Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen, wie Sie die aktuellen Marktgegebenheiten zu Ihrem Vorteil nutzen können.



FAQ


Wie wirkt sich der IAB konkret auf meine Liquidität aus?

Investoren können bis zu  50% der Investitionssumme (max. 200.000 € pro Investment) sofort von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Dadurch sinkt die Steuerlast im laufenden Jahr massiv. Bei einem Steuersatz von 44,31 % erhält man so bis zu 88.620 € an Liquidität zurück, die dann als Eigenkapital für die Finanzierung der Anlage genutzt werden kann.

Was ist der Unterschied zwischen Grünstrom- und Graustromspeichern?

Grünstromspeicher speichern ausschließlich erneuerbaren Strom (z. B. aus einer PV-Anlage) zwischen und speisen ihn später wieder ins Netz ein. Graustromspeicher hingegen dürfen auch Strom aus dem öffentlichen Netz aufnehmen und wieder vermarkten. Dadurch können sie aktiv von Marktpreisschwankungen profitieren und flexibel am Stromhandel teilnehmen. Graustromspeicher sind deshalb nicht nur eine technische Erweiterung, sondern sind ein komplett eigenständiges IAB-Investment.

Verliere ich meine Einspeisevergütung dauerhaft durch negative Preise?

Nein, die Vergütung entfällt nur für die Zeiträume, in denen die Preise negativ sind (sofern die 15-Minuten-Schwelle überschritten wird). Sobald der Börsenpreis wieder ins Positive dreht, erhalten Sie für jede eingespeiste Kilowattstunde wieder Ihre volle Vergütung oder Marktprämie. Die entfallenen Stunden werden an die 20 jährige Laufzeit dran gehängt.

Kann ich den IAB auch nutzen, wenn ich noch kein Unternehmen habe?

Ja, für die Nutzung des IAB ist der Status als Unternehmer erforderlich. Investoren gründen hierfür in der Regel ein Einzelunternehmen oder beteiligen sich an einer Personengesellschaft (GbR). Bereits in der Gründungsphase ist eine Personengesellschaft den Investitionsabzugsbetrag zu bilden. 

Wie sicher ist die EEG-Vergütung über 20 Jahre?

Die EEG-Vergütung ist gesetzlich für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme garantiert. Das einzige Risiko sind Phasen negativer Strompreise nach § 51 EEG. Da dieses Risiko bei modernen Projekten durch Speicherlösungen und intelligentes Management durch den Betriebsführer minimiert wird, bleibt die Kalkulationsgrundlage solide.




Über den Autor


Portrait des Autors Jan Niklas Steg

Jan Niklas Steg ist Geschäftsführer von Sunpeak Capital in Berlin. Das Unternehmen strukturiert IAB-Investments für Privatpersonen im Bereich Photovoltaik und Batteriespeicher und begleitet deren Umsetzung ganzheitlich. Seine Expertise in den Erneuerbaren Energien baute er während seines MBA-Studiums an der WHU auf, unter anderem bei einem US-amerikanischen Investmentfonds für Renewable-Energy-Projekte. Anschließend verantwortete er als erster Mitarbeiter eines schwedischen PV-Finanzierers den Aufbau des deutschen Marktes. Bei Sunpeak Capital kümmert er sich um die strategische Ausrichtung des Unternehmens, die Strukturierung neuer Investmentprodukte sowie die Begleitung von Investoren bei der Auflösung ihres IABs.


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