Steuern sparen als Angestellter: Die besten Strategien in 2025 für hohe Steuervorteile
- Jan Niklas Steg
- 14. Sept.
- 10 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 16. Sept.

Viele Angestellte schauen am Monatsende auf den Lohnzettel und fragen sich: Wo ist das ganze Geld hin? Deutschland ist bekanntlich ein Hochsteuerland – und gerade Angestellte spüren die hohe steuerliche Belastung viel stärker als Unternehmer. Doch es gibt einige Möglichkeiten, die eigene senken zu reduzieren und mehr Netto vom Brutto zu behalten. In diesem Artikel erfährst du Schritt für Schritt, welche legalen Wege es gibt, beim Steuern sparen als Angestellter das Maximum herauszuholen.
Steuern sparen als Angestellter: Unsere Video-Zusammenfassung
In diesem Video fassen wir die wichtigsten Punkte aus dem Artikel rund um die Möglichkeiten zum Steuern sparen im Angestelltenverhältnis zusammen.
Inhaltsverzeichnis
Wie funktioniert das Steuern zahlen als Angestellter?
Bevor wir Steuern sparen, müssen wir uns zuerst die Theorie anschauen: Als Angestellter zahlst du deine Steuern direkt über die Lohnsteuer an das Finanzamt. Dein Arbeitgeber zieht monatlich Steuern und Sozialabgaben von deinem Bruttoeinkommen ab – das ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto. Man kann es als Vorschusszahlung sehen: Mit der Steuererklärung wird dann am Jahresende geprüft, ob du zu viel oder zu wenig gezahlt hast.
Hast du höhere Aufwendungen, die du steuerlich geltend machen kannst, erhältst du eine Steuererstattung und somit Geld zurück. Das geschieht, indem dein zu versteuernder Verdienst durch Kosten, die du in der Steuererklärung angibst, und die nicht berücksichtigt wurden, gesenkt wird.
Deine Steuererstattung entspricht ungefähr dem verminderten Einkommen multipliziert mit deinem Grenzsteuersatz. Durch die Steuerprogression steigt dein Steuersatz mit jedem zusätzlichen Euro Gehalt. Das bedeutet: Mit steigendem Gehalt wirst du prozentual stärker besteuert – und genau deshalb lohnt es sich besonders für Besserverdiener, aktiv Steuern zu sparen, da sich hier die Erstattungen am deutlichsten bemerkbar machen.
Warum sollte man Steuern sparen als Angestellter?
Viele Angestellte unterschätzen, wie hoch ihre steuerliche Belastung ist. Schon ab ca. 25.000 € jährlichem Gehalt liegt der Grenzsteuersatz bei rund 26,6 % – also ähnlich wie die Steuer auf Kapitalerträge (26,37%). Jeder zusätzliche Euro wird danach stärker besteuert als wenn du deine Einkünfte aus Aktien bzw. Kapitalerträgen erhalten würdest.

Weitere Gründe: Jeden Monat zahlst du automatisch Steuern über die Lohnabrechnung. Mit einer klugen Steuererklärung kannst du einen Teil davon zurückholen und so dein Gehalt optimieren. Lässt du die Erklärung weg, verzichtest du auf Geld, das dir eigentlich zusteht – ein klarer Nachteil. Außerdem bedeutet eine gezielte Steuerplanung, dass du deine Steuerlast reduzierst und dadurch mehr Netto, mehr Flexibilität und eine höhere Sparquote erreichst – und damit auch mehr Geld zum Sparen und Investieren hast, was insbesondere im Hinblick auf die Rentenlücke entscheidend ist.
Die Steuererklärung sinnvoll nutzen: Welche Möglichkeiten gibt es Steuern zu sparen als Angestellter?
Wir können die einzelnen Maßnahmen zum Steuern sparen in verschiedene Oberpunkte aufteilen – von Werbungskosten über Freibeträge bis hin zu Investitionen. Im Folgenden schauen wir uns die Möglichkeiten für Arbeitnehmer Schritt für Schritt an und prüfen, welche Optionen dir helfen können, deine Steuerlast als Angestellter zu reduzieren.
