Photovoltaik Investment Rechtsform Vergleich: Die beste Wahl für Investoren in 2026
- Jan Niklas Steg

- 10. März
- 12 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 24. März
Wie Sie durch die optimale Struktur Steuern sparen und Renditen sichern

Wenn Sie im Jahr 2026 in Photovoltaik investieren, stehen Sie vor einer zentralen strategischen Entscheidung: Welche Rechtsform ist für Ihr Vorhaben am besten geeignet? Diese Entscheidung ist mehr als eine Formsache. Sie beeinflusst direkt, wie effektiv Sie den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG nutzen können, wie hoch Ihre laufenden Verwaltungskosten ausfallen und in welchem Maße Sie persönlich für unternehmerische Risiken haften. Wir beraten täglich IAB-Investoren dabei, diese Weichenstellungen korrekt vorzunehmen. Dieser Artikel vergleicht die Vor- und Nachteile der gängigen Rechtsformen unter den steuerlichen Bedingungen.
Für IAB-Investoren sind das Einzelunternehmen oder eine GbR in der Praxis meist die effizientesten Rechtsformen, da sie den direkten Abzug über die persönliche Einkommensteuer ermöglichen und administrativ schlank aufgesetzt sind. Eine GmbH bietet zwar zusätzlichen Haftungsschutz, ist für klassische IAB-Strukturen jedoch häufig weniger geeignet, insbesondere wegen höherer laufender Kosten und komplexerer steuerlicher Rahmenbedingungen. Erst bei größeren Portfolios oder in späteren Optimierungsschritten kann die GmbH-Struktur wirtschaftlich interessant werden.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste zuerst:
Die Nutzung eines IABs setzt zwingend eine gewerbliche Tätigkeit voraus. Zur Auswahl stehen mehrere Rechtsformen
Das Einzelunternehmen ist für IAB-Investoren meist die einfachste Rechtsform, da man ein Investment ganz alleine tätigen kann.
Eine GbR bietet den Vorteil, dass man die Investitionsabsicht besser belegen kann und mit Co-Investoren ein Investment teilen kann
In den meisten Fällen ist es sinnvoll eine separate Gesellschaft für das Investment zu gründen
Warum ist die Wahl der Rechtsform so wichtig?
Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG ist ausschließlich für unternehmerische Betriebe vorgesehen. Wer den IAB nutzen möchte, kommt also nicht drum herum, zunächst ein Gewerbe anzumelden und eine passende Rechtsform zu wählen. Typischerweise stehen dann die Rechtsformen Einzelunternehmen, GbR, UG/GmbH oder GmbH & Co. KG zur Auswahl.
Viele Investoren unterschätzen, wie entscheidend die Rechtsform für die steuerliche Wirkung, Finanzierung und laufende Administration ist. Denn obwohl der Einstieg formal relativ unkompliziert sein kann, unterscheiden sich die Strukturen erheblich in Effizienz, Komplexität und Zukunftsfähigkeit. Genau deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die jeweiligen Optionen.
Das Einzelunternehmen: Meistens die erste Wahl von IAB-Investoren
Für das Verständnis ist zunächst der steuerliche Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften entscheidend. Während Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) eigenständig besteuert werden, werden Personengesellschaften und Einzelunternehmen steuerlich dem Gesellschafter zugerechnet. Genau hier liegt für viele IAB-Investoren der zentrale Vorteil: Ziel ist häufig, das persönliche, oft hohe, Einkommen zu reduzieren. Damit der Investitionsabzugsbetrag diese Wirkung entfalten kann, muss er mit dem individuellen Einkommensteuersatz verrechnet werden können, etwa mit Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit.
Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen ist das möglich, weil der Gewinn direkt beim Inhaber besteuert wird. Der gebildete IAB mindert somit unmittelbar das zu versteuernde Einkommen auf privater Ebene. Aus diesem Grund ist das Einzelunternehmen besonders beliebt: Es lässt sich schnell und unkompliziert beim Gewerbeamt anmelden, ohne Notar und mit meist geringen Kosten von etwa 20 bis 40 Euro. Zudem benötigt man, wie der Name schon sagt, keinen Mitgesellschafter und kann das Investment allein umsetzen.
Gerade für Investoren, die ein einzelnes PV- oder Speicherinvestment strukturiert und schlank umsetzen möchten, ist das Einzelunternehmen daher häufig die pragmatischste Lösung.
Es besteht jedoch ein Nachteil im Vergleich zu einer Kapitalgesellschaft: Bei Personengesellschaften haftet der Inhaber grundsätzlich mit seinem privaten Vermögen. In der Praxis wird dieses Risiko jedoch typischerweise durch passende Versicherungslösungen wie Allgefahren- und Haftpflichtversicherungen auf Anlagenebene deutlich reduziert.
Die GbR: Eine sinnvolle Alternative zum Einzelunternehmen
Die GbR steht für Gesellschaft bürgerlichen Rechts und funktioniert steuerlich in vielen Punkten ähnlich wie ein Einzelunternehmen. Auch hier erfolgt die Besteuerung auf Ebene der Gesellschafter, sodass der IAB die persönliche Einkommensteuerlast reduziert. Die Gründung ist ebenfalls formlos möglich und im Vergleich zu Kapitalgesellschaften mit überschaubarem Aufwand verbunden.
Der wesentliche Unterschied: Für eine GbR werden mindestens zwei Gesellschafter benötigt. Man ist also auf eine zweite Person angewiesen. Was zunächst nach zusätzlicher Komplexität klingt, kann in der Praxis durchaus Vorteile bieten. So lässt sich ein Investment gemeinsam strukturieren und das unternehmerische Risiko diversifizieren. Statt dass jeder Investor einzeln in nur eine Anlage investiert, kann beispielsweise gemeinsam in mehrere Projekte investiert werden, wodurch eine breitere Streuung entsteht.
Ein weiterer praktischer Vorteil: Durch einen sauber aufgesetzten GbR-Vertrag lässt sich gegenüber dem Finanzamt oft leichter dokumentieren, dass eine ernsthafte Investitionsabsicht besteht. Das kann die Anerkennung des IAB im Einzelfall erleichtern. Zudem gibt es Konstellationen, in denen über eine neu gegründete GbR steuerliche Sachverhalte erneut aufgegriffen werden können, etwa das bereits abgegebene Steuererklärungen noch einmal geöffnet werden kann.
Eine GbR als Investitionsstruktur bietet sich insbesondere bei Familien oder langjährigen Freunden an.
Die GmbH als Alternative: Wann sich die Kapitalgesellschaft lohnt
Die GmbH wird häufig von selbstständigen Unternehmern ins Spiel gebracht, die bereits eine Gesellschaft besitzen. Der Gedanke liegt nahe: „Ich habe doch schon eine GmbH, warum sollte ich sie nicht für den IAB nutzen?“ Zudem bietet die GmbH einen klaren Vorteil beim Thema Haftung, da grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen haftet und keine unbeschränkte persönliche Haftung besteht.
Der entscheidende Haken liegt jedoch in der Besteuerung. Kapitalgesellschaften werden steuerlich strikt von der Privatperson getrennt behandelt. Gewinne der GmbH unterliegen der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer, was in der Praxis zu einer Gesamtsteuerbelastung von rund 30 % führt. Der IAB wirkt daher ausschließlich innerhalb der GmbH und nicht gegen das persönliche Einkommen, etwa aus nichtselbstständiger Tätigkeit.
Für viele IAB-Investoren ist das ein zentraler Nachteil: Wer privat dem Spitzensteuersatz von 42 % unterliegt, erzielt über eine Personengesellschaft typischerweise eine deutlich stärkere Steuerentlastung als über eine GmbH. Anders formuliert: Selbst wenn der IAB in der GmbH genutzt wird, fällt die absolute Steuerersparnis oft geringer aus, weil sie nur gegen den niedrigeren Körperschaftsteuer-/Gewerbesteuersatz wirkt und nicht gegen den höheren persönlichen Einkommensteuersatz.
Hinzu kommt der höhere formale Aufwand: Die Gründung einer GmbH erfolgt zwingend über einen Notar, ist mit deutlich höheren Kosten verbunden und bringt laufende Pflichten wie Bilanzierung und Offenlegung mit sich. Fazit: Die GmbH kann in bestimmten Portfolio- oder Holdingstrukturen sinnvoll sein, ist für klassische IAB-Strategien zur Senkung der persönlichen Steuerlast jedoch meist nicht die erste Wahl.