1. Werbungskosten
Werbungskosten sind die Klassiker unter den absetzbaren Kosten. Damit sind alle Ausgaben gemeint, die du im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit hast und die notwendig sind, um dein Einkommen zu erzielen, zu sichern oder zu erhalten. Typischerweise zählen dazu Kosten, die ohne deinen Job gar nicht angefallen wären. Sie mindern direkt dein zu versteuerndes Einkommen und können so die Steuerlast spürbar senken. Hier sind die gängisten Beispiele:
Fahrtkosten: Die Entfernungspauschale liegt bei 0,30 € pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer sogar bei 0,38 €. Das bedeutet: Wer einen längeren Arbeitsweg hat, kann pro Arbeitstag bis zu 6 Euro steuerlich geltend machen – eine spürbare Entlastung, wenn man diese Beträge über das gesamte Jahr summiert.
Arbeitsmittel Arbeitsmittel wir ein Laptop sind Gegenstände, die du für deine berufliche Tätigkeit benötigst und die überwiegend oder ausschließlich im Job genutzt werden. Dazu gehören außerdem zum Beispiel Fachliteratur, ein beruflich genutztes Handy oder Büromöbel für dein Homeoffice. Der Grund, warum du sie absetzen kannst, liegt darin, dass diese Kosten ohne deine Tätigkeit gar nicht angefallen wären und sie somit direkt mit der Sicherung deines Jobs zusammenhängen.
Reisekosten für Dienstreisen, einschließlich Übernachtungen (mehr als 24 Stunden: 28 Euro pro Tag) sowie Verpflegungsmehraufwendungen, die dir für längere Abwesenheiten zustehen (mehr als 8 Stunden: 14 Euro). Diese Pauschalen sollen die zusätzlichen Kosten ausgleichen, die dir entstehen, wenn du nicht zu Hause essen oder übernachten kannst, und lassen sich direkt steuerlich geltend machen.
Fortbildungskosten Dazu zählen z. B. Seminare, Prüfungen, Studiengebühren oder auch andere Formen der beruflichen Weiterbildung, die deine Qualifikation verbessern und damit unmittelbar mit deinem Beruf zusammenhängen. Solche Kosten erkennt das Finanzamt in der Regel an, weil sie deine beruflichen Chancen erhöhen und direkt mit der Erzielung von Einkommen verknüpft sind.
Bewerbungskosten umfassen alle Ausgaben, die dir im Zusammenhang mit einer Jobsuche entstehen – etwa Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, die Erstellung und den Druck einer Bewerbungsmappe oder auch Portokosten. Der Hintergrund: Ohne den Versuch, einen neuen Arbeitsplatz zu bekommen, würden diese Kosten gar nicht entstehen. Deshalb erkennt das Finanzamt sie in der Regel als Werbungskosten an, sodass du sie absetzen kannst.
Häusliches Arbeitszimmer – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass das Arbeitszimmer ein abgetrennter Raum ist, der ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird und der Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit ist. Sind diese Bedingungen erfüllt, kannst du die tatsächlichen Kosten wie Miete, Nebenkosten oder Ausstattung anteilig absetzen. Liegt kein Mittelpunkt vor, kannst du zumindest die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen: Bis zu 1.250 € pro Jahr werden als Werbungskosten anerkannt, auch wenn es sich nicht um ein separates Zimmer handelt.
Doppelte Haushaltsführung, wenn du aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz am Arbeitsort hast. Diese sogenannte doppelte Haushaltsführung setzt voraus, dass dein Hauptwohnsitz an einem anderen Ort bleibt, an dem du auch ein eigenes Zuhause unterhältst, und dass der Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen notwendig ist. Abgesetzt werden können dabei unter anderem die Miete für die Wohnung am Arbeitsort, Fahrtkosten für Familienheimfahrten sowie Verpflegungsmehraufwendungen.
Umzugskosten aus beruflichen Gründen. Hier kannst du entweder eine Pauschale ansetzen oder die tatsächlichen Kosten geltend machen. Gerade bei einem teuren Umzug können die abzugsfähigen Beträge deine Steuerlast stark drücken. Allerdings handelt es sich dabei um ein eher seltenes Ereignis, das nicht jedes Jahr auftritt.
Man sieht: Es gibt viele Möglichkeiten, Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Sollten kaum berufliche Ausgaben angefallen sein, berücksichtigt das Finanzamt automatisch eine
Werbungskosten-Pauschale von 1.230 € pro Jahr (seit dem Steuerjahr 2023). Sind deine tatsächlichen Kosten jedoch höher, solltest du diese unbedingt deklarieren und mit Nachweisen belegen. Allerdings zeigt sich in der Praxis auch: Die wirklich großen Kostenblöcke wie etwa ein Umzug treten nur selten auf. Deshalb bieten Werbungskosten zwar eine solide Grundlage, sind aber nur in begrenztem Umfang geeignet, die Steuerlast deutlich zu senken.
2. Familienbezogene Freibeträge
Ehepaare und Familien mit Kindern profitieren von zusätzlichen Freibeträgen, die gezielt dazu dienen, die besonderen finanziellen Belastungen durch Kinder oder die gemeinsame Haushaltsführung steuerlich abzumildern. Solche Freibeträge mindern direkt die zu versteuernden Einkünfte und bieten weitere Möglichkeiten die Steuerlast erheblich zu reduzieren.
Kinderfreibetrag: 8.952 € pro Kind (hälftig je Elternteil) oder alternativ Kindergeld (250 € monatlich). Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen einer sogenannten Günstigerprüfung, ob der steuerliche Freibetrag oder das ausgezahlte Kindergeld für dich vorteilhafter ist, und berücksichtigt automatisch die günstigere Variante.
Betreuungsfreibetrag: 1.464 € zusätzlich. Dieser Betrag wird Eltern gewährt, um den zusätzlichen Aufwand für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung ihrer Kinder steuerlich abzumildern. Voraussetzung ist, dass für das Kind Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht. Der Freibetrag wird auf beide Elternteile verteilt, also je 732 € pro Elternteil, und mindert das zu versteuernde Gehalt direkt.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 € für das erste Kind, plus 240 € für jedes weitere. Dieser Entlastungsbetrag steht ausschließlich Alleinerziehenden zu, die mit mindestens einem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben. Voraussetzung ist außerdem, dass kein weiterer erwachsener Partner im Haushalt gemeldet ist, da sonst die steuerliche Entlastung entfällt. Der Betrag wird direkt vom zu versteuernden Lohn abgezogen und kann die Steuerlast deutlich verringern.
Kinderbetreuungskosten: Zwei Drittel der tatsächlichen Betreuungskosten, höchstens 4.000 € pro Kind und Jahr, können steuerlich geltend gemacht werden. Absetzbar sind z. B. Kosten für Kita, Kindergarten, Tagesmutter oder einen Hort. Voraussetzung ist, dass das Kind noch nicht 14 Jahre alt ist und die Aufwendungen nachweisbar sind. Der steuerliche Vorteil wird direkt über die Einkommensteuererklärung berücksichtigt und mindert so das zu versteuernde Gehalt spürbar.
Schulgeld: 30 %, bis max. 5.000 € pro Jahr – allerdings ausschließlich für Privatschulen. Der steuerliche Abzug bezieht sich nur auf das reine Schulgeld, nicht aber auf Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder Nachmittagsbetreuung.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Familienbezogene Freibeträge bieten durchaus einige Vorteile, die man steuerlich geltend machen kann. Allerdings gilt dabei zweierlei: Erstens braucht man Kinder, um diese Vergünstigungen nutzen zu können, und zweitens sind Kinder natürlich auch mit erheblichen eigenen Kosten verbunden. Das relativiert die steuerlichen Vorteile, macht sie aber dennoch zu einem wichtigen Baustein für Familien, die ihre Steuerlast reduzieren möchten.
3. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
Spenden an politische Parteien: Spenden an politische Parteien können steuerlich doppelt wirken: 50 Prozent der gespendeten Summe werden direkt von deiner Steuerschuld abgezogen – maximal 1.650 € bei Ledigen oder 3.300 € bei Verheirateten. Alles, was darüber hinausgeht, kannst du zusätzlich bis zu 1.230 Euro steuerfrei als Sonderausgabe geltend machen. So wird ein Teil deiner politischen Unterstützung unmittelbar steuerlich belohnt.
Kirchensteuer, Vorsorgeaufwendungen und Rentenbeiträge Diese Kosten gelten als Sonderausgaben, die deine Steuerlast direkt mindern, weil sie vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Je nach Höhe der Beiträge kann sich hier ein erheblicher steuerlicher Vorteil ergeben.
Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % der reinen Arbeitskosten, die in einer Handwerker- oder Dienstleistungsrechnung ausgewiesen sind. Absetzbar sind bis zu 1.200 Euro pro Jahr für Handwerkerleistungen und bis zu 4.000 Euro pro Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen. Wichtig ist dabei, dass nur die Lohnkosten zählen – Materialkosten werden nicht berücksichtigt – und dass die Zahlung unbar erfolgt, also per Überweisung oder Karte.
4. Investition in Denkmalimmobilien
Eine Investition in eine Denkmalimmobilie ist steuerlich besonders interessant, weil du die Sanierungskosten über einen Zeitraum von 12 Jahren verteilt steuerlich absetzen kannst. Das kann deine Steuerlast massiv senken und gleichzeitig eine Wertsteigerung mit sich bringen. Allerdings gibt es auch Risiken: Solche Immobilien befinden sich häufig in aufwendigen Sanierungsobjekten, was zu höheren Baukosten, möglichen Verzögerungen oder unerwarteten Zusatzkosten führen kann.
Zudem sind Denkmalimmobilien oft an strenge Auflagen des Denkmalschutzes gebunden, die Flexibilität bei Umbauten einschränken. Dazu kommt häufig, dass die steuerlichen Effekte bereits eingepreist sind und sich so ein Investment immer ohne die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten rechnen muss. Wer hier investiert, sollte also genau prüfen, ob sich die steuerlichen Vorteile langfristig mit den möglichen Risiken und den tatsächlich erzielbaren Renditen decken.
5. Der IAB – der Gamechanger für Angestellte
Eine der attraktivsten Möglichkeiten zum Steuern sparen als Angestellter ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB). Der IAB ist ein steuerliches Instrument, mit dem man Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter (z.B. PV- oder Batteriespeicher-Investments) bereits im Vorfeld steuerlich geltend machen kannst. Konkret bedeutet das: Du kannst 50 % einer geplanten Investition steuerlich abschreiben und das bis zu drei Jahre im Voraus. Dadurch verbessert sich deine Liquidität, die dir ermöglicht ein Investment aus deiner Steuerlast zu tätigen. Das Ganze funktioniert allerdings auch rückwirkend:
Beispiel: Du hast ein Einkommen in 2024 von 180.000€ und planst eine Investition von 200.000 Euro. Mit dem IAB kannst du 100.000 € sofort vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % entspricht das einer Steuererstattung von 42.000 €.

Über eine Personengesellschaft wird der Steuervorteil direkt auf der Ebene deiner Einkommensteuer wirksam. Zusätzlich kannst du die Anlage in vielen Fällen mit einem Darlehen und einer geringen Eigenkapitalquote finanzieren. Damit nutzt du die Steuererstattung als Eigenkapitalhebel und baust dir ohne signifikanten Eigenkapitaleinsatz ein passives Einkommen auf.
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Allgemeine Tipps, um Steuern zu sparen als Angestellter
Das folgende Kapitel fasst allgemeine Tipps zusammen, worauf du als Angestellter im Allgemeinen achten solltest, wenn du deine Steuerlast reduzieren möchtest. Es geht hier also nicht um spezielle Investitionen, sondern um praktische Hinweise, die du in deinem Alltag sofort berücksichtigen kannst.