Der Investitionsabzugsbetrag 2026: Regeln und Grenzen
Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG ist das zentrale Instrument für Ihre Steuerplanung. Im Jahr 2026 können Sie bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage oder eines Batteriespeichers gewinnmindernd abziehen, noch bevor die eigentliche Investition getätigt wurde. Das schafft einen Liquiditätsvorteil, da die Steuerersparnis direkt zur Finanzierung des Projekts genutzt werden kann. Beachten Sie die gesetzliche Deckelung: Der maximale IAB beträgt 200.000 Euro pro Betrieb.
Wenn Sie beispielsweise planen, 500.000 Euro in einen Solarpark zu investieren, könnten Sie theoretisch 250.000 Euro als IAB ansetzen. Aufgrund der gesetzlichen Grenze ist der Abzug jedoch auf 200.000 Euro begrenzt. Diese Deckelung gilt pro wirtschaftlicher Einheit. Wenn Sie also bereits andere Betriebe führen, müssen Sie prüfen, ob das Kontingent bereits ausgeschöpft ist. Da Sie jedoch mehrere GbRs oder Einzelunternehmen gründen können, lässt sich dieses Limit bei entsprechenden Investitionsvolumina strategisch gestalten.
Zusätzlich zum IAB können Sie im Jahr der Anschaffung eine Sonderabschreibung von bis zu 40 Prozent auf den verbleibenden Restwert geltend machen. Diese Kombination ermöglicht es, bereits im ersten Jahr einen Großteil der Investitionskosten steuerlich wirksam werden zu lassen. Voraussetzung für diese Vorteile ist, dass Ihr Betrieb die Gewinngrenze von 200.000 Euro im Jahr der IAB-Bildung nicht überschreitet. Da Sie für das Investment in der Regel eine neue wirtschaftliche Einheit gründen, ist diese Voraussetzung meist problemlos erfüllt, selbst wenn Ihr persönliches Einkommen als Arzt, Anwalt oder Geschäftsführer deutlich darüber liegt.
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Steuerliche Einordnung als bewegliches Wirtschaftsgut
Damit Sie den IAB erhalten, muss die Investition als bewegliches Wirtschaftsgut eingestuft werden. Die von uns vermittelten Projekte – ob klassische Solarparks oder Agri-PV mit Trackern – sind technisch so konzipiert, dass diese Voraussetzung erfüllt wird. Besonders bei der Trecker-Agri-PV ist dies eindeutig: Die Module werden auf speziellen Gestellsystemen montiert, die so konstruiert sind, dass landwirtschaftliche Maschinen wie Traktoren problemlos darunter hindurchfahren können.
Im Gegensatz zu fest im Boden verankerten Gebäuden werden diese Anlagen steuerlich als Betriebsvorrichtungen und damit als bewegliche Wirtschaftsgüter behandelt. Dies ist die zwingende Voraussetzung, um den IAB und die Sonderabschreibung nach § 7g EStG überhaupt in Anspruch nehmen zu können. Würde die Anlage als unbewegliches Bauwerk eingestuft, entfielen diese attraktiven Abschreibungsmöglichkeiten. Es werden keine hochaufgeständerten oder vertikalen Agri-PV-Systeme vermittelt, da die Trecker-Variante (oder klassische Freiflächenanlagen auf Rammprofilen) die optimale Balance zwischen technischer Effizienz und steuerlicher Anerkennung bietet.
Für Sie als Investor bedeutet dies maximale Sicherheit. Die Anlagen sind so konstruiert, dass sie theoretisch demontiert und an einem anderen Ort wieder aufgebaut werden könnten, was das Kriterium der Beweglichkeit erfüllt. In Kombination mit der Tatsache, dass die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche erhalten bleibt (bei Agri-PV), sichern die Projektentwickler die Akzeptanz durch die Finanzbehörden. So investieren Sie nicht nur in grüne Energie, sondern in ein steuerlich geprüftes und robustes Konzept, das exakt auf die Anforderungen von IAB-Investoren zugeschnitten ist.
Batteriespeicher im Investment: Grünstromspeicher korrekt nutzen
Integrierte Batteriespeicher gehören 2026 zu jedem modernen Photovoltaik-Investment. Die Projektentwickler integrieren in die vermittelten Projekte primär sogenannte Grünstromspeicher in Colocation mit der PV-Anlage. Diese Speicher dienen dazu, den tagsüber produzierten Solarstrom zwischenzuspeichern und zu Zeiten höherer Marktpreise oder bei Netzengpässen einzuspeisen. Steuerlich werden diese Speicher als Teil der Gesamtanlage betrachtet und sind somit ebenfalls IAB-fähig, sofern sie als bewegliche Wirtschaftsgüter eingestuft werden.