Belege aufbewahren
Das Finanzamt akzeptiert nur nachweisbare Kosten. Deshalb solltest du alle relevanten Rechnungen, Quittungen und Nachweise sorgfältig sammeln und aufbewahren. Grundsätzlich gilt: mindestens bis zur Unanfechtbarkeit des Steuerbescheids, in vielen Fällen sogar bis zu 10 Jahre. So bist du abgesichert, falls das Finanzamt Rückfragen hat oder eine Prüfung stattfindet. Kommt es vor, dass du größere Kosten nicht nachweisen kannst, riskierst du nicht nur den Verlust des Steuervorteils, sondern auch, dass du künftig häufiger in Prüfungen genommen wirst.
Steuerberater nutzen
Gerade wenn man als Angestellter Einkommen aus mehreren Einkunftsarten bezieht, ist professionelle Hilfe sinnvoll. Ein Steuerberater kennt die aktuellen Regeln des deutschen Steuersystems, kann individuell beraten und übernimmt die korrekte Abgabe deiner Steuererklärung. Das gibt dir Sicherheit und spart Zeit. Wichtig ist dabei, sich einen Steuerberater zu suchen, der proaktiv berät und deine individuelle Steuersituation analysiert, damit du on top zusätzliche Steuervorteile nutzen kannst. Ein zusätzlicher Vorteil: Kosten für die steuerliche Beratung sind selbst steuerlich absetzbar und können in der nächsten Steuererklärung geltend gemacht werden.
Apps nutzen
Genau das Gegenteil gilt, wenn du nur Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit hast und keine großen Kosten absetzen willst. In solchen einfachen Fällen lohnt es sich meistens, selbstständig eine App wie Taxfix zu nutzen. Diese Tools sind speziell für Arbeitnehmer mit überschaubaren Steuerfällen gemacht und reichen in der Regel völlig aus. Der große Vorteil: Man wird Schritt für Schritt durch die Steuererklärung geführt, und wenn keine individuellen Kosten vorhanden sind, greift automatisch die Werbungskostenpauschale oder andere Standardwerte.
Geldwerte Vorteile prüfen:
Durch die Steuerprogression steigt dein Steuersatz mit höherem Einkommen, sodass zusätzliche Gehaltserhöhungen prozentual stärker besteuert werden. Deshalb lohnt es sich bei hoher Steuerlast besonders, auf geldwerte Vorteile wie einen Dienstwagen zu setzen. Ein Dienstwagen oder Zuschüsse zur Kinderbetreuung können in nämlich steuerlich günstiger sein als eine klassische Gehaltserhöhung, weil du diese Vorteile nahezu brutto für netto nutzen kannst.
Steuerlich auf der legalen Seite bleiben
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Es sollte selbstverständlich sein, aber gib alle Einkünfte und Ausgaben immer transparent an. Wer bei der Steuer schummelt, riskiert große Probleme, sobald das auffällt. Besser ist es mit cleverer Strukturierung das Maximum an legaler Steuerersparnis herauszuholen.
Fazit: Beim Steuern sparen als Angestellter lassen sich einige Kosten absetzen
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten im deutschen Steuerrecht als Angestellter weniger Steuern zu zahlen und sich die gezahlten Steuern vom Finanzamt zurückzuholen.
Während Werbungskosten und Freibeträge sinnvolle Bausteine sind, liegen die wirklich großen Hebel oft in außergewöhnlichen Kosten wie Krankheitsausgaben oder Umzügen – doch diese sind selten planbar und treten nur unregelmäßig auf. Eine wichtige Ausnahme bilden strategisch clevere Investments wie Immobilien oder der Investitionsabzugsbetrag (IAB).
Gerade der IAB ist besonders spannend, weil er nicht nur planbar eingesetzt werden kann, sondern auch rückwirkend wirkt: So lässt sich die Steuerlast gezielt reduzieren und gleichzeitig für den Vermögensaufbau nutzen.
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