Die technische und regulatorische Abgrenzung ist entscheidend. Die eingesetzten Grünstromspeicher sind ausschließlich darauf ausgelegt, Strom aus der angeschlossenen PV-Anlage aufzunehmen. Es findet kein Arbitragehandel statt, bei dem günstiger Graustrom aus dem Netz bezogen und teurer wieder verkauft wird. Auch die Erbringung von Systemdienstleistungen wie Regelleistung ist bei diesen Colocation-Modellen in der Regel nicht vorgesehen. Dies hat den Vorteil, dass die steuerliche Zuordnung zum Gewerbebetrieb der Stromerzeugung eindeutig bleibt und keine komplexen Abgrenzungsfragen entstehen.
Durch den Einsatz von Speichern erhöhen Sie die Glättung Ihrer Ertragskurve und reduzieren das Risiko, bei negativen Strompreisen keine Vergütung zu erhalten. Seit dem Solarspitzengesetz 2025 entfällt bei Neuanlagen die EEG-Vergütung bereits nach 15 Minuten negativer Strompreise (statt wie früher nach drei Stunden). Der Speicher ist daher essenziell, um die Produktion in solchen Zeitfenstern aufzufangen und später profitabel einzuspeisen. Der Betriebsführer sorgt dafür, dass die technische Auslegung des Speichers exakt auf die Erzeugungskapazität der PV-Module abgestimmt ist.
Die 90-Prozent-Regel und die gewerbliche Nutzung
Der IAB setzt eine fast ausschließliche betriebliche Nutzung voraus. Das Gesetz verlangt, dass die Photovoltaikanlage zu mindestens 90 Prozent gewerblich genutzt wird. In der Vergangenheit gab es oft Diskussionen bei Aufdachanlagen auf privaten Wohnhäusern, wenn ein erheblicher Teil des Stroms selbst verbraucht wurde. Bei den vermittelten Investments besteht dieses Risiko nicht, da es sich um reine Volleinspeise-Anlagen handelt.
Der gesamte erzeugte Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und verkauft. Damit ist die 100-prozentige gewerbliche Nutzung zweifelsfrei gegeben. Dies ist ein entscheidender Vorteil gegenüber privaten Dachanlagen, bei denen das Finanzamt den IAB versagen kann, wenn der Eigenverbrauch zu hoch ausfällt. Achten Sie darauf, dass alle vertraglichen Grundlagen so gestaltet sind, dass die gewerbliche Absicht und die tatsächliche Nutzung den strengen Anforderungen des § 7g EStG entsprechen. Sie gründen für das Investment einen eigenen Gewerbebetrieb, was die steuerliche Trennung von Ihrer privaten Sphäre sauber dokumentiert.
Zudem muss die Gewinnerzielungsabsicht über die gesamte Laufzeit nachweisbar sein. Durch detaillierte Wirtschaftlichkeitsprognosen, die auf konservativen Ertragswerten und aktuellen Marktpreisdaten basieren, lässt sich diese Absicht gegenüber dem Finanzamt belegen. Ein Investment ist somit keine Liebhaberei, sondern eine fundierte unternehmerische Tätigkeit mit klarer Renditeerwartung. Diese Professionalität in der Projektaufbereitung ist die Basis dafür, dass Sie Ihre steuerlichen Vorteile ohne langwierige Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung realisieren können.
Berechnungsbeispiel: Steuerersparnis mit dem IAB-Maximum
Ein konkretes Szenario für 2026 verdeutlicht die Hebelwirkung: Angenommen, Sie investieren als Einzelunternehmer in eine PV-Anlage inklusive Batteriespeicher. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 400.000 Euro. Ihr persönlicher Steuersatz liegt beim Spitzensteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag bei 44,31 Prozent. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen nun, wie sich die Abschreibungen im ersten Jahr auswirken.
Im Jahr vor der Anschaffung bilden Sie einen IAB in Höhe von 50 Prozent der Investitionssumme. Da 50 Prozent von 400.000 Euro genau 200.000 Euro entsprechen, schöpfen Sie das gesetzliche Maximum für diesen Betrieb voll aus. Dieser Betrag mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen unmittelbar. Bei einem Steuersatz von 44,31 Prozent ergibt sich daraus eine Steuerersparnis von 88.620 Euro. Diese Summe steht Ihnen bereits zur Verfügung, bevor die Anlage den ersten Euro verdient hat. Im Jahr der Anschaffung mindern Sie die Anschaffungskosten um den IAB, sodass ein Restbuchwert von 200.000 Euro verbleibt.
Auf diesen Restwert können Sie nun die Sonderabschreibung von 40 Prozent anwenden, was weiteren 80.000 Euro entspricht. Zusätzlich erfolgt die reguläre lineare Abschreibung auf die verbleibenden 120.000 Euro über die Nutzungsdauer von 20 Jahren, was im ersten Jahr anteilig etwa 6.000 Euro ausmacht. Insgesamt können Sie also im Zeitraum der Investition rund 286.000 Euro steuerlich geltend machen. Die gesamte Steuerersparnis beläuft sich in diesem Beispiel auf über 126.000 Euro. Dies entspricht einer Reduzierung Ihrer effektiven Anschaffungskosten um mehr als 30 Prozent allein durch die steuerliche Gestaltung als Einzelunternehmer.
Häufige Fehler bei der Wahl der Rechtsform vermeiden
Trotz der klaren Vorteile des Einzelunternehmens sehen wir immer wieder Fehler bei der Strukturierung von PV-Investments. Viele nehmen fälschlicherweise an, eine GmbH sei grundsätzlich seriöser oder steuerlich vorteilhafter. Viele Investoren unterschätzen die laufenden Kosten für die Bilanzierung und die Veröffentlichungspflichten, die bei kleineren Anlagen die Rendite spürbar schmälern können. Zudem wird oft übersehen, dass der IAB in der GmbH nicht zur Senkung der privaten Einkommensteuer genutzt werden kann, was meist das Hauptziel unserer Kunden ist.
Oft wird die Investitionsabsicht mangelhaft dokumentiert. Der IAB erfordert eine hinreichend konkretisierte Planung. Wir vermitteln Partner, die Ihnen alle notwendigen Unterlagen und Projektbestätigungen zur Verfügung stellen, die Sie für Ihre Steuererklärung benötigen. Wer den IAB ohne konkretes Projekt bildet, riskiert eine rückwirkende Verzinsung der Steuernachforderung, falls die Investition nicht innerhalb der dreijährigen Frist getätigt wird. Über uns als Vermittler investieren Sie in bereits weit fortgeschrittene Projekte, was dieses Risiko minimiert.
Oft wird unterschätzt, wie wichtig die technische Ausführung für die steuerliche Einordnung ist. Wie bereits erwähnt, ist die Einstufung als bewegliches Wirtschaftsgut essentiell. Wer in unbewegliche Strukturen investiert, verliert den Anspruch auf den IAB. Bei den vermittelten Anlagen wird penibel darauf geachtet, dass alle Kriterien für eine Betriebsvorrichtung erfüllt sind. Die Wahl der Rechtsform muss also immer im Einklang mit der technischen Realität des Projekts stehen. Nur so erzielen Sie eine rechtssichere und maximale Steueroptimierung für Ihr Kapital.
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Gemeinsam mit unseren Netzwerk aus Steuerberatern und Finanzierern helfen wir Ihnen dabei ein passendes IAB-Investment zu finden.
Fazit: Die richtige Rechtsform als steuerlicher Hebel für Ihr PV Investment 2026
Das Jahr 2026 stellt IAB-Investoren vor die Wahl der passenden Rechtsform. Wie der Vergleich zeigt, ist das Einzelunternehmen für die meisten privaten Kapitalanleger mit hoher Steuerlast die effizienteste Lösung. Es ermöglicht den direkten Durchgriff des Investitionsabzugsbetrages auf die persönliche Einkommensteuer und maximiert so den Liquiditätsvorteil im ersten Jahr. Die Kombination mit einer professionell konzipierten Anlage (ob klassische Freifläche oder Agri-PV) sichert dabei den Status als bewegliches Wirtschaftsgut.
Während die GmbH Haftungsvorteile bietet, reduziert sie bei Investments unterhalb der Millionenmarke oft die Rendite durch hohe Verwaltungskosten. Achten Sie darauf, dass Ihr Investment als Volleinspeiser konzipiert ist, um die 90-Prozent-Hürde für die gewerbliche Nutzung problemlos zu erfüllen. Die Integration von Grünstromspeichern stabilisiert zudem die Erträge und schützt vor der 15-Minuten-Regel des Solarspitzengesetzes.
Als Vermittler stehen wir Ihnen zur Seite, um das passende Asset für Ihre steuerliche Situation zu finden. Nutzen Sie die Möglichkeit, durch eine strategische Investition nicht nur Vermögen aufzubauen, sondern auch Ihre Steuerlast signifikant in privates Vermögen umzuwandeln. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welches der vermittelten Projekte optimal zu Ihrem geplanten IAB-Volumen passt.
FAQ
Warum ist das Einzelunternehmen für Gutverdiener vorteilhafter als eine GmbH?
Gutverdiener profitieren beim Einzelunternehmen von der direkten Verrechnung der Verluste (durch IAB und Sonder-AfA) mit ihrem hohen persönlichen Steuersatz von bis zu 44,31 Prozent. In einer GmbH blieben diese Steuervorteile innerhalb der Gesellschaft gefangen. Zudem sind die laufenden Kosten für Buchhaltung und Bilanzierung beim Einzelunternehmen deutlich niedriger.
Gilt die 200.000 Euro Grenze für den IAB pro Person oder pro Betrieb?
Die Grenze von 200.000 Euro gilt pro Betrieb. Wenn Sie als Investor für Ihr Photovoltaik-Projekt ein neues Einzelunternehmen gründen, steht Ihnen dieser Betrag voll zur Verfügung. Ein Investor kann auch mehrere GbRs gründen, um für verschiedene Investments jeweils den IAB nutzen zu können.
Was passiert, wenn ich die 90-Prozent-Grenze für die betriebliche Nutzung unterschreite?
Wenn die betriebliche Nutzung unter 90 Prozent fällt, wird der IAB rückwirkend versagt. Das bedeutet, dass die Steuerbescheide der Vorjahre geändert werden und die gesparte Steuer inklusive Zinsen zurückgezahlt werden muss. Bei den vermittelten Investments besteht dieses Risiko nicht, da es sich um Volleinspeise-Anlagen handelt.
Können Batteriespeicher auch ohne Photovoltaikanlage mit IAB gefördert werden?
Theoretisch ja, sofern sie als bewegliche Wirtschaftsgüter in einem Gewerbebetrieb genutzt werden. Vermittelt werden jedoch primär integrierte Lösungen, bei denen der Speicher (Grünstromspeicher) funktional mit der PV-Anlage verbunden ist. Dies sichert die steuerliche Anerkennung und optimiert die Rendite.
Bietet Sunpeak Capital auch vertikale Agri-PV-Anlagen an?
Nein, Sunpeak arbeitet ausschließlich mit Agri-PV mit Trackern oder klassische Freiflächenanlagen. Diese Entscheidung basiert auf der optimalen Kombination aus Effizienz und steuerlicher Sicherheit. Agri-PV Anlangen mit Trackern ermöglichen die Befahrung der Flächen und wird steuerlich zuverlässig als bewegliches Wirtschaftsgut eingestuft.
Wie wirkt sich die degressive Abschreibung im Jahr 2026 aus?
Die degressive Abschreibung ist für bewegliche Wirtschaftsgüter wieder möglich. Sie erlaubt es, in den ersten Jahren höhere Beträge vom jeweiligen Restwert abzuschreiben (bis zu 20 Prozent, maximal das Zweifache der linearen AfA). Dies kann zusätzlich zum IAB und der Sonderabschreibung genutzt werden, um die Steuerlast in der Anfangsphase weiter zu senken.
Über den Autor

Jan Niklas Steg ist Geschäftsführer von Sunpeak Capital in Berlin. Das Unternehmen strukturiert IAB-Investments für Privatpersonen im Bereich Photovoltaik und Batteriespeicher und begleitet deren Umsetzung ganzheitlich. Seine Expertise in den Erneuerbaren Energien baute er während seines MBA-Studiums an der WHU auf, unter anderem bei einem US-amerikanischen Investmentfonds für Renewable-Energy-Projekte. Anschließend verantwortete er als erster Mitarbeiter eines schwedischen PV-Finanzierers den Aufbau des deutschen Marktes. Bei Sunpeak Capital kümmert er sich um die strategische Ausrichtung des Unternehmens, die Strukturierung neuer Investmentprodukte sowie die Begleitung von Investoren bei der Auflösung ihres IABs.

